Sicher in die Pause
Veröffentlicht am

Veröffentlicht am
Für manche gehören Raucherpause und Erholungsspaziergang zum Arbeitsalltag. Doch Vorsicht: Diese Tätigkeiten sind reines Privatvergnügen. Unfälle auf dem Weg vor die Tür oder während einer solchen Pause werden nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Nur wenn ein Erholungsspaziergang aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung durch die verrichtete Tätigkeit notwendig wird, kann dieser ausnahmsweise versichert sein. Das allgemeine Bedürfnis, Arbeitspausen zur Erholung und Entspannung zu nutzen und so die Leistungsfähigkeit zu erhalten, reicht hierfür nicht aus.


Für manche gehören Raucherpause und Erholungsspaziergang zum Arbeitsalltag. Doch Vorsicht: Diese Tätigkeiten sind reines Privatvergnügen. Unfälle auf dem Weg vor die Tür oder während einer solchen Pause werden nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Nur wenn ein Erholungsspaziergang aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung durch die verrichtete Tätigkeit notwendig wird, kann dieser ausnahmsweise versichert sein. Das allgemeine Bedürfnis, Arbeitspausen zur Erholung und Entspannung zu nutzen und so die Leistungsfähigkeit zu erhalten, reicht hierfür nicht aus.

Der Gang zur Toilette ist auch in Büro und Betrieb unvermeidbar. Hin- und Rückweg zur und von der Toilette sind daher versicherte Arbeitswege – allerdings nur bis zur Toilettentür. Wer in der Toilettenanlage ausrutscht, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Das Mittagessen gilt als arbeitskrafterhaltende Maßnahme und der Weg in die Kantine oder zum Imbiss somit als Betriebsweg. Dieser endet allerdings mit Betreten der Kantine und beginnt erst wieder, wenn man sie verlässt. Oder aber – falls das Mittagessen anderswo stattfindet – mit dem Betreten bzw. dem Verlassen des anderen Gebäudes. Unfälle beim Mittagessen selbst sind keine Arbeitsunfälle – außer es handelt sich um Geschäftsessen oder gemeinsame Mahlzeiten bei Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier. Aufgrund des engen Zusammenhangs mit der betrieblichen Tätigkeit bzw. der betrieblichen Veranlassung besteht hier auch während des Essens Versicherungsschutz.


Das Mittagessen gilt als arbeitskrafterhaltende Maßnahme und der Weg in die Kantine oder zum Imbiss somit als Betriebsweg. Dieser endet allerdings mit Betreten der Kantine und beginnt erst wieder, wenn man sie verlässt. Oder aber – falls das Mittagessen anderswo stattfindet – mit dem Betreten bzw. dem Verlassen des anderen Gebäudes. Unfälle beim Mittagessen selbst sind keine Arbeitsunfälle – außer es handelt sich um Geschäftsessen oder gemeinsame Mahlzeiten bei Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier. Aufgrund des engen Zusammenhangs mit der betrieblichen Tätigkeit bzw. der betrieblichen Veranlassung besteht hier auch während des Essens Versicherungsschutz.

Ist der Weg in den Supermarkt versichert? Kommt drauf an: Besorgt man sich dort etwas, um es anschließend – etwa als Mittagessen – auf der Arbeit zu genießen, ist das versicherungsrechtlich abgedeckt und unbedenklich. Zum Problem wird es, wenn neben dieser Besorgung beispielsweise noch das Hemd aus der Reinigung geholt oder der private Wocheneinkauf erledigt wird. Wer das tut, handelt überwiegend im Privatinteresse. Hier greift die Versicherung nicht.
Arbeitet man in den eigenen vier Wänden, sind die betrieblichen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Wege, z.B. zum Drucker, versichert. Wege zum Holen eines Getränks, zum Mittagessen oder zur Toilette sind im Homeoffice in gleichem Umfang versichert wie im Büro.


Arbeitet man in den eigenen vier Wänden, sind die betrieblichen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Wege, z.B. zum Drucker, versichert. Wege zum Holen eines Getränks, zum Mittagessen oder zur Toilette sind im Homeoffice in gleichem Umfang versichert wie im Büro.
In der Mittagspause versichert?
Laden Sie sich unser Poster zum Versicherungsschutz in der Pause herunter.
Zum DownloadUnd – haben Sie den Beitrag gründlich gelesen? Dann wissen Sie, dass Unfälle während einer Rauch- oder Frischluftpause nicht unfallversichert sind. Doch ganz so einfach ist es auch wieder nicht, wie die zweite Folge des neuen Certo-Podcasts „WORKlich?!“ zeigt. Bei „WORKlich?!“ erzählen wir Ihnen die erstaunlichen Geschichten hinter ungewöhnlichen Arbeitsunfällen. In der Episode „Die Raucherinsel“ kommt es für den betroffenen Monteur knüppeldick. Und dabei wollte er doch nur frische Luft schnappen gehen. Was dann passierte, wie das Drama ausging sowie alle bisherigen und kommende Episoden hören Sie bei Spotify, im YouTube-Kanal der VBG oder bei allen gängigen Podcast-Portalen.