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Menschen sitzen im Freien
Foto: VBG/Julia Schwartz

PosterSicher in die Pause

Pausen sind wichtig. Sie dienen der Regeneration und wirken sich positiv auf Produktivität und Arbeitsatmosphäre aus. Doch ist man in Pausen auch bei Unfällen gesetzlich unfallversichert? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig.

eine Frau raucht
Foto: VBG/Julia Schwartz

Rauchen und Frischluft

Für manche gehören Raucherpause und Erholungsspaziergang zum Arbeitsalltag. Doch Vorsicht: Diese Tätigkeiten sind reines Privatvergnügen. Unfälle auf dem Weg vor die Tür oder während einer solchen Pause werden nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Nur wenn ein Erholungsspaziergang aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung durch die verrichtete Tätigkeit notwendig wird, kann dieser ausnahmsweise versichert sein. Das allgemeine Bedürfnis, Arbeitspausen zur Erholung und Entspannung zu nutzen und so die Leistungsfähigkeit zu erhalten, reicht hierfür nicht aus.

 

ein Mann muss dringend auf Toilette
Foto: VBG/Julia Schwartz

Toilettengang

Der Gang zur Toilette ist auch in Büro und Betrieb unvermeidbar. Hin- und Rückweg zur und von der Toilette sind daher versicherte Arbeitswege – allerdings nur bis zur Toilettentür. Wer in der Toilettenanlage ausrutscht, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

 

eine Frau isst einen Apfel
Foto: VBG/Julia Schwartz

Mittagessen

Das Mittagessen gilt als arbeitskrafterhaltende Maßnahme und der Weg in die Kantine oder zum Imbiss somit als Arbeitsweg. Dieser endet allerdings mit Betreten der Kantine und beginnt erst wieder, wenn man sie verlässt. Oder aber – falls das Mittagessen anderswo stattfindet – mit dem Betreten bzw. dem Verlassen des anderen Gebäudes. Unfälle beim Mittagessen selbst sind keine Arbeitsunfälle – außer es handelt sich um Geschäftsessen oder gemeinsame Mahlzeiten bei Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier. Aufgrund des engen Zusammenhangs mit der betrieblichen Tätigkeit bzw. der betrieblichen Veranlassung besteht hier auch während des Essens Versicherungsschutz.

 

ein Mann telefoniert und hat Lebensmittel eingekauft
Foto: VBG/Julia Schwartz

Kleine Erledigungen

Ist der Weg in den Supermarkt versichert? Kommt drauf an: Besorgt man sich dort etwas, um es anschließend – etwa als Mittagessen – auf der Arbeit zu genießen, ist das versicherungsrechtlich abgedeckt und unbedenklich. Zum Problem wird es, wenn neben dieser Besorgung beispielsweise noch das Hemd aus der Reinigung geholt oder der private Wocheneinkauf erledigt wird. Wer das tut, handelt überwiegend im Privatinteresse. Hier greift die Versicherung nicht.

 

eine Frau sitzt am Computer
Foto: VBG/Julia Schwartz

Pausen im Homeoffice

Arbeitet man in den eigenen vier Wänden, sind die betrieblichen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Wege, z.B. zum Drucker, versichert. Wege zum Holen eines Getränks, zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette sind im Homeoffice in gleichem Umfang versichert wie im Büro.

In der Mittagspause versichert?

Hier finden Sie unser Poster zum Versicherungsschutz in der Pause

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