Logo Certo
Illustration Betriebssport
Foto: VBG/Lea Dohle

BetriebssportBeim Betriebssport versichert?

Betriebssport dient als Ausgleich zur Arbeitsbelastung. Immer mehr Unternehmen halten daher diverse Sportangebote für ihre Beschäftigten bereit. Die Teilnahme ist versichert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Illustration: Ein Kaktus hebt Gewichte
Foto: VBG/Lea Dohle

Sport als Ausgleich

Betriebssport hat Ausgleichs­charakter und soll nicht der Erzielung von Spitzen­leistungen dienen. Die betrieblichen Angebote helfen den Teil­nehmenden, ihre Leistungs­fähig­keit zu erhalten, den Kranken­stand im Unternehmen zu reduzieren und tragen zur Verbesserung des Betriebs­klimas bei. Wettkämpfe wie Firmen­turniere oder Betriebs­ligen hingegen dienen nicht dem Ausgleichs­charakter und sind daher nicht versichert.

Illustration: Ein Krokodil auf der Laufstrecke
Foto: VBG/Lea Dohle

Regelmäßigkeit

Betriebssport muss regelmäßig – das heißt: mindestens einmal monatlich – ausgeübt werden. Bei saison­abhängigen Sport­arten (Ski fahren im Winter oder Rad fahren im Sommer) ist es ausreichend, wenn die Betriebs­sport­kurse inner­halb der jeweiligen Saison regel­mäßig angeboten und besucht werden.

Illustration: Arm mit einem Tischtennisschläger
Foto: VBG/Lea Dohle

Nur für die Beschäftigten

Beim Betriebssport handelt es sich um ein betriebs­internes Angebot. Die Teilnahme einzelner betriebs­fremder Personen (z. B. Familien­mitglieder, Freunde oder ehemalige Beschäftigte) am Betriebs­sport ist möglich, Versicherungs­schutz besteht jedoch nur für Betriebs­angehörige. 

Illustration: Ein Bürostuhl auf der Laufstrecke
Foto: VBG/Lea Dohle

Anfahrt

Liegt versicherter Betriebs­sport vor, sind auch die Wege von und zur Sport­stätte sowie die notwendigen Vor- und Nach­bereitungs­handlungen – wie Duschen und Umkleiden – vom Versicherungs­s­chutz umfasst. Reine Privat­sache und daher nicht versichert ist, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Anschluss an den Sport noch zusammen ausgehen.

Illustration: Eine Fabrik auf der Laufstrecke
Foto: VBG/Lea Dohle

Organisation durch den Betrieb

Das Sportangebot muss unternehmens­bezogen organisiert sein – das heißt, dass der Arbeit­geber etwa feste Zeiten vorgibt, die Räumlichkeiten und die Sport­geräte zur Verfügung stellt oder die Aufstellung der Sport­gruppen über­nimmt. Sport­gruppen, die Beschäftigte eines Unter­nehmens aus eigener Initiative heraus gegründet haben, sind nicht von der Unfall­versicherung abgedeckt.

Das Poster Betriebssport

Beim Betriebs­sport versichert

Hier finden Sie unser Betriebs­sport-Poster als praktischen Download.

Download

Veröffentlicht am

Das könnte Sie auch interessieren

Certo durchsuchen...