Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.certo-portal.de veröffentlichte Webseite des VBG-Kundenmagazins Certo.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0). Sie wurde am 20.05.2025 erstellt und zuletzt am 06.10.2025 aktualisiert.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind wegen der folgenden Gründe nicht barrierefrei:
- Bilder, Grafiken und Buttons haben nicht durchgängig Alternativtexte.
- Die technische Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
- Der Eingabezweck der Felder Benutzername und Passwort wird nicht deutlich genug vermittelt.
- Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
- Die Reihenfolge bei der Bedienung mit der Tastatur ist an manchen Stellen noch unklar.
- Bei einigen Links geht der Zweck bzw. das Ziel nicht deutlich hervor.
- Nicht alle Bedienelemente besitzen ein Label, wodurch diese nicht gefunden werden können (z. B. die Suche).
- Der Tastaturfokus ist nicht immer deutlich genug zu erkennen.
- Die sichtbare Beschriftung von Bedienelementen (z. B. bei Links oder Buttons) entspricht nicht immer dem zugänglichen Namen für technische Hilfsmittel. Dadurch wird die Bedienung durch z. B. Screenreader erschwert.
- Bei der Registrierung gibt es keine Möglichkeit die eingegeben Daten zu korrigieren.
- Der technische Quelltext der Website ist nicht durchgängig valide.
- Statusmeldungen werden nicht automatisch an assistive technische Hilfsmittel übermittelt.
Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehene E-Mail-Adresse: barrierefreiheit@vbg.de.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Stabsstelle Usability (NOVA)
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de