Der Gefährdungsbeurteilungs-Navigator der VBG
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                                    Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können eine vereinfachte Version einer
                                    Gefährdungsbeurteilung erstellen, da sich die Anforderungen dort in der Regel von denen
                                    großer
                                    Unternehmen
                                    unterschieden. Für sie eignet sich der „VBG PRAXIS-CHECK"
                                    als App oder als PDF zum Download. Damit können alle formalen Anforderungen an
                                    die
                                    Gefährdungsbeurteilung erfüllt werden können.
                                    Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten unterstützt die VBG zudem mit der kostenfreien
                                    KPZ-Betreuung beim
                                    Arbeitsschutz. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist eine Anmeldung im KPZ-Portal
                                    notwendig. Das
                                    Online-Tool beinhaltet Lernmodule zu arbeitsschutzrelevanten Themen sowie einen
                                    PRAXIS-CHECK, mit
                                    dem das
                                    Erlernte auf das eigene Unternehmen übertragen werden kann, um Maßnahmen für
                                    Verbesserungen zu
                                    treffen. Mit
                                    dem PRAXIS-CHECK wird zusätzlich die notwendige Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung
                                    erarbeitet.
                                    Sobald
                                    der PRAXIS-CHECK absolviert ist, können Unternehmen die KPZ-Betreuung vollumfänglich
                                    nutzen und
                                    kostenfrei
                                    eine persönliche telefonische Beratung durch die KPZ-Hotline zu Sicherheit und
                                    Gesundheit im Betrieb
                                    in
                                    Anspruch nehmen. Diese Beratung übernehmen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie
                                    Fachkräfte für
                                    Arbeitssicherheit.
                                    
                                    Weitere Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.
Größeren Unternehmen hilft die VBG-Software GEDOKU bei der Gefährdungsbeurteilung. Sie unterstützt in allen drei Phasen – von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation. Das Tool beinhaltet sowohl branchenunabhängige als auch -spezifische Kataloge von Gefährdungen und schlägt bewährte Schutzmaßnahmen vor. GEDOKU eignet sich auch für kleine Betriebe mit mindestens elf Beschäftigten: Für sie ist in der Software ein Musterunternehmen „Kleine Betriebe“ angelegt, das die Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen dieser Größe erleichtert.
Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigten empfiehlt die VBG außerdem die kostenfreie DIAdrei-Betreuung. Sie hilft dabei, gesetzliche Arbeitsschutzpflichten rechtssicher zu erfüllen. Zum Angebot gehört das Portal mit verschiedenen Lernmodulen zu arbeitsschutzrelevanten Inhalten, beispielsweise zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung mit der Software GEDOKU. Sind die Lernmodule bearbeitet und ist die Gefährdungsbeurteilung mit GEDOKU erledigt, können Unternehmen die DIAdrei-Betreuung inklusive kostenfreier Hotline in vollem Umfang nutzen. Die Beratung führen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch.
Weitere Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten hilft die VBG-Software GEDOKU bei der Gefährdungsbeurteilung. Sie unterstützt in allen drei Phasen – von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation. Das Tool beinhaltet sowohl branchenunabhängige als auch -spezifische Kataloge von Gefährdungen und schlägt bewährte Schutzmaßnahmen vor.
Weitere Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung – was ist das eigentlich?
                                    Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die systematische Ermittlung aller
                                    (potenziellen) Gefährdungen,
                                    denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind. In Deutschland ist laut
                                    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
                                    jedes Unternehmen zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, unabhängig von der
                                    Unternehmensgröße oder
                                    -branche. Dafür müssen Arbeitgebende regelmäßig beurteilen, wo sich potenzielle
                                    Belastungen oder Gefahren
                                    für die Beschäftigten verbergen. Anschließend werden Maßnahmen abgeleitet, um die
                                    Beschäftigten vor
                                    den
                                    erkannten Belastungen und Gefahren zu schützen. Die Beurteilung muss alle relevanten
                                    Bereiche – wie
                                    das
                                    Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation, die Räumlichkeiten, das Mobiliar und auch
                                    zum Beispiel die
                                    Software
                                    – umfassen und in einer Dokumentation festgehalten werden. Die
                                    Gefährdungsbeurteilung ist weit mehr
                                    als eine
                                    gesetzliche Verpflichtung. Als zentrales Instrument im modernen Arbeitsschutz
                                    ermöglicht sie
                                    unternehmerisch
                                    verantwortungsvolles Handeln und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und
                                    Gesundheit der
                                    Beschäftigten
                                    langfristig zu erhalten.
Wie unterstützt die VBG ihre Mitgliedsunternehmen bei der
                                        Gefährdungsbeurteilung?
                                    Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit einer ganzen Reihe von Services,
                                    die dabei helfen,
                                    gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz einzuhalten. Darunter fallen auch
                                    Handlungshilfen zur
                                    Planung,
                                    Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese umfassen neben
                                    VBG-Schriften und
                                    Gefährdungskatalogen auch Formulare, Checklisten und Software-Angebote für
                                    verschiedene
                                    Tätigkeitsfelder und
                                    Branchen.
                                    
