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AusblickWillkommen, 2023

Im Jahr 2023 wird es viele Änderungen geben. Einige Änderungen gibt es schon jetzt am Anfang vom Jahr. Lesen Sie hier mehr über die ersten Änderungen.

Ab 1.  Januar:
Es gibt nun die Unternehmensnummer

Früher war es so:
Jede Firma bekommt eine Nummer,
wenn sie Mitglied in einer Unfallversicherung wird.
Jede Firma hat eine andere Nummer.
So weiß die Unfallversicherung immer,
um welche Firma es geht.
Die Nummer hieß: Mitgliedsnummer.
Jede Unfallversicherung macht
eigene Mitgliedsnummern.
Das heißt:
Wenn eine Firma die Unfallversicherung wechselt,
bekommt die Firma eine neue Mitgliedsnummer.

Das ändert sich nun:
Die Unfallversicherungen nutzen nun
nur noch die neue Unternehmensnummer.
Die Unfallversicherungen arbeiten zusammen.

Sie nutzen die gleichen Unternehmensnummern.
Eine Firma behält nun für immer
ihre Unternehmensnummer.
Die Unternehmensnummer bleibt auch gleich,
wenn die Firma die Unfallversicherung wechselt.
Die neue Nummer ist also weniger Stress

  • für die Unfallversicherungen.
  • für die Firmen.

Achtung:
Jede Firma hat auch eine Unternehmernummer.
Aber das ist etwas anderes.
Hier geht es um die Unternehmensnummer.
Mehr Infos zur Unternehmensnummer
finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Sie wählen, wie Sie das Certo-Magazin bekommen wollen

Ein Info-Angebot von der VBG heißt Certo.
Certo macht zum Beispiel das Certo-Magazin.
Seit Oktober 2022 können Sie wählen,
wie Sie das Certo-Magazin bekommen wollen:

  • Sollen wir Ihnen das Magazin als Datei für Ihren Computer schicken?
  • Sollen wir Ihnen das Magazin gedruckt mit der Post schicken?
  • Oder wollen Sie beides haben?

Firmen können im Internet wählen,
wie Sie das Certo-Magazin bekommen wollen.
Das ist die Internet-Seite:
www.vbg.de/mein-certo-abo

Warum machen wir das so?
Das gedruckte Certo-Magazin kostet viel Geld.
Wir brauchen dafür Papier.
Und wir verschicken es mit der Post.
Aber nicht jeder will das gedruckte Magazin.
Dann landet es vielleicht im Müll.
Darum soll jede Firma wählen,
wie sie das Certo-Magazin bekommen will.
So sparen wir viel Geld und Papier.
Das ist auch besser für die Umwelt.

Vorschusserhebung mit neuer Unternehmensnummer

Seit 2022 gibt es bei der VBG
die Vorschusserhebung.
Dabei geht es um die Beiträge von großen Firmen.
Firmen zahlen Beiträge an die VBG,
wenn sie Mitglied bei der VBG sind.

Aber einige große Firmen müssen
über 5.000 Euro Beitrag an die VBG zahlen.
Das ist sehr viel auf einmal.
Darum hat die VBG Beiträge über 5.000 Euro
in 4 Teile aufgeteilt.
Das nennt die VBG: Vorschusserhebung.

Bis wann müssen große Firmen
die 4 Teile bezahlen?

  • Teil 1 vom Beitrag: Bis zum 15. Februar
  • Teil 2 vom Beitrag: Bis zum 15. Mai
  • Teil 3 vom Beitrag: Bis zum 15. August
  • Teil 4 vom Beitrag: Bis zum 15. November

Firmen mit einem Beitrag unter 5.000 Euro
zahlen ihren Beitrag weiter bis zum 15. Mai.

Im Jahr 2022 haben die Firmen
ihre Beiträge schon bezahlt.
Nun prüft die VBG:
Reichen die Beiträge für alle Kosten von der VBG?
Dann haben Mitglieder vielleicht zu viel bezahlt
und bekommen Geld zurück.
Oder reichen die Beiträge nicht?
Dann haben Mitglieder zu wenig bezahlt
und müssen Geld nachzahlen.

Achtung:
Für die Beiträge gilt nun
die neue Unternehmensnummer.
Die VBG-Mitgliedsnummer gilt nicht mehr.

Ab 2. Februar:
Keine Corona-Regeln für die Arbeit mehr

Wegen Corona gab es extra Regeln für die Arbeit.
Die Regeln heißen:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Seit 2. Februar 2023 gibt es die Regeln nicht mehr.
Die Regeln waren gut und wichtig,
als Corona noch schlimmer war.
So haben sich weniger Mitarbeiter angesteckt.
Darum konnten Firmen gut weiter arbeiten.

Nun stecken sich weniger Menschen an.
Und Corona ist nicht mehr so gefährlich.
Darum muss es die Regeln nicht mehr geben.

Mehr Infos über Corona finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Ab 1. März:
Keine Energiesparverordnung mehr

Wir mussten im Herbst und Winter
besonders auf den Strom achten.
Dafür gab es sogar eine Verordnung,
damit Firmen Strom sparen.
Diese Verordnung gilt noch bis zum 28. Februar.
Die Verordnung ist für Büro-Arbeitsplätze.
In der Verordnung steht:
Büros dürfen etwas weniger heizen.
Aber es soll bei leichten Aufgaben im Sitzen
nicht kälter als 18 bis 19 Grad sein.
Und bei schwierigeren Aufgaben soll es
nicht kälter als 16 bis 18 Grad sein.
Ab dem 1. März gilt die Verordnung nicht mehr.
Dann gelten für die Firmen wieder
die alten Regeln zum Heizen im Büro.

Achtung:
Wenn es zu kalt im Büro wird,
ist das schlecht für die Mitarbeiter.
Dann werden sie schneller krank
oder fühlen sich unwohl.
Das ist auch schlecht für die Seele.

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