Arbeitsschutz weltweit: Was Deutschland kann – und was es lernen muss
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Experte für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im internationalen Kontext: Dr. Sven Timm, stellvertretender Hauptabteilungsleiter Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). (Foto: IILSC)
Ein Arbeitsunfall stellt Menschen auf der ganzen Welt vor dieselben Fragen: Wer hilft? Wer zahlt? Wie kam es dazu und wie verhindern wir den nächsten? „Die Antworten unterscheiden sich von Land zu Land maßgeblich“, erklärt Dr. Sven Timm, stellvertretender Hauptabteilungsleiter Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Seit Jahrzehnten arbeitet Timm international, in seiner Karriere hat er mit Partnerorganisationen in fast 90 Ländern zusammengearbeitet und Institutionen und Regierungen beraten. Er kennt nicht nur die Vor- und Nachteile vieler unterschiedlicher Systeme, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit garantieren sollen – er kennt auch die meist sehr komplexen Gründe für ihre Besonderheiten und nationalen Unterschiede.
Deshalb zuerst die wichtigste, sehr hypothetische Frage: Welches wäre das Land seiner Wahl für einen eigenen Arbeitsunfall? Er muss nicht lange überlegen: „Deutschland“. Und warum? „Wir haben hier eine gesetzliche Unfallversicherung. Zudem verbinden wir Prävention, Rehabilitation und Entschädigung und handeln „mit allen geeigneten Mitteln“ – so steht im Gesetz“, beschreibt Dr. Sven Timm den Kern des deutschen Systems. „Wir haben gelernt: Je besser die Prävention, desto weniger muss man rehabilitieren.“ Und wer nach einem Unfall wirksam rehabilitiert werde, benötige möglicherweise seltener dauerhaft eine Rente.
Das deutsche Modell hat einen besonderen historischen Vorteil für die Unternehmer: die Haftungsablösung. Unternehmen zahlen Beiträge in das System ein, dafür tritt die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten grundsätzlich an die Stelle der zivilrechtlichen Arbeitgeberhaftung gegenüber Beschäftigten. Das entlastet die Unternehmen von vielen individuellen Haftungsfragen und bündelt die Leistungen bei spezialisierten Institutionen. In Fällen, in denen der Unternehmer in grober Fahrlässigkeit oder sogar vorsätzlich entgegen einschlägiger Vorgaben handelt, kann er allerdings in Regress genommen werden.
„Deutschlands Stärke ist die institutionelle Verbindung“, sagt Dr. Sven Timm. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten Unternehmen, entwickeln realitätsnahe Vorschriften und punktgenaue Regeln, forschen, schulen, überwachen und erbringen im Ernstfall Leistungen. „Auch für Arbeitnehmende ist es ein klarer Vorteil, dass Ansprüche nicht gegen den eigenen Betrieb erstritten werden müssen“, erklärt Timm.
Das System in Deutschland ist folglich mehr als eine Versicherung, die nach einem Vorfall Betroffene entschädigt – es ist ein Zusammenschluss verschiedener Netze in der Prävention und Rehabilitation. Weltweit haben viele Länder solche Sicherheitsnetze, jedoch mit unterschiedlich großen Maschen. Und Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zeigen, wie groß die Herausforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz auch 2026 noch sind: Nach ILO-Schätzungen sterben jedes Jahr rund 2,93 Millionen Menschen an arbeitsbedingten Ursachen. Etwa 2,6 Millionen dieser Todesfälle gehen auf Berufskrankheiten zurück. Hinzu kommen weltweit rund 395 Millionen nicht tödliche Arbeitsverletzungen pro Jahr. Die ILO-Strategie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit setzt auf nationale Systeme und Strategien, und fordert eine bessere betriebliche Präventionspraxis und die Entwicklung einer Kultur der Prävention, um die Zahlen nach unten zu bringen.
1. Internationale Standards wie die ILO-Konventionen helfen entlang globaler Lieferketten; lokale Risiken, Beschäftigungsformen und unterschiedliche Sicherheitskulturen müssen trotzdem berücksichtigt werden.