                                    Alle VBG-Services zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter
                                    www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.
                                    Unterstützung erhalten Sie auch durch die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten der
                                    Prävention in
                                    Ihrer VBG-Bezirksverwaltung. Welche Bezirksverwaltung für Sie zuständig ist, finden Sie über die VBG-Webseite heraus. Klicken Sie dafür im Browserfenster rechts unten auf das gelbe Kontaktfeld und geben Ihre Postleitzahl ein. Die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten erreichen Sie unter der Durchwahl -222.
                                    
Gefährdungsbeurteilung – was ist das eigentlich?
                                Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die systematische Ermittlung aller (potenziellen)
                                Gefährdungen,
                                denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind. In Deutschland ist laut
                                Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
                                jedes Unternehmen zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, unabhängig von der
                                Unternehmensgröße oder
                                -branche. Dafür müssen Arbeitgebende regelmäßig beurteilen, wo sich potenzielle
                                Belastungen oder Gefahren
                                für die Beschäftigten verbergen. Anschließend werden Maßnahmen abgeleitet, um die
                                Beschäftigten vor
                                den
                                erkannten Belastungen und Gefahren zu schützen. Die Beurteilung muss alle relevanten
                                Bereiche – wie
                                das
                                Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation, die Räumlichkeiten, das Mobiliar und auch zum
                                Beispiel die
                                Software
                                – umfassen und in einer Dokumentation festgehalten werden. Die Gefährdungsbeurteilung
                                ist weit mehr
                                als eine
                                gesetzliche Verpflichtung. Als zentrales Instrument im modernen Arbeitsschutz ermöglicht
                                sie
                                unternehmerisch
                                verantwortungsvolles Handeln und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit
                                der
                                Beschäftigten
                                langfristig zu erhalten.
Wie unterstützt die VBG ihre Mitgliedsunternehmen bei der
                                    Gefährdungsbeurteilung?
                                Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit einer ganzen Reihe von Services, die
                                dabei helfen,
                                gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz einzuhalten. Darunter fallen auch Handlungshilfen
                                zur
                                Planung,
                                Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese umfassen neben
                                VBG-Schriften und
                                Gefährdungskatalogen auch Formulare, Checklisten und Software-Angebote für verschiedene
                                Tätigkeitsfelder und
                                Branchen.
                                
                                Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigten können mit dem VBG-Pflichtenkompass in 30
                                Minuten
                                analysieren, wie
                                gut die aktuellen Arbeitsbedingungen an Büroarbeitsplätzen gestaltet sind und erhalten
                                Tipps für
                                Verbesserungsmöglichkeiten. Mit dem Pflichtenkompass erhalten Betriebe mit wenigen
                                Klicks eine
                                ideale
                                Vorbereitung auf die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
                                    Alle VBG-Services zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter
                                    www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.
                                    Unterstützung erhalten Sie auch durch die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten der
                                    Prävention in
                                    Ihrer VBG-Bezirksverwaltung. Welche Bezirksverwaltung für Sie zuständig ist, finden Sie über die VBG-Webseite heraus. Klicken Sie dafür im Browserfenster rechts unten auf das gelbe Kontaktfeld und geben Ihre Postleitzahl ein. Die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten erreichen Sie unter der Durchwahl -222.
                                    
