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VBG-FAQ: HomeofficeInfos über Homeoffice, mobile Arbeit und Telearbeit

Was ist der Unterschied von Homeoffice, mobiler Arbeit und Telearbeit? Worauf müssen Mitarbeiter und Firmen achten? Hier stehen Antworten zu vielen Fragen.

 

Viele Mitarbeiter arbeiten nicht mehr
nur im Büro in der Firma.
Sie arbeiten zu Hause oder unterwegs
oder an anderen Arbeits-Orten.
Das nennt man dann Telearbeit oder
mobile Arbeit oder Homeoffice.
Das kann gut für die Mitarbeiter sein.
Denn so können sie Arbeit und
Freizeit gut zusammen planen.
Und sie können ihre
Arbeits-Zeit selbst bestimmen.
Sie müssen auch nicht mehr so viel
Geld für die Arbeits-Wege ausgeben.

Die Arbeit von zuhause oder unterwegs
kann auch gut für die Firma sein.
Sie finden dann leichter Mitarbeiter.
Und die Firma spart Geld.
Denn sie braucht nicht mehr
so viele Büro-Räume.

Viele Mitarbeiter und Firmen
haben dazu Fragen an die VBG.
Darum gibt es hier eine Liste mit
Fragen und den Antworten von Certo.

 

1. Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit,
mobiler Arbeit und Homeoffice?

Telearbeit steht seit dem Jahr 2016
in diesem Gesetz: Arbeitsstättenverordnung.
Der kurze Name ist: ArbStättV.

Bei Telearbeit arbeiten Mitarbeiter
nicht mehr nur in der Firma.
Sie arbeiten zu Hause.
Sie haben da einen richtigen Arbeits-Platz
mit Möbeln und Geräten.
Die Firma kümmert sich darum.
Diese Arbeits-Plätze müssen auch zu
den Regeln aus dem Gesetz passen.
Mitarbeiter und Firma planen
zusammen, wie oft in der Woche
die Telearbeit sein soll.

Mobile Arbeit hat nicht so viele Regeln:
Mitarbeiter können überall arbeiten.
Zum Beispiel im Zug oder zu Hause.
Die Firma muss sich bei mobiler Arbeit
nicht um einen Arbeits-Platz kümmern.
Die Regeln aus der ArbStättV gelten nicht
für die mobile Arbeit.

Homeoffice steht nicht im Gesetz.
Es gibt keine Regeln wie bei Telearbeit.
Homeoffice ist so ähnlich wie mobile Arbeit.
Mitarbeiter und Firma können planen,
wie oft in der Woche Homeoffice sein soll.

2. Sind die Mitarbeiter versichert, wenn sie Telearbeit,
mobile Arbeit oder Homeoffice machen?

Die Mitarbeiter sind immer versichert,
wenn sie bei der Arbeit einen Unfall haben.
Das gilt auch zuhause bei allem,
was mit der Arbeit zu tun hat.
Und das gilt auch für den Weg zur Toilette.

Aber man ist nicht versichert,
wenn man ein Paket an der Tür annimmt.
Denn das hat nichts mit der Arbeit zu tun.
Man ist nur dann versichert,
wenn das Paket für die Arbeit ist.

Certo hat einen Bericht
über versicherte Wege im Homeoffice.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bericht ist auch in Leichter Sprache.

3. Ist der Arbeits-Schutz bei Telearbeit, mobiler Arbeit
und Homeoffice so wie im Büro?

Die Gesetze für Arbeits-Zeit und
Arbeits-Schutz gelten immer.
Es ist egal,

  • ob man im Büro arbeitet.
  • ob man zu Hause arbeitet.
  • ob man an anderen Arbeits-Orten arbeitet.
  • ob man unterwegs arbeitet.

Die Firma muss auf die Gesetzte achten.

