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Schutz vor ÜberfällenRegeln aus der neuen Verordnung: Überfallprävention

Blatt Papier mit Regeln

Seit dem 1. April 2021 gibt es neue Regeln 
von der DGUV.
Die Regeln stehen in dieser Vorschrift: Überfallprävention.
Die Regeln sind für Firmen,
die mit Bargeld oder wertvollen Sachen arbeiten.
Diese Firmen sollen Überfälle verhindern.
Denn Überfälle sind gefährlich für Mitarbeiter.
Firmen müssen schon vorher etwas tun,
damit es keine Überfälle gibt.

SpielautomatFrau an Kasse

Früher waren die Regeln nur für
•    Banken.
•    Casinos.
•    Wettbüros.
Aber nun sind die Regeln auch für Läden 
und alle anderen Stellen mit Kassen.
Die Regeln sind überall wichtig,
wo man mit Bargeld arbeitet.
Zum Beispiel
•    im Supermarkt.
•    im Einkaufs-Center.
•    an der Theater-Kasse.
•    im Bürgerbüro.

Änderungen und neue Pflichten für Firmen

Daumen hoch

Bei der VBG sind viele Firmen Mitglied,
für die diese Regeln schon immer gelten.
Sie haben sich immer an alle Regeln gehalten.
Für diese Firmen ändert sich nur wenig.

Frau warnt

Das ist eine Änderung:
In den Regeln steht nicht mehr,
wie Firmen sich vor Überfällen schützen sollen.
In den Regeln steht nun,
was das Ziel vom Schutz sein soll.
So kann jede Firma selbst entscheiden,
was der beste Schutz ist.

Geldautomat

Ein Beispiel:
Mitarbeiter sollen sicher sein.
Einige Mitarbeiter arbeiten mit Bargeld.
Sie geben zum Beispiel Bargeld aus der Kasse.
Das kann eine Gefahr für die Mitarbeiter sein.
Sie werden dann vielleicht überfallen.
Vielleicht können Maschinen sich
um das Bargeld kümmern.
Das ist sicherer für die Mitarbeiter.
Und es ist auch schwieriger, 
eine Maschine zu überfallen.

Mann versteht

Täter schnell bemerken
In der Verordnung stehen auch Pflichten.
Die Pflichten gelten immer für die Firmen.
Zum Beispiel:
Mitarbeiter sollen alles gut überblicken können,
damit sie die Täter von Überfällen schnell sehen.
Und Täter sollen nicht sehen können,
wo das Bargeld ist.

Mann hält Liste und kontrolliert

Gefahren kennen und verhindern
Die Firmen müssen immer aufschreiben,
welche Gefahren es bei der Arbeit gibt.
Sie müssen planen, 
was man gegen die Gefahren tun kann.
Das nennt man: Gefährdungs-Beurteilung.
Mehr Infos zur Gefährdungs-Beurteilung
finden Sie hier.
Firmen brauchen Infos und Regeln für Mitarbeiter,
was sie bei einem Überfall tun sollen.

Geldautomat

Am besten nicht selbst mit Bargeld arbeiten
Bargeld kann gefährlich für Mitarbeiter sein.
Bei Geld-Automaten müssen die Mitarbeiter aus 
der Firma das Bargeld nicht selbst geben.
Die Mitarbeiter aus der Firma sollen dann
am besten gar nicht mit Bargeld arbeiten müssen.
Sie sollen zum Beispiel nicht
den Geld-Automaten auffüllen müssen.

Mensch bekommt Geld

Aber vielleicht müssen Mitarbeiter aus der Firma
mit Bargeld arbeiten.
Zum Beispiel wenn Sie Bargeld annehmen.
Dafür gibt es dann genaue Regeln
oder auch Ausnahmen.

Mehr Infos zu den Regeln für Firmen stehen hier.

