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Foto: VBG/Adobe Stock/Seisa/peopleimages.com

BEM im Mythencheck: 7 Fakten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Nur für Schwerbehinderte, immer Chefsache – viele Irrtümer ranken sich um das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Certo enttarnt sie.

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Kennt sich aus mit BEM: VBG-Präventionsexperte Tobias Belz. (Foto: Dominik Buschardt)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind seit 2004 verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Doch viele Mythen bremsen die Umsetzung, bei der die VBG ihren Mitgliedsunternehmen zur Seite steht. Tobias Belz, Koordinator des Präventionsfelds Gesundheit mit System (GMS) bei der VBG, entkräftet sieben gängige Irrtümer – faktenbasiert und praxisnah für Ihren Betrieb.​​

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mythos 1: „BEM richtet sich nur an große Firmen.“

Stimmt nicht! Fakt ist: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für Unternehmen jeder Größe und Branche gedacht. Alle Arbeitgebenden müssen es anbieten, sobald Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.

Mehrwert für Ihr Unternehmen: Sie verringern Fehlzeiten, schaffen Klarheit beim Kündigungsschutz und binden Mitarbeitende langfristig. „BEM hält wertvolles Know-how im Betrieb, motiviert Beschäftigte, spart Rekrutierungskosten und steigert die Betriebsproduktivität nachhaltig“, sagt Belz.​

Mythos 2: „Die BEM-Teilnahme ist Pflicht.“

Nein! Fakt ist: Das Angebot ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, die Annahme durch Beschäftigte jedoch freiwillig. Vorgesetzte suchen in diesem Fall gemeinsam mit den Berechtigten sowie – bei deren Zustimmung – gegebenenfalls mit weiteren Personen nach Maßnahmen, die die Rückkehr an den Arbeitsplatz verbessern.

Mehrwert für Ihr Unternehmen: Ihre Fürsorge erleichtert Beschäftigten nicht nur die Rückkehr in den Arbeitsalltag, sie wirkt auch motivierend. Belz: „Mit Mitarbeitenden gemeinsam Lösungen zu finden, trägt zu einer vertrauensvollen und wertschätzenden Unternehmenskultur bei.“

Mythos 3: „BEM ist nur für Schwerbehinderte.“

Falsch! Fakt ist: BEM gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von Behinderung, Status oder Position. Vorausgesetzt, diese sind innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig.

Mehrwert für Ihr Unternehmen: Sie reduzieren Ausfallzeiten und halten Fachkräfte. „Ein systematisches BEM bietet Arbeitgebenden erhöhte wirtschaftliche Planungssicherheit und schützt Arbeitsverhältnisse nachhaltig“, so der VBG-Experte.​ „Nicht selten lassen sich Erkenntnisse aus einzelnen BEM-Verfahren zudem zum Wohle der gesamten Belegschaft nutzen.“

Mythos 4: „BEM bereitet die Kündigung vor.“

Ganz im Gegenteil! Fakt ist: BEM hilft Mitarbeitenden zurück ins Team, passt Arbeitsplätze an, wenn es erforderlich ist, und verhindert neue Ausfälle.

Mehrwert für Ihr Unternehmen: Sie motivieren Mitarbeitende zum Bleiben, statt teuer neu einzustellen. „Ein wertschätzender Umgang mit erkrankten Beschäftigten wird positiv wahrgenommen, stärkt das Betriebsklima und die Motivation deutlich“, erklärt Belz.

Mythos 5: „BEM muss immer schriftlich sein.“

Nein! Fakt ist: Der Gesetzgeber hat dahingehend keine Vorgaben gemacht. Ein BEM, das unkompliziert und attraktiv ist und dadurch in Anspruch genommen wird, hilft Beschäftigten und Unternehmen. Regelungen und Dokumentationspflichten auf betrieblicher Ebene können auf ein Mindestmaß beschränkt werden. 