2. Gute Beispiele lassen sich übertragen, aber nicht eins zu eins kopieren: Zuständigkeiten, Finanzierung und Leistungsgrenzen gehören immer mit auf den Prüfstand.
3. Weltweit gilt: Beinahe-Unfälle und entsprechende Sicherheitsmeldungen sind wertvolle Hinweise – vorausgesetzt, auf sie wahrgenommen, untersucht und es folgt eine verbindliche Reaktion.
„Vergleicht man die nationalen Systeme, so stellt man fest, wie unterschiedlich sie trotz gleicher Ziele sind“, erklärt Dr. Sven Timm. „Manche entschädigen vor allem, andere investieren auch in Vorsorge und Rehabilitation. Wieder andere versichern sogar Unfälle außerhalb der Arbeit oder Fälle, die im deutschen System unter das persönliche und individuelle Gesundheitsrisiko fallen.“ Auch die Gesamtorganisation kann sich stark unterscheiden: In vielen Ländern liegt die Prävention beim Arbeitsministerium, die Unfallversicherung bei einer staatlichen Behörde und die Rehabilitation beim Gesundheitssystem. Zuständigkeiten können sich überschneiden – oder Lücken bilden. Auch die Finanzierung kann sehr unterschiedlich gestaltet sein, wie die ILO in einer Studie feststellte: Gefestigte Institutionen stützen sich häufig auf planbare Arbeitgeberausgaben und Sozialversicherungsbeiträge. Systeme im Aufbau sind öfter steuerbasiert und damit auf allgemeine Staatsbudgets angewiesen. Die Gründe für die Unterschiede? Dr. Sven Timm: „Zwar sind gemeinsame Standards und der Austausch von Wissen in der globalisierten Arbeitswelt unverzichtbar, aber ein Sicherheitsnetz funktioniert dann am besten, wenn es individuell auf den nationalen Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.“ Ein Beispiel: In Indien beträgt der Anteil der informellen Wirtschaft zirka 92 Prozent. Das ist jener Teil einer Volkswirtschaft, dessen wirtschaftliche Tätigkeiten nicht staatlich erfasst, reguliert oder besteuert werden und die folglich nicht wie reguläre Arbeit versichert sind. In Deutschland sind die Verhältnisse anders gelagert, es gibt oft eine reguläre Beschäftigung plus Schwarzarbeit, trotzdem summiert sich diese sogenannte Schattenwirtschaft laut OECD auf 11,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
„Das bedeutet, dass ein System in Indien ganz andere Probleme lösen muss als unseres“, ordnet Dr. Sven Timm ein. „Und aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen gibt es Länder, die bereits Lösungen für Probleme haben, nach denen wir suchen.“ So wird in Deutschland zum Beispiel seit über einem Jahrzehnt darüber diskutiert, wie Personen, die ihre Arbeitsleistung oder Dienstleistungen über eine digitale Plattform anbieten und erbringen – sogenannte Plattform-Arbeitende und Gig-Worker – besseren Zugang zu Präventions-, Versicherungs- und Gesundheitsleistungen sowie Rente bekommen können. „Wir haben dafür noch keine Lösung. Im Gegensatz zu Singapur und Malaysia, die dort etwas geschaffen haben, was Vorbild sein kann: freiwillige Systeme mit hohen Anreizen für Menschen, die in den betroffenen Branchen arbeiten.“
Das Fazit des Experten für internationale Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit? Ein Blick über den Tellerrand lohnt sich vor allem deshalb, weil alle Länder der Welt vor einer großen Herausforderung stehen. „Wir brauchen das richtige Mindset“, so Dr. Sven Timm. „Erstens verändert sich Arbeit kontinuierlich, der Schutz muss sich also mitentwickeln. Und zweitens: Gesetze und Aufsicht allein verhindern noch keinen Unfall. Ob Regeln wirken, hängt von Geld, effektiver Kontrolle, maßgeschneiderter Beratung durch Experten und einer motivierten Umsetzung im Unternehmen ab. Dafür braucht es auch engagierte Unternehmer und Manager!“
Einfach und universell: Neuseeland zeigt, wie leicht verständlich eine universelle Unfallabsicherung sein kann.