Gefährdungsbeurteilung – was ist das eigentlich?
                                Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die systematische Ermittlung aller (potenziellen)
                                Gefährdungen,
                                denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind. In Deutschland ist laut
                                Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
                                jedes Unternehmen zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, unabhängig von der
                                Unternehmensgröße oder
                                -branche. Dafür müssen Arbeitgebende regelmäßig beurteilen, wo sich potenzielle
                                Belastungen oder Gefahren
                                für die Beschäftigten verbergen. Anschließend werden Maßnahmen abgeleitet, um die
                                Beschäftigten vor
                                den
                                erkannten Belastungen und Gefahren zu schützen. Die Beurteilung muss alle relevanten
                                Bereiche – wie
                                das
                                Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation, die Räumlichkeiten, das Mobiliar und auch zum
                                Beispiel die
                                Software
                                – umfassen und in einer Dokumentation festgehalten werden. Die Gefährdungsbeurteilung
                                ist weit mehr
                                als eine
                                gesetzliche Verpflichtung. Als zentrales Instrument im modernen Arbeitsschutz ermöglicht
                                sie
                                unternehmerisch
                                verantwortungsvolles Handeln und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit
                                der
                                Beschäftigten
                                langfristig zu erhalten.
Wie unterstützt die VBG ihre Mitgliedsunternehmen bei der
                                    Gefährdungsbeurteilung?
                                Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit einer ganzen Reihe von Services, die
                                dabei helfen,
                                gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz einzuhalten. Darunter fallen auch Handlungshilfen
                                zur
                                Planung,
                                Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese umfassen neben
                                VBG-Schriften und
                                Gefährdungskatalogen auch Formulare, Checklisten und Software-Angebote für verschiedene
                                Tätigkeitsfelder und
                                Branchen.
                                
                                Alle VBG-Services zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter
                                www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.
                                Unterstützung erhalten Sie auch durch die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten der
                                Prävention in
                                Ihrer VBG-Bezirksverwaltung. Welche Bezirksverwaltung für Sie zuständig ist, finden Sie über die VBG-Webseite heraus. Klicken Sie dafür im Browserfenster rechts unten auf das gelbe Kontaktfeld und geben Ihre Postleitzahl ein. Die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten erreichen Sie unter der Durchwahl -222.
                                
                                Die VBG stellt verschiedene Angebote zur Erfassung psychischer Belastungen bereit:
                                Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bietet sich die Kurzanalyse im Team (KiT) an. Für größere Betriebe eignet sich
                                das VBG-Online-Tool, mit dem Belastungsschwerpunkte in einer
                                automatisch generierten – auf Wunsch auch anonymen – Onlineumfrage identifiziert und dann gezielt in Workshops
                                Maßnahmen abgeleitet werden können. Die Ergebnisse lassen sich für die Dokumentation der
                                Gefährdungsbeurteilung als sogenannte
                                „mitgeltende Unterlagen“ nutzen und in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung
                                integrieren.
                                Bereits einen Schritt früher setzt die App esgehtumdein.team an.
                                Sie wurde vor allem für junge Unternehmen entwickelt, die sich mit psychischer Belastung
                                im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung noch nicht beschäftigt
                                haben. Mit ihr lässt sich per anonymer Befragung herausfinden, wie die eigene
                                Belegschaft die
                                Arbeitssituation im Unternehmen bewertet. Das Tool ersetzt die Gefährdungsbeurteilung
                                psychischer
                                Belastung
                                zwar nicht, bietet aber die Möglichkeit, unkompliziert erste Schritte dahin zu
                                gehen.
                                Weitere Informationen zum Thema „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ finden
                                Sie auf der
                                VBG-Webseite.