Logo Certo
Eine bunte Grafik mit sechs Illustrationen zu verschiedenen Themen vor einem violett-grünem Hintergrund. Oben links: Eine Person meditiert oder entspannt mit gekreuzten Beinen, umgeben von großen grünen Blättern. Oben Mitte: Eine rote Einkaufskorb-Illustration gefüllt mit verschiedenen Lebensmitteln wie Gemüse, Brot und einer Wasserflasche, die von einer grünen Hand gehalten wird. Oben rechts: Ein blauer Teller mit einem gebratenen Fisch und Gemüse, in das eine gelbe Gabel sticht. Unten links: Ein großer blauer Kreis mit dem weißen Text "Mit Poster!". Unten Mitte: Eine Illustration von Raumduftstäbchen in einer violetten Vase, drei blaue Bälle (möglicherweise Seifenstücke oder Toilettenpapier), ein gelber Seifenspender und kleine grüne Blumen. Unten rechts: Eine Person sitzt vor einem Laptop mit einer Videokonferenz auf dem Bildschirm und spricht in eine blaue Sprechblase. Rechts von der Person liegt eine orangefarbene Katze auf dem Tisch.
Foto: VBG/Lorena & Delk Addotto

Sicher in die Pause

Pausen dienen der Regeneration und wirken sich positiv auf Produktivität und Arbeitsatmosphäre aus. Doch ist man in Pausen auch bei Unfällen gesetzlich unfallversichert?

Veröffentlicht am

Rauchen und Frischluft

 

Für manche gehören Raucherpause und Erholungsspaziergang zum Arbeitsalltag. Doch Vorsicht: Diese Tätigkeiten sind reines Privatvergnügen. Unfälle auf dem Weg vor die Tür oder während einer solchen Pause werden nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Nur wenn ein Erholungsspaziergang aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung durch die verrichtete Tätigkeit notwendig wird, kann dieser ausnahmsweise versichert sein. Das allgemeine Bedürfnis, Arbeitspausen zur Erholung und Entspannung zu nutzen und so die Leistungsfähigkeit zu erhalten, reicht hierfür nicht aus.

Eine Illustration, die eine Person mit orangefarbenem Haarknoten in einer Meditations- oder Entspannungspose zeigt. Die Person trägt einen blauen Pullover, sitzt mit geschlossenen Augen und hat eine gestrichelte Linie, die den Atem darstellt, vor ihrem Mund. Hinter ihr befinden sich zwei große grüne Blätter. Die Figur sitzt auf einer weißen, ovalen Fläche vor einem violett-orangenen Hintergrund.

 

Eine Illustration, die eine Person mit orangefarbenem Haarknoten in einer Meditations- oder Entspannungspose zeigt. Die Person trägt einen blauen Pullover, sitzt mit geschlossenen Augen und hat eine gestrichelte Linie, die den Atem darstellt, vor ihrem Mund. Hinter ihr befinden sich zwei große grüne Blätter. Die Figur sitzt auf einer weißen, ovalen Fläche vor einem violett-orangenen Hintergrund.

Rauchen und Frischluft

 

Für manche gehören Raucherpause und Erholungsspaziergang zum Arbeitsalltag. Doch Vorsicht: Diese Tätigkeiten sind reines Privatvergnügen. Unfälle auf dem Weg vor die Tür oder während einer solchen Pause werden nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Nur wenn ein Erholungsspaziergang aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung durch die verrichtete Tätigkeit notwendig wird, kann dieser ausnahmsweise versichert sein. Das allgemeine Bedürfnis, Arbeitspausen zur Erholung und Entspannung zu nutzen und so die Leistungsfähigkeit zu erhalten, reicht hierfür nicht aus.

Eine Illustration von Badezimmer- oder Wellness-Artikeln. Ein lila Gefäß mit braunen Duftstäbchen steht neben drei runden, blauen Objekten (möglicherweise Seifenstücke oder Toilettenpapierrollen) und einem gelben Seifenspender. Im Hintergrund sind mehrere stilisierte, grüne Blumen mit gelben Mitten zu sehen. Die Gegenstände stehen auf einer weißen, geformten Fläche vor einem violett-orangenen Hintergrund.

Toilettengang

 

Der Gang zur Toilette ist auch in Büro und Betrieb unvermeidbar. Hin- und Rückweg zur und von der Toilette sind daher versicherte Arbeitswege – allerdings nur bis zur Toilettentür. Wer in der Toilettenanlage ausrutscht, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Mittagessen

 

Das Mittagessen gilt als arbeitskrafterhaltende Maßnahme und der Weg in die Kantine oder zum Imbiss somit als Betriebsweg. Dieser endet allerdings mit Betreten der Kantine und beginnt erst wieder, wenn man sie verlässt. Oder aber – falls das Mittagessen anderswo stattfindet – mit dem Betreten bzw. dem Verlassen des anderen Gebäudes. Unfälle beim Mittagessen selbst sind keine Arbeitsunfälle – außer es handelt sich um Geschäftsessen oder gemeinsame Mahlzeiten bei Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier. Aufgrund des engen Zusammenhangs mit der betrieblichen Tätigkeit bzw. der betrieblichen Veranlassung besteht hier auch während des Essens Versicherungsschutz.

