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Foto: Eine Frau lächelt einen Mann im Büro aufmerksam an. Sie ist seine Vorgesetzte.
Foto: alvarez/iStock

Betriebliches EingliederungsmanagementKomm bald wieder!

Arbeitgeber können langfristig erkrankte Beschäftigte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen. Dazu sind sie auch gesetzlich verpflichtet. Die VBG berät Unternehmen zur Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements – kurz: BEM.

Laut DAK-Gesundheitsreport 2023 gingen im Jahr 2022 gut 37 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage in Unternehmen auf Langzeiterkrankungen zurück. Im Jahr 2021 machten Langzeitarbeitsunfähigkeiten sogar knapp die Hälfte aller Krankenstände aus. Für Arbeitgebende entstehen dadurch erhebliche Nachteile, denn sie müssen in den ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten und darüber hinaus die fehlende Arbeitskraft ersetzen. Dies ist oft umso schwieriger, je wichtiger die Fähigkeiten der Betroffenen für den Betrieb sind. Deshalb liegt es im Interesse des Unternehmens, langfristig Erkrankten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu helfen – durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dabei geht es um weit mehr als den Einzelfall. BEM bedeutet, mit einem systematischen Vorgehen die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu überwinden, erneuten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die VBG unterstützt Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung eines systematischen BEM (siehe Infokasten „Services der VBG“).

Das BEM zielt darauf ab, Betroffene im Bedarfsfall bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit zu unterstützen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten ein BEM anzubieten, die innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Ein BEM-Angebot kann aber auch früher erfolgen. Der BEM-berechtigten Person steht es frei, das Angebot anzunehmen oder sich dagegen zu entscheiden.

Bewährte Schritte des BEM

In der Praxis hat sich beim BEM ein Vorgehen in mehreren Schritten bewährt. Zunächst erfasst das Unternehmen, bei welchen Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeit von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate vorliegt. Es benennt eine für die Umsetzung des BEM verantwortliche Person oder ein Team. Diese(s) stellt den Erstkontakt zum Betroffenen her, klärt über die Ziele und Hintergründe des BEM auf und bietet Hilfe zur Rückkehr an den Arbeitsplatz an. Sofern der oder die Erkrankte einverstanden ist, darf der Fall im Unternehmen besprochen werden. Datenschutz, Vertraulichkeit und eine wertschätzende Unternehmens- und Führungskultur sind unabdingbar für den Erfolg einer betrieblichen Wiedereingliederung. Kann der Arbeitsplatz gesundheitsgerecht angepasst werden oder die beschäftigte Person womöglich andere Aufgaben übernehmen? Gegebenenfalls zieht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber externe Expertise hinzu – etwa von der VBG, um geeignete Lösungen zu finden. Wenn mit der oder dem Erkrankten die konkreten Eingliederungsmaßnahmen vereinbart sind, werden diese umgesetzt und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Großer Nutzen für Unternehmen 

BEM dient nicht nur Beschäftigten, deren Arbeitsplatz erhalten bleibt. Es hat für das Unternehmen insgesamt große Vorteile: Das Unternehmen kann erkrankte Mitarbeitende unterstützen und sie mit ihren Fähigkeiten langfristig im Betrieb halten. Ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird auch von Kolleginnen und Kollegen positiv wahrgenommen. Das hat einen großen Einfluss auf die Unternehmenskultur, die betriebliche Gesundheitssituation und lohnt sich nebenbei auch wirtschaftlich. Darüber hinaus bietet BEM Arbeitgebenden Planungssicherheit und wird somit zu einem wichtigen Instrument für die vorausschauende Arbeitsorganisation. 

MEHR INFORMATIONEN: www.vbg.de/bem

Services der VBG

Bei der systematischen Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) können Mitgliedsunternehmen auf die Unterstützung von Fachleuten der VBG zurückgreifen. Diese beraten Führungskräfte, um das BEM passend zum Unternehmen zu konzipieren beziehungsweise weiterzuentwickeln – rechtskonform und wirksam. Kontaktdaten der Ansprechpersonen der VBG für das Thema BEM finden Sie unter: www.vbg.de/bem

Unterstützung in BEM-Einzelfällen erhalten sowohl BEM-berechtigte Personen als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den Verbindungs- und Koordinierungsstellen für Rehabilitation der VBG. Diese können auch Kontakte zu Reha- und Kostenträgern vermitteln. Sie sind online zu finden unter: www.vbg.de/ansprechstellen

Um Versicherungsfälle infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kümmern sich die Reha- und Fallmanager der VBG. Ein Überblick über die Ansprechpersonen sowie über das Leistungsangebot finden Sie unter: www.vbg.de/reha

Weiterbildung für Führungskräfte bieten die VBG-Seminare „Betriebliches Eingliederungsmanagement organisieren (BEMOA)“ und „Kommunikation und Maßnahmen im BEM-Einzelfall (BEMKA)“. Teilnehmende erfahren dort, wie der BEM-Prozess wirksam umgesetzt werden kann beziehungsweise, wie BEM-Gespräche wertschätzend und zielführend geführt werden können. Weitere Informationen zu den Seminaren sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: www.vbg.de/seminare

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