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Labor
Foto: SandraSeifen, IFA

Messtechnischer DienstFür mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Belastungen durch Gefahrstoffe, Lärm oder klimatische Bedingungen sind in manchen Betrieben unvermeidbar. Messungen verhelfen dort zu mehr Sicherheit.

An manchen Arbeitsplätzen können Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden. Wenn bei Produktions­prozessen Hitze, offene Flammen und Funken, Säure, Gase oder Fasern im Spiel sind, kann es vorkommen, dass trotz Präventions­maßnahmen Zweifel an der Sicherheit eines Arbeits­platzes entstehen. In diesen Fällen kann der Mess­technische Dienst (MTD) der VBG Betrieben helfen, die Gefährdungs­potenziale zu ermitteln. „Unsere Mitarbeitenden führen dazu im Rahmen unserer Präventions­aufgaben Messungen auf Gefahr­stoffe oder auch biologische Arbeits­stoffe und Klima­messungen durch“, erklärt Dr. Walther Prinz. Er ist Koordinator des Präventions­feldes Mess­technischer Dienst und Gefahr­stoffe bei der VBG in der Bezirks­verwaltung Würzburg und als Aufsichts­person für die VBG tätig. Speziell geschulte Präventions­expertinnen und -experten wie er sind für Unternehmen die ersten Ansprech­personen in den Bezirks­verwaltungen bei Fragen zu Arbeits­sicherheit und Gesund­heits­schutz. Sie sind es auch, die auf Basis der Mess­berichte des MTD geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeits­unfällen und Berufs­krankheiten empfehlen.

Nach einem Vorgespräch mit der Aufsichts­person – auf Bitten eines Unternehmens oder auch auf Veranlassung einer Aufsichts­person selbst– werden Rahmen­bedingungen und der Termin für die Messung oder die Proben­entnahme gemeinsam von Betrieb und Mess­technischem Dienst abgestimmt. Dr. Prinz betont: „Unser Ziel ist, in standardisierten Verfahren Gefährdungen zu ermitteln und nach dem Arbeits­schutz­gesetz Empfehlungen für deren Beseitigung oder Reduzierung ab­zu­geben. Wir sprechen in diesem Zusammen­hang nicht von Fällen, wo zum Beispiel in Groß­raum­büros zeit­weise unangenehme Ausdünstungen eines neuen Teppich­bodens wahr­genommen werden.“ Davon würden meist keine Gefahren für die Mitarbeitenden ausgehen, obwohl in speziellen Fällen auch hier Messungen durch­geführt werden können.

Laboruntersuchung
Bestehen Zweifel an der Sicherheit eines Arbeitsplatzes entnimmt der Messtechnische Dienst der VBG Proben, die anschließend im Institut für Arbeitsschutz ausgewertet werden.
Foto: SandraSeifen, IFA

Wo im Büro oft das regelmäßige Lüften und gemeinsame Rücksicht­nahme genügen, können von Produktions- und Verarbeitungs­prozessen in Betrieben durchaus Gefährdungen ausgehen: In der Keramik- und Glas­industrie zum Beispiel entsteht Staub durch das Mahlen von mineralischen Rohstoffen. Bei Schweiß­arbeiten in Metall­betrieben werden Nickel, Kobalt und Mangan frei­gesetzt. Im Busdepot eines Verkehrs­betriebes kann es in Stoß­zeiten zu erhöhten Konzentrationen von Abgasen aus Diesel­motoren kommen. „Das sind Fälle, in denen wir tatsächlich vor Ort aktiv werden würden“, erläutert Walther Prinz.

In der Regel finden Messungen personen­bezogen statt. Dazu wird der oder die dort tätige Mit­arbeitende bei Staub- oder Faser­belastung zum Beispiel mit einer kleinen Filter­einheit mit Pumpe in Schulter­höhe aus­gestattet, um möglichst genau die persönliche Belastung der Atemluft messen und beurteilen zu können. Ergänzend werden zur Bestimmung der Quelle­mission meist Proben mit stationären Geräten tätig­keits­bezogen direkt an einer Anlage oder einer Maschine gesammelt.

Ausgewertet werden diese Proben meist in den Prüf­laboratorien des Instituts für Arbeits­schutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung (DGUV). Damit werden bei den gesetzlichen Unfall­versicherungs­trägern (UVT) bundesweit einheitliche Verfahrens­weisen und ein gemeinsames Qualitäts­management gewähr­leistet. Das IFA ist auch zuständig für die Weiter­entwicklung der Mess- und Analyse­verfahren und speichert die anonymisierten Mess­ergebnisse der UVT in einer zentralen Daten­bank. Branchen- und tätigkeits­bezogene Auswertungen dieser Daten werden häufig in Form von Handlungs­hilfen für die Betriebe zugänglich gemacht.

Die geprüften Unternehmen erhalten nach Abschluss der Messungen den Mess­bericht des MTD zusammen mit den Handlungs­empfehlungen von der zuständigen Aufsichts­person der VBG, wenn Mängel fest­gestellt wurden. Nach den Erfahrungen von Walther Prinz werden die empfohlenen Maßnahmen in der Regel von den Betrieben zeitnah umgesetzt.

Mehr Infos zum Messtechnischen Dienst: www.vbg.de/messtechnischer-dienst

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