Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und wie wird sie durchgeführt?
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Psychische Belastungen gehören heute zum Berufsalltag. Entscheidend ist, wie gut Unternehmen und Beschäftigte damit umgehen. Wird die Balance zwischen Anforderung und Erholung zu stark strapaziert, leiden Motivation und Gesundheit. Damit das möglichst nicht passiert, sind Arbeitgebende durch das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften gesetzlich in der Verantwortung, Gefährdungen durch psychische Faktoren frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen (Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, VBG). Das wichtigste Werkzeug dafür: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Sie ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und hilft, Risiken für die mentale Gesundheit früh zu erkennen – und rechtzeitig gegenzusteuern.
Definition: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur systematischen Erfassung und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz – mit dem Ziel, Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen. Seit 2013 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen ausdrücklich dazu, auch psychische Einflussfaktoren am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
Definition: Was ist psychische Belastung?
Nach DIN EN ISO 10075‑1 umfasst „psychische Belastung“ alle äußeren Einflüsse, die auf Wahrnehmung, Denken, Fühlen und Verhalten wirken.
Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in drei Phasen: Erst wird geplant, dann durchgeführt und schließlich alles dokumentiert.
1. Planung: Transparenz schaffen und Beteiligte einbinden
Für eine wirksame Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist sorgfältige Planung entscheidend. Zuerst gilt es, alle Beschäftigten ins Boot zu holen und sie über Zweck, Nutzen und Ablauf zu informieren. Außerdem muss ein verantwortlicher Personenkreis bestimmt werden, der etwa aus Betriebsärztinnen und -ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten sowie den Beschäftigten selbst bestehen kann. Spezifisches Wissen über psychische Belastungsfaktoren und deren Bewertung können zum Beispiel in Schulungen vermittelt werden.
2. Durchführung: Sechs Schritte zur systematischen Risikoermittlung
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung folgt einem strukturierten Ablauf:
3. Dokumentation: Nachweis und Transparenz sicherstellen
Am Ende zählt die Nachvollziehbarkeit: Welche Gefährdungen wurden erkannt, welche Maßnahmen beschlossen, wer ist verantwortlich und wann wurde aktualisiert? Die Dokumentation sollte die folgenden Punkte enthalten:
Die VBG unterstützt Unternehmen mit verschiedenen kostenfreien Angeboten. Der Gefährdungsbeurteilungs-Navigator der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Für die Mitgliedsunternehmen der VBG gibt es mehrere Unterstützungsangebote, alle kostenfrei und wissenschaftlich fundiert. Zum Beispiel die Kurzanalyse im Team (KiT): ein halbtägiger Workshop, bei dem die Beschäftigten gemeinsam Probleme identifizieren und im Idealfall direkt Lösungen erarbeiten können. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten profitieren außerdem von der kostenfreien DIAdrei- oder KPZ-Betreuung. Zur Strukturierung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bietet die VBG eine umfassende Hilfe in Form der Softwarelösung GEDOKU an. Natürlich kann auch der direkte Austausch mit den Präventionsabteilungen der VBG-Bezirksverwaltungen wertvolle Unterstützung bieten. Und die kostenfreie Online-Reihe WIRtuell liefert regelmäßig aktuelle Informationen zum Thema (Quelle: Certo-Portal.de, VBG).