Ein Mann überprüft eine Checkliste

Die Mitarbeiter sind immer und überall
ein Teil von der Firma.
Sie sollen immer Kontakt
zu den Kollegen haben können.
Die Firma muss auch prüfen,
welche Gefahren es für die Mitarbeiter gibt.
Die Firma muss planen,
was sie gegen die Gefahren tut.
Das nennt man: Gefährdungs-Beurteilung.

Certo hat einen Bericht
über die Gefährdungs-Beurteilung.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bericht ist auch in Leichter Sprache.

4. Welche Regeln für Arbeits-Plätze Zuhause gibt es?

Es gibt Regeln für Arbeits-Plätze.
Die Arbeits-Plätze sollen sicher sein
und gut für den Körper.
Dafür brauchen Mitarbeiter
die richtigen Möbel und Geräte.
Die Firma muss sich darum kümmern.

Aber das gilt nur für die Arbeit im Büro
und für die Telearbeit.
Die Regeln dafür stehen
in der Arbeitsstättenverordnung.

Vielleicht hat ein Mitarbeiter zu Hause
selbst schon Möbel.
Zum Beispiel einen Drehstuhl
und einen Schreibtisch.
Dann muss die Firma prüfen:

  • Passen die Möbel zu den Regeln?
  • Sind die Möbel sicher
    und gut für den Körper?

Nur dann darf der Mitarbeiter
seine Möbel bei der Telearbeit benutzen.
Die Firma muss sich bei Telearbeit also
viel mehr um die Sicherheit kümmern.

Die Regeln für Telearbeit gelten nicht
für Homeoffice oder für mobile Arbeit.
Die Firma muss also keine Möbel prüfen
und sich auch nicht um Möbel kümmern.

Nur die Regeln aus dem Arbeits-Schutz
gelten immer.
Zum Beispiel:
Die Gefährdungs-Beurteilung ist auch
für Gefahren an anderen Arbeits-Orten.
Die Firma muss sich darum kümmern.

Die DGUV hat Tipps für gute Arbeits-Plätze
im Homeoffice aufgeschrieben.
Sie finden die Tipps hier.
Die Tipps sind nicht in Leichter Sprache.

5. Können Mitarbeiter im Homeoffice ihre
Arbeits-Zeit selbst planen?

Mitarbeiter arbeiten gern von zu Hause.
Denn so können sie gut planen,
wie Arbeit und Freizeit zusammen passen.
Aber auch im Homeoffice
gelten Regeln für die Arbeits-Zeit.
Das heißt:
Die Firma kann auch im Homeoffice
über die Arbeits-Zeit bestimmen.

Am besten steht die Arbeits-Zeit
immer in einem Vertrag.
Das gilt für die Arbeit in der Firma
und die Arbeit zu Hause oder unterwegs.
Mitarbeiter und Firma können zusammen
die Arbeits-Zeit planen.

6. Welche Regeln gibt es für die Arbeit im Ausland?

Vielleicht muss ein Mitarbeiter für kurze Zeit
für die Firma im Ausland arbeiten.
Der Mitarbeiter will auch da mobil arbeiten.
Am besten planen Firma und Mitarbeiter
das alles früh genug.
Bei der Arbeit im Ausland muss man auch
an die Unfall-Versicherung denken.
Denn vielleicht braucht der Mitarbeiter
im Ausland eine extra Versicherung.

Certo hat einen Bericht
über Homeoffice im Ausland.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bericht ist nicht in Leichter Sprache.

Mehr Infos

Die VBG hat ein Info-Heft über Telearbeit.
Das Info-Heft heißt:
VBG-Fachwissen Telearbeit.
Es geht um die Vorteile und Nachteile.
Es geht um Regeln für Telearbeit.
Und es geht um die Gesundheit
von den Mitarbeitern.
Sie finden das Info-Heft hier.
Das Info-Heft ist nicht in Leichter Sprache.

Info:
Ein Computer hat diesen Text mit einem Programm von der
Firma SUMM AI in Leichte Sprache übersetzt.

Der Text ist danach durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.
Die Menschen arbeiten für die Lebenshilfe Bremen.

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