Das dortige Modell der Unfallabsicherung ist vergleichsweise einfach, weil es umfassend angelegt ist. Es erfasst Unfälle unabhängig davon, ob sie bei der Arbeit oder in der Freizeit passieren. Neben Beschäftigten sind auch Menschen ohne Arbeit und sogar Besucher geschützt. Die zentrale Idee: Wer verletzt ist, soll Unterstützung bekommen – ohne zunächst lange klären zu müssen, wer schuld war und, ob der Unfall im Betrieb oder außerhalb passiert ist. Für die staatliche Unfallabsicherung ACC ist die Schuldfrage grundsätzlich unerheblich, auch gibt es hier durch die ACC eine Haftungsablösung für Arbeitgeber und sonstige Verursacher.
Das macht den Zugang leicht. Zudem ist die Absicherung weniger spezialisiert als in Deutschland. Berufskrankheiten, Prävention und branchenspezifische Aufgaben werden nicht in derselben Weise miteinander verbunden. Der Vergleich zeigt: Universalität kann Türen öffnen. Sie kann aber auch bedeuten, dass Leistungen stärker nach allgemeinen Regeln organisiert sind. Das deutsche System ist differenzierter, dafür komplizierter.
Die Präventionsverpflichtung im Arbeitskontext liegt wie in den meisten Ländern der Welt beim Unternehmer, die Aufsicht und Präventionsberatung wird durch eine staatliche Aufsicht (WorkSafe Neuseeland) erbracht, wobei hier auf Risikobranchen fokussiert wird.
Rückkehr in den Job? Es gibt kein staatliches Unfallversicherungssystem – das ist Chefsache! Wenn es in den Niederlanden um die Wiederherstellung der Arbeitskraft geht, spielen die Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Bei Krankheit zahlen diese grundsätzlich bis zu zwei Jahre mindestens 70 Prozent des Lohns weiter und unterstützen die Wiedereingliederung. Das gilt nicht nur nach Arbeitsunfällen. So kommt die Rückkehr der verunfallten oder erkrankten Person früh auf die Tagesordnung: Was geht wieder, was muss sich ändern? Für Unternehmen ist die lange Zahlungspflicht zudem ein Anreiz, Arbeitsplätze gesund zu gestalten und Beschäftigte nach einer Erkrankung im Betrieb zu halten. Eine gute Frage an deutsche Betriebe: Sprechen wir früh genug über passende Arbeit? Auch müssen sich die Unternehmen in der Prävention von externen Fachdienstleistern und Betriebsärzten beraten lassen.
Schweden hat ein staatliches Unfallversicherungssystem und gilt als Land, das bei der Anerkennung neuer arbeitsbedingter Erkrankungen vorangeht. Das ist wichtig, weil sich die Arbeitswelt ebenfalls schnell verändert. Früher standen sichtbare Gefahren (durch Maschinen, Absturzstellen, Chemikalien) im Vordergrund, heute kommen psychische Belastungen, lange Arbeitszeiten, digitale Überwachung und neue Formen prekärer Arbeit hinzu.
Schweden zeigt damit eine wichtige Perspektive: Berufskrankheiten dürfen nicht nur aus der Vergangenheit bekannt sein. Ein System muss auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufnehmen können. Wer zu lange wartet, bis der Zusammenhang zweifelsfrei bewiesen ist, schützt Beschäftigte möglicherweise erst dann, wenn viele bereits erkrankt sind.
Wer für einen Lieferdienst unterwegs ist, kurzfristige Aufträge übernimmt oder über digitale Plattformen Arbeit annimmt, der passt oft nicht in die klassischen Kategorien von Beschäftigung. Mit Blick auf diese Gruppe von Berufstätigen zeigen Singapur und Malaysia, wie schnell sich Arbeitsschutz verändern kann, wenn Politik, Verwaltung und Sozialversicherung an einem Strang ziehen. So werden heute zum Beispiel die Plattformbetreiber in die Pflicht genommen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu melden.
