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Radfahrer auf Brücke
Foto: Getty Images

Richtig ausgerüstetDas gehört ans Rad

Mobil ohne Knautschzone – Radfahrerinnen und Radfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Aber mit der geeigneten Ausrüstung und einer verantwortungsvollen Fahrweise können sie sich effektiv schützen.

Icon Ausstattung

Ausstattung

Die funktionstüchtige Aus­stattung des Fahr­rads mit Be­leuchtung, Bremsen und Klingel muss selbstverständlich der Straßen­verkehrs-­Zulassungs-­Ordnung (StVZO) ent­sprechen. Beim Vorder- und Rück­licht sind batterie­betriebene LEDs gemäß der StVZO anstelle von Dynamo­lampen erlaubt. Seitliche Reflektoren wie Katzen­augen zwischen den Speichen oder Reflex­streifen an den Reifen sowie Reflektoren vorne, hinten und in den Pedalen sind Vorschrift. Radfahrer werden oft über­sehen – vor allem in Dämmerung und Dunkel­heit. Daher dient alles, was ihre Sicht­barkeit erhöht, ihrer Sicher­heit. Rad­fahrende sollten zudem den Zustand ihrer Reifen regelmäßig checken.

Icon Bekleidung

Kleidung

Ein Großteil der schweren Hirn­verletzungen infolge von Fahrrad­unfällen lässt sich durch einen Helm vermeiden. Dank der Viel­zahl an erhältlichen Designs und Modellen gelten hier inzwischen keine Aus­reden mehr im Hin­blick auf Mode oder Frisur. Der Airbag-­Helm zum Beispiel lässt sich wie ein Schal um den Hals tragen – erst beim Sturz öffnet er sich und um­schließt den Kopf. Vor allem muss der Helm passend und bequem sitzen, sonst kann er beim Unfall mehr Schaden anrichten als nützen. Außerdem sollten Rad­fahrende passend zur Witterung ge­kleidet sein und während der Fahrt weder frieren noch schwitzen. Reflek­tierende Bänder an der Kleidung oder am Rucksack erhöhen die Sicht­barkeit. Ideal ist retroreflek­tierende Kleidung (z. B. Jacken), denn je größer die reflek­tierende Fläche, desto besser wird ein Rad­fahrender bei schlechten Sicht­verhältnissen gesehen.

Icon Ablenkung

Ablenkung

Die Nutzung von Smart­phones im Straßen­verkehr ist verboten. Beide Hände gehören an den Lenker, damit sie im Not­fall die Bremse betätigen können. Deswegen sollen auch Navi­gations­geräte nicht während der Fahrt bedient werden. Auf Musik sollten Rad­fahrende eben­falls besser ver­zichten. Es ist wichtig, dass sie andere Verkehrs­teil­nehmer gut wahrnehmen können. Ins­besondere E-Autos sind inzwischen sehr leise unter­wegs. Auch Gespräche mit anderen Rad­fahrenden und das Neben­einander­fahren lenken können vom Verkehrs­geschehen ablenken. In emotionalen Stress­situationen – zum Beispiel nach einem Streit­gespräch – ist es unter Umständen sicherer, die Fahrt bis zur Beruhi­gung zu unter­brechen.

Icon Verhalten

Verhalten

Rück­sicht­nahme sowie eine voraus­schauende Fahr­weise sind das A und O im Straßen­verkehr. Rad­fahrende halten sich oft weniger streng an Verkehrs­regeln, zum Beispiel missachten sie mitunter Ampeln, Ein­bahn­straßen oder Fuß­wege. Doch mit solchen Regel­widrig­keiten gefährden sie sich selbst und andere. Rad­fahrende sollten zu ihrer eigenen Sicher­heit vor­handene Rad­wege auch dann benutzen, wenn keine explizite Benutzungs­pflicht durch Verkehrs­zeichen angeordnet ist . Besondere Vorsicht gilt an Kreuzungen. Hier müssen Rad­fahrende darauf achten, für andere Verkehrs­teilnehmer gut erkennbar zu sein. Ins­besondere sollten sie sich nicht im „toten Winkel“ neben einem rechts abbiegenden Lkw befinden.

Icon Pedelec

Pedelec

Auf Pedelecs sind Radfahrende wegen des Elektroantriebs schneller unterwegs. An die erhöhte Geschwindigkeit und das veränderte Brems­verhalten aufgrund des höheren Gewichts müssen sie sich zunächst gewöhnen. Die erste Fahrt sollte daher nicht während der hektischen Rush­hour erfolgen. Die VBG bietet ihren Mit­glieds­unternehmen ein Fahr­sicherheits­training für Pedelecs und normale Fahrräder an.

Broschüre Mit Rad sicher mobil

 

 

Zwölf Tipps für die sichere Fahrt mit dem Rad oder Pedelec bietet die VBG-Broschüre „Mit dem Rad sicher mobil“.

 

JETZT LESEN: www.vbg.de/fahrrad

 

 

RADFAHREN MIT DER VBG

Mitgliedsunternehmen können kostenfrei ein Fahrsicherheitstraining für Radfahrende buchen. Mit dem neuen Präventionsmobil „Verkehrssicherheit“ kommt die VBG zu Ihnen ins Unternehmen. Helme, Kleidung und zwei Fahrräder bringen wir mit. Auf dem Trainingsprogramm stehen Themen wie Lenken, Blickführung und Bremsen. Die Mindestzahl der Teilnehmer umfasst 10 Personen.

KONTAKT PER E-MAIL: verkehrssicherheit@vbg.de

Fahrrad, Pedelec, E-Bike – eine Begriffsklärung 

Die Anzahl der Fahrräder mit und ohne unterstützenden Elektroantrieb nimmt immer mehr zu. Dabei kursieren eine Menge Begriffe, die hier gleich zu Anfang entwirrt und geordnet werden sollen: 

Fahrrad

Ein meist einspuriges Fahrzeug, das über Tretkurbeln ausschließlich mit Muskelkraft angetrieben wird. Die Breite ist auf höchstens zwei Meter beschränkt. 

E-Bike

E-Bike wird häufig als Oberbegriff für alle Arten von Zweirädern mit Elektroantrieb verwendet. Tatsächlich findet er in der Straßenverkehrsordnung aber nur für einsitzige Kleinkrafträder Verwendung, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Nach dieser selten verwendeten Definition handelt es sich also um eine Art Elektromofa. 

Pedelec (Pedelec 25)

Pedelecs unterstützen den Fahrer oder die Fahrerin während des Tretens bis maximal 25 Stundenkilometer. Die Motorleistung darf 250 Watt nicht übersteigen. 

S-Pedelec (Pedelec 45) 

S-Pedelecs unterstützen den Fahrer oder die Fahrerin beim Treten bis maximal 45 Stundenkilometer. Sie gelten damit als Kraftfahrzeuge und sind versicherungs- und führerscheinpflichtig. Es besteht Helmpflicht!

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