Logo Certo
Playmobil-Figuren (Patient und Arzt)

Betriebliches EingliederungsmanagementKomm bald wieder!

Arbeitgeber können langfristig erkrankte Beschäftigte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen. Dazu sind sie auch gesetzlich verpflichtet. Die VBG berät Unternehmen zur Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements – kurz: BEM.

Mittlerweile gehen laut DAK-Gesundheitsreport 2017 fast die Hälfte aller Krankmeldungen in Unternehmen auf Langzeiterkrankungen zurück – Tendenz steigend. Für Arbeitgeber entstehen dadurch erhebliche Nachteile, denn sie müssen in den ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten und darüber hinaus die fehlende Arbeitskraft ersetzen. Dies ist oft um- so schwieriger, je wichtiger die Fähigkeiten des Betroffenen für den Betrieb sind. Deshalb liegt es im Interesse des Unternehmens, langfristig Erkrankten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu helfen – durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dabei geht es um weit mehr als den Einzelfall. BEM bedeutet, mit einem systematischen Vorgehen die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu überwinden, erneuten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die VBG unterstützt Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung eines systematischen BEM (siehe Infokasten „Services der VBG“).

Das BEM zielt darauf ab, Betroffene im Bedarfsfall bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit zu unterstützen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten ein BEM anzubieten, die innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Ein BEM-Angebot kann aber auch schon früher erfolgen. Die betroffene Person ist frei, das Angebot anzunehmen oder sich dagegen zu entscheiden.

Bewährte Schritte

In der Praxis hat sich beim BEM ein Vorgehen in mehreren Schritten bewährt. Zunächst erfasst das Unternehmen, bei welchen Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeit von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate vorliegt. Es benennt eine für die Umsetzung des BEM verantwortliche Person oder ein Team. Diese stellt den Erstkontakt zum Betroffenen her, klärt über die Ziele und Hintergründe des BEM auf und bietet Hilfe zur Rückkehr an den Arbeitsplatz an. Sofern der Erkrankte einverstanden ist, darf der Fall im Unternehmen besprochen werden. Datenschutz, Vertraulichkeit und eine wertschätzende Unternehmens-/Führungskultur sind unabdingbar für den Erfolg einer betrieblichen Wiedereingliederung. Kann der Arbeitsplatz gesundheitsgerecht angepasst werden oder der Beschäftigte womöglich andere Aufgaben übernehmen? Gegebenenfalls zieht der Arbeitgeber externe Berater, etwa von der VBG, hinzu, um Lösungen zu finden. Wenn mit dem Erkrankten die konkreten Eingliederungsmaßnahmen vereinbart sind, werden diese umgesetzt und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Großer Nutzen

BEM dient nicht nur Beschäftigten, deren Arbeitsplatz erhalten bleibt. Es hat für das Unternehmen insgesamt große Vorteile. Der Arbeitgeber kann erkrankte Mitarbeiter unterstützen und sie mit ihren Fähigkeiten im Betrieb halten. Ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird auch von Kolleginnen und Kollegen positiv wahrgenommen. Das hat einen großen Einfluss auf die Unternehmenskultur, die betriebliche Gesundheitssituation und lohnt sich ganz nebenbei auch wirtschaftlich. Darüber hinaus bietet BEM Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Planungssicherheit und wird somit zu einem wichtigen Instrument für die vorausschauende Arbeitsorganisation. 

MEHR INFORMATIONEN: www.vbg.de/bem

Services der VBG

 

Bei der systematischen Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) können Mitgliedsunternehmen auf die Unterstützung von Fachleuten der VBG zurückgreifen. Diese beraten Führungskräfte, um das BEM passend zum Unternehmen zu konzipieren beziehungsweise weiterzuentwickeln – rechtskonform und wirksam. Kontaktdaten der Ansprechpersonen der VBG für das Thema BEM finden Sie unter: www.vbg.de/bem

 

Unterstützung in BEM-Einzelfällen erhalten sowohl Betroffene als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den Verbindungs- und Koordinierungsstellen für Rehabilitation der VBG. Diese können auch Kontakte zu Reha- und Kostenträgern vermitteln. Sie sind online zu finden unter: www.vbg.de/ansprechstellen

 

Um Versicherungsfälle infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kümmern sich die Rehamanager der VBG. Ein Überblick über die Ansprechpartner und das Leistungsangebot ist zu finden unter: www.vbg.de/reha

 

Weiterbildung für Führungskräfte bietet das VBG-Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement organisieren (BEMOA)“. Teilnehmende erfahren, wie der BEM-Prozess rechtskonform und wirksam gestaltet werden kann. Weitere Informationen zum Seminar sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: www.vbg.de/seminare

Veröffentlicht am

Das könnte Sie auch interessieren

Certo durchsuchen...