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Regeln für den Arbeits-Schutz

Veröffentlicht am

Arbeitsutensilien.

Die Arbeit in einer Firma soll sicher sein.
Die Firma muss für Sicherheit sorgen.
Dafür gibt es auch ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Arbeitsschutzgesetz.

Das Gesetz hat mehrere Teile mit Regeln.
Diese Teile nennt man: Paragrafen.

Hier stehen die 5 wichtigsten Regeln leicht erklärt.
Jede Firma muss sich an diese 5 Regeln halten.

Paragraf 4: So soll Arbeits-Schutz sein

Ein Mitarbeiter in einem Lager. Ein Mitarbeiter in einem Lager.

Sicherheit am Arbeitsplatz ist wichtig.
Mitarbeiter sollen gesund bleiben.
Das heißt:

  • Sie sollen nicht krank werden.
  • Sie sollen sich nicht verletzen.
  • Sie sollen nicht zu viel Stress
    oder zu viel Arbeit haben.

Dafür brauchen die Mitarbeiter

  • passende Arbeitsplätze.
  • gute Arbeits-Geräte.
  • Sauberkeit.
  • Beratung von Fachleuten wie Betriebs-Ärzten.
Personen stehen nebeneinander.

Der Arbeits-Schutz muss so sein,
dass er zu den Mitarbeitern passt.
Zum Beispiel:
Ein alter Mitarbeiter braucht anderen Arbeits-Schutz
als ein junger Mitarbeiter.

Arbeits-Schutz muss für alle Mitarbeiter gut sein.

bluelink.

Mehr Infos über Paragraf 4 finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Paragraf 5: Gefahren in der Firma prüfen

Personen beraten sich.

Jede Firma hat verschiedene Arbeits-Bereiche.
Jeder Arbeits-Bereich hat andere Probleme.
Aber für alle Mitarbeiter soll die Arbeit sicher sein.
Darum muss die Firma immer wieder prüfen:

  • Welche Gefahren gibt es?
  • Was kann man gegen diese Gefahren tun?
  • Wie können die Mitarbeiter sicher arbeiten?
Ein Warnschild. Eine Zettel, den jemand beschreibt.

Gefahren sind zum Beispiel:

  • Schlechte Arbeitsplätze.
    Vielleicht passt der Stuhl nicht zum Mitarbeiter.
    Das ist dann schlecht für den Rücken.
  • Gefahrstoffe.
  • Falsche Arbeit mit Geräten, 
    Maschinen oder Materialien.
  • Schlechte Arbeits-Zeiten und Arbeits-Planung.
  • Schlechte Ausbildung und schlechte Erklärungen.
  • Zu viel Stress.

Die Firma muss diese Gefahren aufschreiben.
Das ist auch wichtig für die Versicherung.
Das nennt man: Gefährdungs-Beurteilung.

bluelink.

Mehr Infos über die Gefährdungs-Beurteilung
finden Sie hier.
Mehr Infos über Paragraf 5 finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Paragraf 6: Alles aufschreiben

Ein Mann füllt eine Liste aus.

Jede Firma muss 
eine Gefährdungs-Beurteilung schreiben.
Das ist wichtig für den Arbeits-Schutz.
Die Firma weiß dann, 
was Sie für den Arbeits-Schutz tun muss.

Die Firma muss auch aufschreiben:

  • Was tun wir nun für den Arbeits-Schutz?
  • Ist die Arbeit nun sicherer?
Ein Mann stürzt.

Aber Unfälle können immer passieren.
Vielleicht ist ein Unfall mal so schlimm,

  • dass ein Mitarbeiter mehr als 3 Tage fehlt.
  • dass ein Mitarbeiter stirbt.

Das muss die Firma auch aufschreiben.

bluelink.

Mehr Infos über Paragraf 6 finden Sie hier.

Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Paragraf 10: Erste Hilfe und Aufgaben für den Notfall

Erste-Hilfe-Kasten. Ein Feuerwehrauto.

Vielleicht passiert in der Firma etwas Schlimmes.
Dann muss jemand sich in der Firma
um bestimmte Aufgaben kümmern.
Zum Beispiel:

  • Ein Feuer löschen.
  • Erste Hilfe.
  • Im Notfall alle Mitarbeiter nach draußen bringen.
    Das heißt auch: Evakuieren.
  • Polizei, Notarzt oder Feuerwehr rufen.
Drei Personen stehen nebeneinander.