Schutz vor Überfällen:
So arbeiten Sie sicher mit Geld

Mensch bekommt Geld

Bargeld übergeben
Am besten sollen Mitarbeiter 
kein Bargeld übergeben.
Dafür gibt es vielleicht einen Geld-Automaten.
Wenn das nicht geht,
gibt es verschiedene Ideen für Firmen.
Zum Beispiel:
•    Durchsichtige Trennwände,
die vor Pistolen-Kugeln schützen.
•    Nur wenig Bargeld in der Kasse,
damit sich ein Überfall nicht lohnt.

Frau an Kasse

Bargeld annehmen
Einige Mitarbeiter müssen Bargeld annehmen.
Zum Beispiel in einem Laden.
Sie müssen das Bargeld sofort sichern.
Kein Fremder soll an das Bargeld kommen.
Es reicht nicht,
das Bargeld nur in eine Schublade zu legen.
Es gibt von der DGUV verschiedene Regeln
für verschiedene Firmen.

Tresor mit Geld

Bargeld weglegen
Firmen müssen Bargeld immer sicher weglegen.
Zum Beispiel in eine Kasse oder einen Tresor.
Es gibt von der DGUV verschiedene Regeln 
für verschiedene Firmen.

Frau warnt

Mit Bargeld arbeiten
Einige Mitarbeiter müssen mit Bargeld arbeiten:
Sie müssen das Bargeld ordnen,
zählen oder in einen Tresor legen.
Das dürfen sie nur in einem sicheren Raum tun.
Fremde dürfen den Raum nicht sehen.
Man muss den Raum abschließen können.
Wenn Mitarbeiter im Raum mit Bargeld arbeiten,
darf kein anderer in den Raum.
Das dürfen nur Mitarbeiter,
die eine Erlaubnis dafür haben.
Die DGUV hat Regeln dafür,
welche Mitarbeiter eine Erlaubnis haben.

Geldautomat

Den Geld-Automaten auffüllen
Wenn ein Geld-Automat leer ist,
muss jemand ihn wieder mit Geld auffüllen.
Das sollen die Mitarbeiter nicht
in den Öffnungs-Zeiten machen.

Können Sie den Geld-Automaten
nur in den Öffnungs-Zeiten auffüllen?
Dann muss man den Geld-Automaten
in einem extra Raum auffüllen.
Fremde dürfen nicht dabei sein.

Geht das alles nicht?
Dann muss vielleicht eine extra Sicherheits-Firma
den Geld-Automaten für Sie auffüllen.
So eine Firma nennt man:
Werttransport-Unternehmen.

Es gibt von der DGUV verschiedene Regeln
für verschiedene Firmen.

Geld mit Pfeil zur Einrichtung

Bargeld wegbringen
Firmen müssen das Bargeld
mit einem Fahrzeug auch wegbringen.
Zum Beispiel zur Bank.
Das nennt man: Geld-Transport.
Der Geld-Transport muss sehr sicher sein.
Keiner soll erkennen, dass Sie Geld wegbringen.
Am besten machen 2 Mitarbeiter das zusammen.
Die Mitarbeiter müssen 18 Jahre oder älter sein.
Sie müssen die Regeln für diese Aufgabe kennen.

Die Wege und Zeiten vom Geld-Transport
müssen immer wieder anders sein.
Dann kann man den Geld-Transport
nicht so leicht überfallen.

Pläne und Aufgaben für alle Bereiche

Liste

Jede Firma braucht nun Pläne für den Notfall:
Was muss man nach einem Überfall tun?
Jede Firma muss einen Überfall sofort melden.
Das geht mit einer E-Mail, am Telefon
oder im Internet.
Die VBG hat ein Internet-Formular zum Ausfüllen.
Sie finden das Internet-Formular hier.

Mann versteht

Jede Firma braucht andere Regeln.
Die DGUV hat die Regeln
für verschiedene Bereiche erklärt.
Sie finden die Erklärungen 
in diesen DGUV-Regeln:

  • 115-003
  • 115-004
  • 115-005
  • 108-010

Die Erklärungen sind nicht in Leichter Sprache.

Die VBG hat mehr Infos 
zur neuen Verordnung Unfallprävention.
Die Infos stehen auf der Internet-Seite
im Bereich Prävention bei Aktuelles.

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