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Illustration der verschiedenen Rollen im Arbeitsschutz
Foto: VBG / Mirja Schöne & Raffael Kossmann

Ihr Team für Sicherheit und Gesundheit

In Unternehmen fallen unterschiedliche Aufgaben an, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Unser Poster zeigt, wer wofür zuständig ist.

Veröffentlicht am

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umfassen in Ihrem Unternehmen eine große Bandbreite an Themen und Tätigkeiten. Viele Menschen sorgen täglich dafür, dass Ihre Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können und im Ernstfall gut versorgt sind. Die vielfältigen Aufgaben und Berufe, die daran beteiligt sind, finden Sie hier auf einen Blick.

Illustration: VBG / Mirja Schöne & Raffael Kossmann (erstellt mit KI - Recraft)

Ersthelferin & Ersthelfer

 

Aufgabe: Ersthelfende versorgen Wunden und stellen den Transport zur ärztlichen Behandlung sicher. Sie handeln rasch, etwa bei Schlaganfällen und Herzinfarkten. Außerdem sind sie meist für die Pflege des Erste-Hilfe-Materials zuständig. Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten brauchen mindestens einen Ersthelfer.

 

Superkraft: Puls-Bändiger. Bleiben ruhig, wenn andere in Panik geraten, und handeln schnell und konzentriert.

 

Typischer Satz: „Keine Sorge! Ich kann Verbände anlegen, Hände halten und den Notruf wählen – was darf's für Sie sein?“

 

Woran man sie erkennt: Sind die einzigen Personen, die wissen, wie man ein Dreiecktuch wirklich faltet.

 

Illustration: VBG / Mirja Schöne & Raffael Kossmann (erstellt mit KI - Recraft)

Brandschutzhelferin & Brandschutzhelfer

 

Aufgabe: Sie löschen Entstehungsbrände, achten auf Brandgefahren und sensibilisieren für das Thema Brandschutz, etwa indem sie ihre Teams über Brandrisiken informieren. Mindestens fünf Prozent der Beschäftigten sollten dafür ausgebildet werden.

 

Superkraft: Menschliche Feuermelder. Erkennen Gefahren, bevor es brenzlig wird, und wissen genau, wo der Notfallplan liegt.

 

Typischer Satz: „Safety First! Wissen Sie, wo der nächste Feuerlöscher hängt?“

 

Woran man sie erkennt: Zählen Rauchmelder wie andere Sterne am Himmel.

 

Illustration: VBG / Mirja Schöne & Raffael Kossmann (erstellt mit KI - Recraft)

Sicherheitsbeauftragte & Sicherheitsbeauftragter

 

Aufgabe: Ob Chemikalien, schweres Arbeitsgerät oder zu laute Arbeitsumgebung – Gefahrenquellen gibt es in jedem Betrieb. Sicherheitsbeauftragte fungieren als Mittler und Mittlerinnen in Sachen Sicherheit zwischen Betriebsleitung und Angestellten. Sie müssen abhängig von der Anzahl der Beschäftigten bestellt werden.

 

Superkraft: Das wache Auge der Basis. Haben den Blick für die kleinen Alltags-Tücken, die andere vor lauter Arbeit gar nicht wahrnehmen.

 

Typischer Satz: „Ich sehe, du nutzt den Papierstapel als Monitorständer. Architektonisch wertvoll, sicherheitstechnisch... mutig.“

 

Woran man sie erkennt: Sehen die lose Teppichkante schon aus 20 Metern Entfernung.

 

Illustration: VBG / Mirja Schöne & Raffael Kossmann (erstellt mit KI - Recraft)

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

 

Aufgabe: Die Sifa sorgt für ein ganzheitliches Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie ist der Unternehmensleitung direkt unterstellt. Wer Fachkraft für Arbeitssicherheit werden möchte, muss bestimmte berufliche Qualifikationen mitbringen. Die VBG bietet entsprechende Lehrgänge an. 

 

Superkraft: Gefahren-Röntgenblick. Sieht das Risiko schon, bevor der Prozess überhaupt gestartet ist.

 

Typischer Satz: „Arbeitssicherheit ist wie WLAN: Wenn sie da ist, merkt es keiner. Wenn sie fehlt, brennt die Hütte.“

 

Woran man sie erkennt: Hat die DGUV-Vorschriften als Abendlektüre.

 

Illustration: VBG / Mirja Schöne & Raffael Kossmann (erstellt mit KI - Recraft)

Betriebsärztin & Betriebsarzt

 

Aufgabe: Sie beraten rund um Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Gestaltung von Arbeitsplätzen – vom Fließband über die Baustelle bis zum Schreibtisch im Büro. Eine betriebsärztliche Betreuung ist für Unternehmen mit mindestens einer angestellten Person erforderlich.

 

Superkraft: Ergonomie-Gurus. Finden für jeden Rücken den richtigen Winkel.

 

Typischer Satz: „Ihr Stuhl ist kein Folterinstrument – lassen Sie uns mal gemeinsam an den Hebeln drehen!“

 

Woran man sie erkennt: Sehen am Gang eines Kollegen sofort, dass sein Monitor drei Zentimeter zu hoch steht.

 

Illustration: VBG / Mirja Schöne & Raffael Kossmann (erstellt mit KI - Recraft)

Aufsichtspersonen

 

Aufgabe: Aufsichtspersonen beraten Unternehmen, mit welchen Schutzmaßnahmen sie Belastungen und Gefährdungen reduzieren können, und überwachen die Einhaltung verbindlicher Vorschriften. Sie unterstützen in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

 

Superkraft: Paragrafen-Flüsterer. Verwandeln komplizierte Vorschriften in machbare Lösungen.

 

Typischer Satz: „Keine Angst, ich bin nicht hier, um Fehler zu suchen, sondern um zu verhindern, dass sie teuer oder schmerzhaft werden.“

 

Woran man sie erkennt: Besitzen Sicherheitsschuhe, die sauberer sind als die Sonntagsschuhe der meisten Menschen.

 

Änderungen beim Arbeitsschutz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollen so praxisgerechte Lösungen realisiert werden. Dazu gehört auch, dass für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten die Verpflichtung entfallen soll, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Bislang sind laut DGUV Vorschrift 1 § 20 Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sollen sich künftig auf einen Sicherheitsbeauftragten beschränken können. Die Umsetzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.

Hier geht's zum Poster!

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