Für Deutschland liegt die wichtigste Lehre weniger in einzelnen Paragrafen als in der Geschwindigkeit, der Einfachheit und dem Pragmatismus. Singapur und Malaysia suchen und testen Lösungen, sammeln Erfahrungen und passen ihre Systeme sehr kurzfristig an. Das ist nicht automatisch besser. Ein schlanker Zugang kann bedeuten, dass Leistungen weniger umfassend oder stärker begrenzt sind als im deutschen System. Aber gerade bei neuen Arbeitsformen hilft ein erster funktionierender Schutz mehr als eine perfekte Regelung, die jahrelang auf sich warten lässt.
Die USA zeigen, wie anders Arbeitsschutz organisiert sein kann. Prävention und Entschädigung sind institutionell stärker getrennt als in Deutschland. Je nach Bundesstaat können Zuständigkeiten, Meldewege und Leistungsansprüche variieren. Auf Bundesebene setzt die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) Mindeststandards, kontrolliert Betriebe und verfolgt Verstöße. Für die Kontrolle von Unternehmen und Arbeitsplätzen steht OSHA im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten nur eine sehr geringe Anzahl an Inspektoren für die Aufsicht zur Verfügung. Auf der anderen Seite können Beschäftigte Schadenersatz und Schmerzensgeld in für deutsche Verhältnisse astronomischen Größenordnungen einklagen, was den Druck auf die Unternehmen stärkt für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen.
Gleichzeitig können die Bundesstaaten eigene Arbeitsschutzprogramme betreiben.
Trotz der Vielfalt der Institutionen setzen die USA wichtige Impulse, etwa in der klaren Benennung konkreter Risiken oder der sichtbaren Durchsetzung von Regeln.
Japan setzt traditionell stark auf verbindliche Regeln, Sicherheitsunterweisungen und eine klare Verantwortung der Arbeitgeber. Und das Land steht vor einer ähnlichen Herausforderung wie viele Industrienationen: Klassische Unfallgefahren gehen zurück, während neue Belastungen sichtbarer werden. Dazu gehören psychische Erkrankungen, lange Arbeitszeiten und der sogenannte Karoshi – der Tod durch Überarbeitung.
Was kann Deutschland von Japan lernen? Der sicherste Arbeitsplatz hilft wenig, wenn die Arbeit selbst krank macht. Und Prävention ist dann erfolgreich, wenn sie nicht als Einzelmaßnahme daherkommt, sondern als dauerhafte Kultur etabliert wird und über nationale Schulungs- und Aufklärungsprogramme, regelmäßige Kampagnen und messbare Ziele gesteuert wird – hier ist die Japan Industrial Safety and Health Association (JISHA) der Hauptakteur bei der Beratung der Unternehmen.
Indien steht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz vor einer besonderen Herausforderung: Ein großer Teil der Arbeit findet in kleinen Betrieben, auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder anderen Bereichen der informellen Wirtschaft statt. Genau dort greifen staatliche Kontrolle und soziale Sicherung oft nicht oder nur eingeschränkt. Dieser Herausforderung begegnet Indien mit einem Maßnahmenmix aus neuen Gesetzen, einfachen Angeboten sowie einer Einbindung aller Betroffenen. Die staatliche indische Sozialversicherung ESIC deckte bisher bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nur den organisierten formellen Sektor ab, hat aber mittlerweile schrittweise Eintrittsmöglichkeiten für den informellen Sektor eingeführt.
In der Prävention unterstützt die ILO in Indien Initiativen, bei denen Beschäftigte und Betriebe gemeinsam Risiken erkennen und diese mit einfachen, bezahlbaren Maßnahmen beseitigen. Dieser pragmatische Ansatz ist auch für Deutschland interessant. Der entscheidende Perspektivwechsel lautet: Nicht warten bis Beschäftigte ins System kommen – das System muss dorthin gehen, wo gearbeitet wird. Und nicht jede Gefährdung braucht zuerst ein neues Formular oder ein umfangreiches Verfahren.