Logo Certo

Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und wie wird sie durchgeführt?

Veröffentlicht am

Psychische Belastungen gehören heute zum Berufsalltag. Entscheidend ist, wie gut Unternehmen und Beschäftigte damit umgehen. Wird die Balance zwischen Anforderung und Erholung zu stark strapaziert, leiden Motivation und Gesundheit. Damit das möglichst nicht passiert, sind Arbeitgebende durch das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften gesetzlich in der Verantwortung, Gefährdungen durch psychische Faktoren frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen (Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, VBG). Das wichtigste Werkzeug dafür: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Sie ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und hilft, Risiken für die mentale Gesundheit früh zu erkennen – und rechtzeitig gegenzusteuern.

Definition: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur systematischen Erfassung und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz – mit dem Ziel, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen. Seit 2013 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen ausdrücklich dazu, auch psychische Einflussfaktoren am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.


Definition: Was ist psychische Belastung? 

Nach DIN EN ISO 10075‑1 umfasst „psychische Belastung“ alle äußeren Einflüsse, die auf Wahrnehmung, Denken, Fühlen und Verhalten wirken.

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt? 

Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in drei Phasen: Erst wird geplant, dann durchgeführt und schließlich alles dokumentiert.

1. Planung: Transparenz schaffen und Beteiligte einbinden

Für eine wirksame Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist sorgfältige Planung entscheidend. Zuerst gilt es, alle Beschäftigten ins Boot zu holen und sie über Zweck, Nutzen und Ablauf zu informieren. Außerdem muss ein verantwortlicher Personenkreis bestimmt werden, der etwa aus Betriebsärztinnen und -ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten sowie den Beschäftigten selbst bestehen kann. Spezifisches Wissen über psychische Belastungsfaktoren und deren Bewertung können zum Beispiel in Schulungen vermittelt werden. 

 

2. Durchführung: Sechs Schritte zur systematischen Risikoermittlung

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung folgt einem strukturierten Ablauf:​

  • 1. Schritt: Tätigkeiten und Bereiche festlegen
    Zu Beginn werden Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten zusammengefasst, um einen klaren Überblick zu schaffen – eine sinnvolle Struktur erleichtert die spätere Bewertung. 
     
  • 2. Schritt: Ermittlung psychischer Belastungen
    Psychische Belastungsfaktoren umfassen beispielsweise hohen Zeitdruck, mangelnde Erholungszeiten oder Konflikte im Team. Sie sind vielfältig und lassen sich in sechs Bereiche einordnen: 1. Arbeitsinhalte und Aufgaben, 2. Arbeitsorganisation und Abläufe, 3. Arbeitszeit, 4. Soziale Beziehungen, 5. Arbeitsmittel sowie 6. Arbeitsplatzgestaltung und Umgebung. Geeignete Verfahren zur Ermittlung sind etwa Fragebögen, Beobachtungsverfahren oder Gruppendiskussionen.​ Das Online-Tool „GB-Psych Kompass“ kann bei der Suche und Auswahl von passenden Instrumenten unterstützen. 
     
  • 3. Schritt: Bewertung psychischer Belastungen
    Da es keine festen Grenzwerte gibt, vergleichen Unternehmen ihre Ergebnisse mit Referenz- oder Vergleichswerten, beispielsweise aus Branchenbefragungen, früheren Erhebungen oder betriebseigenen Kennzahlen. Ziel ist, Auffälligkeiten und Prioritäten sichtbar zu machen: Wo bestehen besonders hohe Belastungen, wo funktioniert etwas gut? In Workshops oder Auswertungsgesprächen können Führungskräfte und Beschäftigte die Ergebnisse besprechen – um Ursachen zu verstehen (etwa organisatorische Engpässe, unklare Rollen oder Kommunikationsprobleme) und erste Handlungsideen zu entwickeln. 
     
  • 4. Schritt: Entwicklung und Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen
    Die Maßnahmen werden aus den Ergebnissen der vorangegangenen Schritte abgeleitet. Sie sollten nachvollziehbar und begründet sein. Auch bei der psychischen Belastung gilt das allgemeine T-O-P-Prinzip. Das T-O-P-Prinzip beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen: 1. Technische Maßnahmen, 2. Organisatorische Maßnahmen, 3. Persönliche Schutzmaßnahmen.
     
  • 5. Schritt: Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen
    Anschließend wird geprüft, ob die Maßnahmen greifen – etwa durch kurze Befragungen, Workshops oder Mitarbeitendengespräche. Manche Verbesserungen brauchen Zeit, bis sie wirken.
     
  • 6. Schritt: Aktualisierung und Fortschreibung
    Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt. Sie sollte regelmäßig überprüft oder fortgeschrieben werden – besonders wenn sich Beschwerden zunehmen oder Krankheit, Fluktuation und Unfälle häufen. Auch neue Arbeitsbedingungen, Führungsmethoden oder gesetzliche Vorschriften sind gute Gründe für eine Fortschreibung.

3. Dokumentation: Nachweis und Transparenz sicherstellen

Am Ende zählt die Nachvollziehbarkeit: Welche Gefährdungen wurden erkannt, welche Maßnahmen beschlossen, wer ist verantwortlich und wann wurde aktualisiert? Die Dokumentation sollte die folgenden Punkte enthalten: 

  1. Beurteilung der Gefährdungen. 
  2. Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen, inklusive Terminen und Verantwortlichen. 
  3. Durchführung der Maßnahmen. 
  4. Überprüfung der Wirksamkeit. 
  5. Datum der Erstellung und ggf. der Aktualisierung. 

Wie unterstützt die VBG bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die VBG unterstützt Unternehmen mit verschiedenen kostenfreien Angeboten. Der Gefährdungsbeurteilungs-Navigator der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Für die Mitgliedsunternehmen der VBG gibt es mehrere Unterstützungsangebote, alle kostenfrei und wissenschaftlich fundiert. Zum Beispiel die Kurzanalyse im Team (KiT): ein halbtägiger Workshop, bei dem die Beschäftigten gemeinsam Probleme identifizieren und im Idealfall direkt Lösungen erarbeiten können. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten profitieren außerdem von der kostenfreien DIAdrei- oder KPZ-Betreuung. Zur Strukturierung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bietet die VBG eine umfassende Hilfe in Form der Softwarelösung GEDOKU an. Natürlich kann auch der direkte Austausch mit den Präventionsabteilungen der VBG-Bezirksverwaltungen wertvolle Unterstützung bieten. Und die kostenfreie Online-Reihe WIRtuell liefert regelmäßig aktuelle Informationen zum Thema (Quelle: Certo-Portal.de, VBG). 

Weiterführende Quellen und Fachinformationen:

Certo durchsuchen...