Mehrwert für Ihr Unternehmen: Machen Sie BEM einfach und starten Sie schnell und flexibel durch. Belz: „Transparente Kommunikation und klare Strukturen sorgen für breite Akzeptanz und steigern den Erfolg jedes BEM-Verfahrens erheblich. Strukturelle Unterstützung für die Umsetzung im Betrieb bietet dabei die VBG.“

Mythos 6: „BEM führt immer nur der Chef durch.“

Ein Irrglaube! Fakt ist: In großen Betrieben gibt es eine Menge Expertise. Mit Zustimmung der berechtigten Person kümmert sich idealerweise ein Team um das jeweilige BEM-Verfahren. Ob Vorgesetzte, Personalabteilung, Betriebsärztin oder -arzt oder betriebliche Interessensvertretung – alle können wertvolle Perspektiven beisteuern. In Kleinbetrieben kommen BEM-Beauftragte oft aus dem Personalbereich. Berechtigte können immer eine Person des eigenen Vertrauens am BEM-Verfahren beteiligen. Und auch externe Hilfe, etwa durch die VBG oder Integrationsämter, ist möglich.​

Mehrwert für Ihr Unternehmen: Profitieren Sie von Lösungen, die sich aus mehreren Blickwinkeln ergeben – sie sind oft praxisnäher und wirksamer. „BEM lässt sich besonders effektiv etablieren, wenn Führungskräfte auch hier Vorbilder sind“, sagt Belz. „Sie sorgen dafür, dass es im Unternehmen als wichtig akzeptiert und unterstützend umgesetzt wird.“​

Mythos 7: „Die BEM-Erfolgskontrolle ist optional.“

Stimmt nicht! Fakt ist: Nach der Umsetzung von BEM-Maßnahmen prüfen die oder der BEM-Beauftragteoder das BEM-Team gemeinsam mit der zurückgekehrten Person und gegebenenfalls den weiteren Beteiligten die Wirksamkeit. Die Ergebnisse werden bedarfsgerecht dokumentiert und – falls erforderlich – angepasst.

Mehrwert für Ihr Unternehmen: Mit BEM optimieren Sie Prozesse, reduzieren arbeitsbedingte Belastungen und beugen erneuten Ausfallzeiten vor. „Die Auswertung zeigt, ob Strukturen hilfreich sind und die Abläufe wirklich zum Erfolg führen“, betont Belz.​

 

Erfahren Sie hier mehr über die Unterstützung der VBG bei der Umsetzung von BEM: 

BEM: So unterstützt die VBG ihre Mitgliedsunternehmen

Fachinfos & Muster: Das VBG-Fachwissen „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ enthält alle Grundlagen sowie Arbeitshilfen wie Anschreiben, Protokolle und Vorlagen für Betriebsvereinbarungen – ideal für Qualitätssicherung und Dokumentation.​

Abläufe & Teamarbeit: Die VBG informiert zu BEM – Schritt für Schritt (von der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zur Evaluation). Außerdem hilft sie mit Tipps, wie Vorgesetzte, Betriebsärztinnen, Arbeitssicherheitsexperten oder Gesundheitsmanagerinnen eingebunden werden können – für ganzheitliche Lösungen.​

Beratung & Optimierung: Die VBG-Expertinnen und -experten unterstützen prozessbezogen bei der Beurteilung und Optimierung von Arbeitsbedingungen und informieren zur rechtssicheren Umsetzung von BEM.

Seminare: Schulungen zur BEM-Umsetzung, Gesprächsführung und Fallsteuerung stärken betriebliche Teams praxisnah und wertschätzend.​

Beratung im Einzelfall: Die Verbindungs- und Koordinierungsstellen (VKS) für Rehabilitation der VBG beraten unabhängig von einem Versicherungsfall zu Leistungen, Zuständigkeiten und Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe und Rehabilitation – für Beschäftigte, Unternehmen und Leistungsträger.

Mehr Infos:

  • Wie BEM in der Praxis funktioniert, lesen Sie hier.
  • Die wichtigsten Fragen zu BEM klären wir hier.
  • Mehr Informationen und die Broschüre „Betriebliche Eingliederung“ finden Sie auf der VBG-Website.
  • Wissenswertes über die unabhängige VKS-Beratung zur Wiedereingliederung haben wir hier für Sie aufbereitet.
  • In Folge 24 des VBG-Podcasts „Hör dich sicher!“ erfahren Sie mehr über BEM.
  • Hier geht’s zu den Seminaren.
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