Eine Illustration, die einen blauen Teller mit einer Mahlzeit zeigt, wahrscheinlich Fisch. Auf dem Teller in einer dunkelblauen Soße liegt ein blauer Fisch, garniert mit grünen Blättern und einer gelben Zitronenscheibe, umgeben von kleinen gelben Punkten. Eine Hand mit gelbem Ärmel und heller Hautfarbe hält eine Gabel, die gerade einen gelben Kreis (zum Beispiel ein Stück Gemüse oder Zitrone) vom Teller aufnimmt. Der Teller steht auf einer weißen, geformten Fläche vor einem violett-orangenen Hintergrund.

 

Eine Illustration, die einen blauen Teller mit einer Mahlzeit zeigt, wahrscheinlich Fisch. Auf dem Teller in einer dunkelblauen Soße liegt ein blauer Fisch, garniert mit grünen Blättern und einer gelben Zitronenscheibe, umgeben von kleinen gelben Punkten. Eine Hand mit gelbem Ärmel und heller Hautfarbe hält eine Gabel, die gerade einen gelben Kreis (zum Beispiel ein Stück Gemüse oder Zitrone) vom Teller aufnimmt. Der Teller steht auf einer weißen, geformten Fläche vor einem violett-orangenen Hintergrund.

Mittagessen

 

Das Mittagessen gilt als arbeitskrafterhaltende Maßnahme und der Weg in die Kantine oder zum Imbiss somit als Betriebsweg. Dieser endet allerdings mit Betreten der Kantine und beginnt erst wieder, wenn man sie verlässt. Oder aber – falls das Mittagessen anderswo stattfindet – mit dem Betreten bzw. dem Verlassen des anderen Gebäudes. Unfälle beim Mittagessen selbst sind keine Arbeitsunfälle – außer es handelt sich um Geschäftsessen oder gemeinsame Mahlzeiten bei Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier. Aufgrund des engen Zusammenhangs mit der betrieblichen Tätigkeit bzw. der betrieblichen Veranlassung besteht hier auch während des Essens Versicherungsschutz.

 

Eine Illustration eines roten Einkaufskorbes, der mit verschiedenen Lebensmitteln gefüllt ist. Man sieht grünen Brokkoli, eine blaue Flasche (z. B. Wasser oder Milch), grünes Gemüse wie eine Gurke oder Zucchini, Salatblätter und ein Stück Brot. Eine grüne Hand hält den schwarzen Henkel des Korbes. Der Korb steht auf einer weißen, geformten Fläche vor einem violett-orangenen Hintergrund.

Kleine Erledigungen


Ist der Weg in den Supermarkt versichert? Kommt drauf an: Besorgt man sich dort etwas, um es anschließend – etwa als Mittagessen – auf der Arbeit zu genießen, ist das versicherungsrechtlich abgedeckt und unbedenklich. Zum Problem wird es, wenn neben dieser Besorgung beispielsweise noch das Hemd aus der Reinigung geholt oder der private Wocheneinkauf erledigt wird. Wer das tut, handelt überwiegend im Privatinteresse. Hier greift die Versicherung nicht.

Pausen im Homeoffice

 

Arbeitet man in den eigenen vier Wänden, sind die betrieblichen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Wege, z.B. zum Drucker, versichert. Wege zum Holen eines Getränks, zum Mittagessen oder zur Toilette sind im Homeoffice in gleichem Umfang versichert wie im Büro.

Eine Illustration, die eine Person zeigt, die an einem Computer sitzt und an einer Videokonferenz oder einem Online-Gespräch teilnimmt. Die Person sitzt mit dem Rücken zum Betrachter vor einem Monitor, auf dem ein Kreis mit dem Profilbild einer anderen Person zu sehen ist. Über dem Bildschirm erscheinen zwei hellblaue Sprechblasen. Rechts neben dem Monitor liegt eine schlafende orangefarbene Katze. Die Szene ist auf einer weißen, geformten Fläche vor einem violett-orangenen Hintergrund dargestellt.

 

Eine Illustration, die eine Person zeigt, die an einem Computer sitzt und an einer Videokonferenz oder einem Online-Gespräch teilnimmt. Die Person sitzt mit dem Rücken zum Betrachter vor einem Monitor, auf dem ein Kreis mit dem Profilbild einer anderen Person zu sehen ist. Über dem Bildschirm erscheinen zwei hellblaue Sprechblasen. Rechts neben dem Monitor liegt eine schlafende orangefarbene Katze. Die Szene ist auf einer weißen, geformten Fläche vor einem violett-orangenen Hintergrund dargestellt.

Pausen im Homeoffice

 

Arbeitet man in den eigenen vier Wänden, sind die betrieblichen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Wege, z.B. zum Drucker, versichert. Wege zum Holen eines Getränks, zum Mittagessen oder zur Toilette sind im Homeoffice in gleichem Umfang versichert wie im Büro.

In der Mittagspause versichert?

Laden Sie sich unser Poster zum Versicherungsschutz in der Pause herunter.

Zum Download
Certo durchsuchen...