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Fragen und Antworten zur Versicherung

Frau stellt Frage

Versicherte haben oft Fragen
zu Versicherungen von der VBG.
Wir geben hier Antworten auf einige Fragen.

Mein Arzt hat mich krankgeschrieben.
Ich gehe trotzdem zur Arbeit.
Bin ich dann versichert?

KrankenscheinBüro

Ja, Sie sind versichert.
Der Arzt schreibt nur auf,
wie lange Sie vielleicht nicht arbeiten können.
Das ist aber kein Arbeits-Verbot.
Wenn Sie sich besser fühlen,
können Sie wieder zur Arbeit gehen.
Ihre Unfall-Versicherung gilt wie immer

  • für den Weg zur Arbeit.
  • für die Arbeit.
  • für den Weg von der Arbeit nach Hause.

Ich helfe in meiner Freizeit.
Das ist ein Ehrenamt.
Bin ich auch beim Ehrenamt versichert?

Mann hilft einer Frau mit Gehstock

Oft gilt Ihre Unfall-Versicherung auch im Ehrenamt.
Aber das ist nicht immer so.
Nicht jeder Arbeitgeber muss 
eine Unfall-Versicherung für Ehrenämter haben.
Mehr Infos dazu gibt es im VBG-Büro in Ihrer Nähe.

Ich will meine neuen Mitarbeiter versichern.
Muss ich sie dafür bei der Berufs-Genossenschaft anmelden?

Service für Versicherte

Nein, die Versicherung hat nichts
mit der Berufs-Genossenschaft zu tun.
Ihre neuen Mitarbeiter sind immer versichert,

  • wenn sie zur Arbeit gehen.
  • wenn sie auf der Arbeit sind.
  • wenn sie von der Arbeit nach Hause gehen.

Das steht so im Gesetz.

Ich zahle Geld für die Versicherung. 
Das nennt man: Mitglieds-Beitrag.
Sind meine Mitarbeiter noch versichert,
wenn ich zu spät oder gar nicht zahle?

Geld bekommen

Die meisten Mitarbeiter sind immer noch versichert.
Das ist so bei Mitarbeitern, 
die gesetzlich unfallversichert sind.

Aber einige Firmen oder Mitarbeiter sind
freiwillig versichert.
Für die gilt dann:

Wenn Sie nach 2 Monaten immer noch nicht zahlen,
sind Sie nicht mehr versichert.

Veröffentlicht am

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