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erste Hilfe
Foto: Joanna Gniady

Was macht eigentlich ...... ein Ersthelfer?

Täglich sorgen Menschen dafür, dass wir sicher arbeiten können und im Ernstfall gut versorgt sind. In dieser Reihe stellen wir ihre Aufgaben und Berufe vor.

Tätigkeit

Erste Hilfe (in der Regel frei­willig von Beschäftigten über­nommen)

Aufgaben

Autsch! Geht etwas im Betrieb schief, sind sie zuerst zur Stelle: Erst­helfende betreuen Verletzte und stellen den Transport zur ärztlichen Behandlung sicher. Sie versorgen Wunden, verletzte Muskeln, Gelenke und Knochen. Sie handeln rasch, etwa bei Schlag­anfällen und Herz­infarkten. Außer­dem sind sie meist für die Pflege des Erste-Hilfe-Materials zuständig.

Einsatzort

In Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten muss mindestens ein Erst­helfer bereit­stehen. Bei mehr Mitarbeitenden gilt für Verwaltungs­bereiche ein Anteil von fünf Prozent, in der Produktion zehn Prozent.

Ausbildung

Aus- und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichts­ein­heiten. Die VBG übernimmt in der Regel die Kosten für bis zu zehn Prozent der Versicherten eines Betriebs. Zum Basis­wissen gehören lebens­rettende Maßnahmen und grundsätzliche Handlungs­abläufe bei Notfällen. Die Fortbildung kann durch branchen­spezifische Schwer­punkte wie Erste Hilfe beim Umgang mit Gefahr­stoffen ergänzt werden. Wichtig: Die Ausbildungs­stelle muss zugelassen sein – die VBG führt dazu eine Datenbank. Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung Pflicht.

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