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Unterwegs versichert

Versichertenkarte

Eine Unfall-Versicherung ist

  • für den Weg zur Arbeit.
  • für die Arbeit.
  • für den Weg nach Hause.

Das heißt: Sie sind auch unterwegs versichert.
Aber welche Regeln gibt es dafür?
Wann sind Sie unterwegs versichert und wann nicht?
Hier stehen die wichtigsten Infos.

Der Weg von zu Hause

Aus dem Haus gehen

Auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit
sind Sie versichert.
Vielleicht haben Sie woanders übernachtet.
Zum Beispiel bei den Eltern oder Ihrem Partner.
Dann gehen Sie von da zur Arbeit.
Auch dann sind Sie versichert.

Arbeit von zu Hause

Arbeit von zu Hause

Sie sind bei der Arbeit von zuhause immer versichert.
Das gilt für alle Aufgaben, die für die Arbeit sind.
Das gilt aber auch für alles,
was Sie während der Arbeit machen.
Zum Beispiel:

·        Das WC benutzen.

·        Essen oder Getränke holen.

Auch die Wege dafür sind versichert.
Das heißt:
Die Arbeit von zuhause ist genauso versichert,
wie die Arbeit in der Firma.

Vielleicht müssen Sie Ihre Kinder in die Kita
oder den Kindergarten bringen und abholen. 

Auch die Wege zur Kita oder 
zum Kindergarten und zurück sind versichert.
 

Diese Regeln stehen in einem neuen Gesetz.
Das Gesetz heißt: 
Betriebsräte-Modernisierungsgesetz.

 

Umwege

An der Straße mit fahrenden Autos warten

Vielleicht gehen Sie auf dem Weg zur Arbeit
noch woanders hin.
Zum Beispiel:
Sie bringen die Kinder zum Kindergarten.
Das ist nicht mehr der gleiche Weg zur Arbeit.
Aber Sie sind trotzdem versichert.
 

Einkaufen

Einkaufen gehen

Vielleicht machen Sie auf dem Weg zur Arbeit
noch einen kurzen Einkauf.
Dabei sind Sie nicht versichert.
Sie sind erst wieder versichert,
wenn Sie wieder auf dem Weg zur Arbeit sind. 

Kaufen Sie länger als 2 Stunden ein?
Dann sind Sie erst wieder auf der Arbeit versichert.

Feierabend

An einer Entzweiung stehen

Wenn Sie nach der Arbeit direkt nach Hause gehen,
sind Sie auf dem Weg nach Hause versichert.
Vielleicht gehen Sie aber zu einem anderen Ort.
Zum Beispiel zum Sportplatz.
Auf diesem Weg sind Sie auch versichert.

Aber der Weg zum anderen Ort darf nicht
viel länger als der Weg nach Hause sein.

Mit dem Fahrrad zur Arbeit

Fahrrad fahren

Fahren Sie mit dem Fahrrad zur Arbeit?
Rad-Fahrer müssen im Straßen-Verkehr aufpassen.
Die VBG hat Tipps,
wie Sie sicher mit dem Fahrrad fahren.
Die Infos stehen hier.

Arbeitsplatz

Im Büro arbeiten

Sie sind an Ihrem Arbeitsplatz versichert.
Zum Beispiel

  • wenn Sie einen Arbeits-Unfall haben.
  • wenn Sie eine Berufs-Krankheit bekommen.

Verkehr auf dem Weg

Spazieren gehen

 

 

 

Vielleicht ist auf Ihrem Weg ein Stau
oder eine Baustelle.
Dann nehmen Sie einen anderen Weg.
Auf dem anderen Weg sind Sie auch versichert.
Vielleicht denken Sie aber auch:
Heute nehme ich mal einen anderen Weg,
weil der schöner ist.
Das ist kein erlaubter Grund.
Auf diesem Weg sind Sie dann nicht versichert.

Wie dürfen Sie zur Arbeit kommen?

Daumen oben

Es gibt viele Fahrzeuge oder Hilfsmittel,
mit denen Sie unterwegs sein können:

  • Fahrrad
  • Auto
  • Straßenbahn
  • Rollschuhe

Sie können auch zu Fuß gehen.
Sie sind immer versichert,
egal wie Sie zur Arbeit kommen.

Weblink

Mehr Infos:

Es gibt auch ein Poster mit diesen Infos.
Sie finden das Poster hier.

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