
Damit Unternehmen ihre Arbeit im Zuge der Lockerung der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wieder aufnehmen können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den einheitlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit praktischen Hilfen und Beratung, auf Wunsch auch vor Ort, bei der Umsetzung:
- Eine Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung in ihrer bisherigen Form erläutert detailliert Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, von der Arbeitszeit- und Pausengestaltung bis zu den Sanitärräumen.
- Die Handlungshilfe zur Erarbeitung von Hygienemaßnahmen gibt einen Überblick über technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen.
- Eine Präsentation bietet die Möglichkeit, Beschäftigte hinsichtlich der Hygieneregeln, etwa der zur Eindämmung von SARS-CoV-2, zu unterweisen. Grundlegende Informationen wie die Übertragungswege des Virus oder die richtige Art, Hände zu waschen, werden dort anschaulich erläutert.
Weitere Dokumente werden aktuell erarbeitet und sukzessive zur Verfügung gestellt.
Eine schnelle und individuelle Beratung mit den VBG-Präventionsexperten ermöglicht die VBG ihren Mitgliedsunternehmen mittels einer Hotline: 0180 5 8247728 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.).
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