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Illustration: Zwei Szenen sind zu sehen. 1) Heilbehandlung und Hilfsmittel: Ein Mann bekommt Gehhilfen von einer Fachangestellten. 2) Wiedereingliederung: Ein Mann mit Gips und Gehhilfen wird in seiner Firma von Kolleg:innen in Emfang genommen.
Foto: VBG/Marek Dorobisz

BasiswissenIm Fall der Fälle

Auch mit der besten Prävention lassen sich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht ausschließen. Sollte es dazu kommen, steht die VBG ihren Versicherten zur Seite.

Im Jahr 2022 hat die VBG rund 400.000 Arbeits- und Wegeunfälle registriert, hinzu kamen knapp 5.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Das verdeutlicht: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit systematisch zu organisieren, ist wichtig. Doch auch die beste Prävention ist keine Garantie dafür, dass es gelingt, alle Belastungen und Gefahren zu verhüten. 

Sollte der Fall der Fälle eintreten, kommt die VBG ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. So steht es im Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII), in dem auch Leistungen zur Reha und Entschädigung für die Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen geregelt sind. 

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bietet die VBG ihren Mitgliedsunternehmen und Versicherten eine Vielzahl an Leistungen und Services an. Dabei ist die VBG in ein starkes Netzwerk eingebunden, zu dem auch externe Fachkräfte wie Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sowie die BG-Kliniken gehören. Das sind Krankenhäuser, die den Auftrag haben, Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder mit einer Berufskrankheit medizinisch zu versorgen und ihnen eine bestmögliche Rückkehr ins Leben zu ermöglichen.

Wie die VBG Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder einer arbeitsbedingten Erkrankung begleitet, damit diese wieder in ihr berufliches und soziales Leben eingegliedert werden, können Sie in der interaktiven Certo-Grafik entdecken. Um Informationen zu den einzelnen Schritten im Prozess zu erhalten, klicken Sie jeweils auf das Pluszeichen „+“:

Arbeitnehmende, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, sind über ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin gesetzlich unfallversichert.-
Im Notfall ist rasche Hilfe das A und O. Unternehmen müssen daher für Ersthelfende im Betrieb sorgen. Berufsgenossenschaften fördern jährlich die Aus- und Fortbildung von mehr als einer Million Ersthelfenden.-
Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen oder tödlich verlaufen, muss das Unternehmen der VBG melden. Diese Meldung kann auch online erfolgen unter www.vbg.de/unfall-melden.-
Verletzte Beschäftigte müssen nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall als Erstes eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, eine/einen von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassene Fachärztin beziehungsweise zugelassenen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Dort wird über weitere notwendige Akutbehandlungen entschieden.-
Die Reha-Managerinnen und Reha-Manager der VBG unterstützen die Versicherten aktiv bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Nach einem Versicherungsfall nehmen sie innerhalb von 30 Tagen persönlich Kontakt zur/zum Versicherten auf und erstellen gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt einen Reha- und Teilhabeplan.-
Aufgabe der VBG ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Sie übernimmt dabei bedarfsabhängig auch die Kosten für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen oder sogar Blindenführhunde.-
Versicherte erhalten zur finanziellen Absicherung während der versicherungsfallbedingten Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld und, falls sie im Anschluss nicht uneingeschränkt erwerbsfähig sind, eine Verletztenrente von der VBG.-
Nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit ist die frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten in das Erwerbsleben und das soziale Leben wichtig. Die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz ist dabei immer das erste Ziel.-
Erleiden Versicherte durch einen Unfall dauerhafte Schäden, die die Rückkehr an den Arbeitsplatz einschränken, sorgt die VBG für einen behindertengerechten Arbeitsplatzumbau. Sollte die Rückkehr in den bisher ausgeübten Beruf aufgrund der unfallbedingten dauerhaften Schäden nicht mehr möglich sein, unterstützt die VBG bei der beruflichen Weiterbildung.-
Arbeitnehmende, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, sind über ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin gesetzlich unfallversichert.-
Im Notfall ist rasche Hilfe das A und O. Unternehmen müssen daher für Ersthelfende im Betrieb sorgen. Berufsgenossenschaften fördern jährlich die Aus- und Fortbildung von mehr als einer Million Ersthelfenden.-
Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen oder tödlich verlaufen, muss das Unternehmen der VBG melden. Diese Meldung kann auch online erfolgen unter www.vbg.de/unfall-melden.-
Verletzte Beschäftigte müssen nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall als Erstes eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, eine/einen von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassene Fachärztin beziehungsweise zugelassenen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Dort wird über weitere notwendige Akutbehandlungen entschieden.-
Die Reha-Managerinnen und Reha-Manager der VBG unterstützen die Versicherten aktiv bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Nach einem Versicherungsfall nehmen sie innerhalb von 30 Tagen persönlich Kontakt zur/zum Versichten auf und erstellen gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt einen Reha- und Teilhabeplan.-
Aufgabe der VBG ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Sie übernimmt dabei bedarfsabhängig auch die Kosten für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen oder sogar Blindenführhunde.-
Versicherte erhalten zur finanziellen Absicherung während der versicherungsfallbedingten Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld und, falls sie im Anschluss nicht uneingeschränkt erwerbsfähig sind, eine Verletztenrente von der VBG.-
Nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit ist die frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten in das Erwerbsleben und das soziale Leben wichtig. Die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz ist dabei immer das erste Ziel.-
Erleiden Versicherte durch einen Unfall dauerhafte Schäden, die die Rückkehr an den Arbeitsplatz einschränken, sorgt die VBG für einen behindertengerechten Arbeitsplatzumbau. Sollte die Rückkehr in den bisher ausgeübten Beruf aufgrund der unfallbedingten dauerhaften Schäden nicht mehr möglich sein, unterstützt die VBG bei der beruflichen Weiterbildung.-

Prävention – damit es gar nicht erst so weit kommt

Auch die Prävention – also das Verhüten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – ist eine Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie steht in § 1 SGB VII sogar an erster Stelle. 

Das zentrale Instrument der Prävention ist die Gefährdungsbeurteilung, die systematische Ermittlung aller potenziellen Gefährdungen und Belastungen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie hier. Im Gefährdungsbeurteilungs-Navigator der VBG finden Sie zudem garantiert die passenden Tools, um die Gefährdungsbeurteilung unkompliziert in Ihrem Unternehmen durchzuführen.

Die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen ist eine weitere präventive Maßnahme, die sich für größere Betriebe empfiehlt. Mehr dazu erfahren Sie auf der VBG-Webseite unter www.vbg.de/ams

Kleinere Unternehmen haben dagegen die Möglichkeit, ihre Arbeitsschutzorganisation mit dem sogenannten GDA-ORGAcheck zu überprüfen und zu verbessern.

Weitere Informationen zum Thema Prävention mit der VBG finden Sie hier.

Illustration: Miniatur des Posters.

Die interaktive Certo-Grafik gibt es auch als Poster zum Download!

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