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Person auf Fahrrad
Foto: VBG/Gina Rosas

VBG-PosterSicher unterwegs mit dem Pedelec

Für alle Fahrräder – motorisiert oder nicht – gibt es Vorschriften, wie sie für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr ausgestattet sein müssen.

E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Das motorisierte Fahrrad hat viele Namen. Während das E-Bike ein elektrisch angetriebenes Kleinkraftrad bezeichnet, das selbst fährt, bedeutet die Bezeichnung Pedelec, dass die fahrende Person nur durch den Motor unterstützt wird, wenn sie in die Pedale tritt. Das Pedelec, mit dem Geschwindigkeiten bis 25 Stundenkilometer möglich sind, gilt dabei – im Unterschied zum E-Bike oder S-Pedelec – als Fahrrad.

Reifen
Foto: VBG/Gina Rosas

Reifen

Für einen sicheren Halt auch auf nassen oder rutschigen Fahrbahnen sollten die Reifen Ihres Rads stets über ein gutes Profil verfügen.

Bremse
Foto: VBG/Gina Rosas

Bremsen

Zur Standardausstattung jedes Fahrrads gehören zwei voneinander unabhängige Bremsen: eine für das Vorder- und eine für das Hinterrad. So schreibt es auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Die Bremsen sind in Gefahrensituationen die Lebensversicherung, um Kollisionen oder Unfälle zu vermeiden.

Helm
Foto: VBG/Gina Rosas

Helm

Ein Fahrradhelm ist auf dem Fahrrad oder dem Pedelec keine Pflicht, aber unbedingt ratsam. Denn bei Unfällen sind Kopfverletzungen besonders häufig. Ein Helm schützt also nur allzu oft Leben.

Pedal
Foto: VBG/Gina Rosas

Pedale

Die Pedale sorgen nicht nur für den manuellen Antrieb des Fahrrads, sondern betreffen auch die Sicherheit beim Fahren. Deshalb sind rutschfeste Pedale und Schuhwerk, das einen sicheren Stand darauf garantiert, empfehlenswert.

Akku
Foto: VBG/Gina Rosas

Akku

Der Akku ist das Herzstück des Pedelecs. Verwenden Sie nur zugelassene Ladegeräte und laden Sie den Akku im Trockenen, idealerweise bei Raumtemperatur. Bei Beschädigungen oder einem Defekt des Akkus sollten Sie niemals selbst das Akkugehäuse öffnen, sondern die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lassen.

Reflektor
Foto: VBG/Gina Rosas

Reflektoren

Reflektoren am Fahrrad stellen sicher, dass andere Verkehrsteilnehmende – insbesondere Kfz-Fahrende – Sie im Dunkeln aus großer Entfernung und von der Seite sehen. Deshalb schreibt die StVZO vor, dass alle Fahrräder mit jeweils zwei gelben Speichenreflektoren an den Rädern oder mit reflektierendem Material an Reifen, Felgen oder Speichen ausgestattet sein müssen. Für die Sichtbarkeit von vorne ist ein weißer Reflektor und von hinten ein großflächiger roter Reflektor vorgeschrieben. Auch die Pedale müssen über nach vorn und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren verfügen.

Frontlicht
Foto: VBG/Gina Rosas
Rücklicht
Foto: VBG/Gina Rosas

Front- und Rücklicht

In der Dämmerung oder bei eingeschränkter Sicht durch Nebel oder Regen braucht es eine ausreichende Fahrradbeleuchtung. Das Frontlicht darf dabei sowohl eine Tagfahrlicht- als auch eine Fernlichtfunktion haben. Das Rücklicht darf über eine Bremslichtfunktion verfügen. Front- und Rücklicht können über einen Dynamo oder Batterien betrieben werden. Bei Pedelecs ist manchmal auch eine Koppelung an den Akku möglich. Die Beleuchtung und ihre Energieversorgung dürfen abnehmbar sein, müssen aber angebracht werden, wenn sie – aufgrund von Dämmerung, Dunkelheit oder sonstigen Sichteinschränkungen – benötigt werden. Wichtig ist, dass die Leuchten über ein amtliches Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts mit dem Kennbuchstaben K verfügen. Nur so gekennzeichnete Geräte sind zulässig.

Klingel
Foto: VBG/Gina Rosas

Klingel

Um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein, ist eine hell tönende Klingel, die mit wenig Aufwand bedienbar ist, unerlässlich. Fahrräder und Pedelecs werden durch fehlende Fahrgeräusche häufig übersehen. Mit der Klingel können Sie in brenzligen Situationen andere Verkehrsteilnehmende warnen und sich Aufmerksamkeit verschaffen.

Das „Sicher unterwegs mit dem Pedelec“-Poster gibt es hier als Poster zum Download

Download

Das S-Pedelec …

ist die schnellere Variante des Pedelecs. Mit ihm sind durch die Tretunterstützung Geschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer möglich, daher gilt es – wie das E-Bike – als Kleinkraftrad. Entsprechend müssen beim Fahren, anders als beim Pedelec, die Führerscheinpflicht, die Versicherungspflicht und die Helmpflicht beachtet werden. Als Kleinkraftrad verfügt das S-Pedelec auch über weitere Sicherheitsmerkmale, zum Beispiel einen Rückspiegel, und es gelten die Verkehrsregeln für Kraftfahrzeuge.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Verkehrssicherheit:

Informationen und Filme rund um das Fahrrad oder Pedelec:
VBG – Sicher auf zwei Rädern – Informationen und Videos

Ablenkung im Straßenverkehr:
https://www.youtube.com/watch?v=8VszuwOF7Y4

Elektrofahrrad im Fokus:
https://www.youtube.com/watch?v=aap5fVa03RU

Mehr Informationen zum Thema Dienstrad:
https://www.certo-portal.de/artikel/umstieg-aufs-dienstrad-vorreiter-auf-zwei-raedern/

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