
Das Prämienverfahren der VBG motiviert und belohnt seit 2015 Mitgliedsunternehmen bestimmter Branchen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investiert haben, mit der Beteiligung an den entsprechenden Investitionskosten.
Pro Prämienjahr wird eine Prämie pro Unternehmen gezahlt, die sich jedoch aus mehreren Maßnahmen zusammensetzen kann. Der Antrag für das Jahr 2020 muss bis zum 11. Februar 2021 bei der VBG eingegangen sein. Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter: www.vbg.de/praemie.
Der Prämienkatalog, der die möglichen Maßnahmen beschreibt, wurde im Jahr 2020 erweitert. Reinschauen lohnt sich, denn an der Teilnahme berechtigte Unternehmen können in viele neue Maßnahmen investieren! Das Rohstoffunternehmen Sibelco beispielsweise hat aufgrund seiner vorbildlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit eine Prämie in Höhe von 20.000 Euro von der VBG erhalten. Wie, lesen Sie hier.
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