Abgesichert beim Betriebsausflug
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Während einer Betriebsfeier oder eines Betriebsausflugs stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wichtig: Der Versicherungsschutz gilt bei allen Tätigkeiten, die dem Zweck der Veranstaltung dienen beziehungsweise im Programm vorgesehen sind. Hier die Details:

1. Die Veranstaltung soll das Betriebsklima und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander fördern.
2. Alle Beschäftigten des Betriebs müssen ohne Teilnahmepflicht eingeladen sein.


2. Alle Beschäftigten des Betriebs müssen ohne Teilnahmepflicht eingeladen sein.

3. Die Veranstaltung muss von der Unternehmensleitung getragen werden. Das bedeutet, dass die Veranstaltung von dieser oder einer von ihr beauftragten Person geplant und durchgeführt wird.
4. Der Veranstalter oder die Veranstalterin, zum Beispiel die Unternehmensleitung oder deren Vertretung, muss beim Betriebsausflug anwesend sein.


4. Der Veranstalter oder die Veranstalterin, zum Beispiel die Unternehmensleitung oder deren Vertretung, muss beim Betriebsausflug anwesend sein.

5. Feiert nur eine einzelne Abteilung, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, sofern die Unternehmensleitung der Feierlichkeit zugestimmt und mit der Abteilungsleitung einen Rahmen vereinbart hat. Außerdem muss die Abteilungsleitung oder eine Stellvertretung die Feier organisieren und an ihr teilnehmen. Die Anwesenheit der Unternehmensleitung ist dann nicht nötig.
6. Nur der direkte Weg zum Veranstaltungsort und zurück ist versichert.


6. Nur der direkte Weg zum Veranstaltungsort und zurück ist versichert.

7. Alle Tätigkeiten, die auf dem Programm des Betriebsausflugs vorgesehen sind, sind versichert. Diese Aktivitäten müssen nicht von allen Teilnehmenden wahrgenommen werden, jedoch allen offenstehen.
8. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Unternehmens- oder Abteilungsleitung oder eine stellvertretende Person die Veranstaltung für beendet erklärt. Der direkte Weg nach Hause ist aber noch versichert.


8. Der Versicherungsschutz endet, wenn die Unternehmens- oder Abteilungsleitung oder eine stellvertretende Person die Veranstaltung für beendet erklärt. Der direkte Weg nach Hause ist aber noch versichert.

9. Alle Vorbereitungen – von der Planung über den Aufbau – und auch das Aufräumen sind versichert.
10. Wettkampfveranstaltungen, die nur einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis ansprechen und nicht in das Rahmenprogramm einer Firmenfeier eingebettet sind, wie zum Beispiel Firmen-Fußballturniere, sind nicht versichert. Dabei handelt es sich nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.


10. Wettkampfveranstaltungen, die nur einen eingeschränkten Teilnehmendenkreis ansprechen und nicht in das Rahmenprogramm einer Firmenfeier eingebettet sind, wie zum Beispiel Firmen-Fußballturniere, sind nicht versichert. Dabei handelt es sich nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.
Im dritten Teil des neuen Certo-Podcasts „WORKlich?!“, in dem wir Grenzfälle des Versicherungsschutzes beleuchten und ihre erstaunlichen Geschichten erzählen, wird auf einem Betriebsausflug das Tanzbein geschwungen, bis der Arzt kommt. Im wahrsten Sinne des Wortes. Klarer Fall für die Berufsgenossenschaft, oder nicht? Hören Sie hier die ganze Story – und warum der Teufel manchmal im Detail liegt.
Alle Folgen von „WORKlich?!“, dem Certo-Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle, können Sie bei Spotify, im YouTube-Kanal der VBG oder bei allen gängigen Podcast-Portalen nachhören.