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EntgeltmeldungLohnnachweis Digital: So geht’s!

Die Entgeltmeldung läuft ausschließlich digital ab. Wie sie erfolgt und was Buchhaltungen und Steuerberatende beachten müssen, zeigt diese Kurzanleitung.

Mitgliedsunternehmen sind dazu verpflichtet, die von ihren Beschäftigten erzielten Arbeitsentgelte, die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die geleisteten Arbeitsstunden jährlich an die VBG zu melden. Erfolgt keine Meldung, obwohl Arbeitnehmende beschäftigt werden, wird der Beitrag zur Unfallversicherung geschätzt und fällt gegebenenfalls höher aus. Die Frist zur Einreichung des digitalen Lohnnachweises endet zum 16. Februar 2024.

Schritt 1: Stamm­daten­abruf

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Der Prozess startet mit dem Abgleich grundlegender Unternehmensdaten wie der Unternehmensnummer und Gefahrtarifstelle im Entgeltabrechnungsprogramm. Dieser erste Schritt ist die Voraussetzung zur Erstellung des Lohnnachweises (LN) Digital und muss durch das Unternehmen beziehungsweise dessen lohnabrechnende Stelle aktiv angestoßen werden. Möglich ist das stets ab dem 1. November für das folgende Meldejahr. Wer eine elektronische Ausfüllhilfe statt eines Entgeltabrechnungsprogramms benutzt, führt den Abgleich später mit der Entgeltmeldung automatisch durch (siehe Schritt 3).

Schritt 2: Antwort und Übertrag

Maximal 48 Stunden nach dem Stammdatenabruf stehen dem Abrechnungsprogramm die zur Entgeltabrechnung erforderlichen Daten zur Verfügung. Die rückgemeldeten Daten werden in das Entgeltabrechnungsprogramm eingefügt und die Zuordnung aller Beschäftigten zur Gefahrtarifstelle überprüft.

Schritt 3: Einreichung LN Digital

Nun kann die Entgeltmeldung direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden – spätestens bis zum 16. Februar des Folgejahres. Die Übermittlung des Nachweises an die VBG erfolgt digital. Der Nachweis enthält die Unternehmensnummer, die Betriebsnummer der VBG (15250094), die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte, die geleisteten Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten. Wer keine Arbeitnehmenden hat, muss nichts einreichen. Auch der Stammdatenabruf ist dann überflüssig. Wer ihn irrtümlicherweise durchgeführt hat, storniert ihn. Ist im betreffenden Beitragsjahr zum ersten Mal niemand angestellt, bittet die VBG um eine kurze Information an www.vbg.de/kontakt mit dem Anliegen „Mitgliedschaft/Beitrag“.

Hilfe und Info:
www.vbg.de/lndigital

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