Für diese Aufgaben muss es diese Fachleute geben: Ersthelfer und Brandschutzhelfer.
Die Firma braucht mehr von diesen Fachleuten,

  • wenn es viele Mitarbeiter gibt.
  • wenn es besondere Gefahren in der Firma gibt.

Mehr Infos über Ersthelfer finden Sie hier.

Personen in einem Kursraum.

Die Fachleute sind Mitarbeiter aus der Firma.
Sie brauchen Kurse,
in denen sie alles Wichtige lernen können.
Die VBG bezahlt die Kurse für Ersthelfer.
Die Firma bezahlt die Kurse für Brandschutzhelfer.

bluelink.

Mehr Infos über Paragraf 10 finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Paragraf 12: Infos über Arbeits-Schutz geben

Ein Mann hat eine Idee.

Arbeits-Schutz hilft nur,
wenn Mitarbeiter sich damit auch auskennen.
Mitarbeiter sollen sicher arbeiten können.
Dafür brauchen sie Infos,
bevor sie mit der Arbeit anfangen.
Sie sollen jedes Jahr neue Infos bekommen.

Vielleicht gibt es in der Firma

  • neue Aufgaben.
  • neue Arbeits-Geräte.
  • neue Gefahrstoffe.

Dann brauchen die Mitarbeiter auch neue Infos.

bluelink.

Mehr Infos über Paragraf 12 finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Mehr Infos

Die DGUV Vorschrift 2

Die Regeln für den Arbeits-Schutz sind wichtig
für alle Firmen in Deutschland.
Aber die Firmen müssen auch wissen,
wie sie gut mit den Regeln arbeiten können.
Dafür gibt es die DGUV Vorschrift 2.
In dieser Vorschrift steht nochmal genau,
was die Firmen mit den Regeln tun müssen.

Wichtige Änderung ab dem 1. Dezember 2025

Es gibt neue Änderungen
in der DGUV Vorschrift 2.
Viele Änderungen sind eine große Hilfe
für kleine Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.
Sie können nun mehr und
andere Betreuung bekommen:

Die VBG hat Bereiche mit Fachleuten.
Das sind die Kompetenzzentren.
Sie betreuen kleine Firmen
bei Fragen zum Arbeits-Schutz.
Nun gibt es diese Hilfe auch schon
für Firmen mit bis zu 20 Mitarbeitern.
Vorher war die Hilfe nur
für Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.

Die Betreuung für die kleinen Firmen
muss nicht nur in der Firma sein.
Nun können die kleinen Firmen sich auch
am Telefon oder im Internet betreuen lassen.
So darf aber nur ein Teil von der Betreuung sein.
Das ist etwa ein Drittel, also weniger als die Hälfte.

Es gibt nun neue Regeln für Fortbildungen
von Betriebsärzten und Sifas.
Sie müssen aufschreiben,
welche Fortbildungen sie gemacht haben.
Das muss in ihrem Jahresbericht stehen.

Die Sifa-Ausbildung ist nun auch für Mitarbeiter
aus anderen Arbeits-Bereichen möglich.
Zum Beispiel für Mitarbeiter

  • aus der Arbeits-Psychologie.
  • aus der Organisations-Psychologie.
  • aus den Arbeits-Wissenschaften.

Verschiedene Arbeits-Bereiche haben
verschiedene Gefahren.
Dafür gibt es auch eine Liste.
So erkennt jeder,
wie gefährlich welcher Arbeits-Bereich ist.
Nun gibt es Änderungen an der Liste.
Die Liste ist nun genauer.
Man erkennt nun besser,
welche Firmen zu welchem Arbeits-Bereich gehören.

Hilfe von der VBG

Die VBG hat eine eigene Vorschrift
aus der DGUV Vorschrift gemacht.
Die eigene Vorschrift soll noch besser
zu den Mitgliedern von der VBG passen.
Die VBG erklärt noch genauer,
was die Firmen für die Regeln tun müssen.

Für kleine Firmen gibt es als Hilfe
noch extra Angebote im Internet:

  • Das KPZ-Portal ist für Firmen
    mit bis zu 20 Mitarbeitern.
  • Das DIAdrei-Portal ist für Firmen
    mit bis zu 50 Mitarbeitern.

Mit der Hilfe schaffen kleine Firmen es besser,
sich um alle Regeln für Arbeits-Schutz zu kümmern.
Sie können auch bei der VBG anrufen.
Es gibt hier viele Fachleute.
Zum Beispiel Betriebsärzte und Sifas.

Mehr Infos von der VBG

Es gibt noch mehr neue Änderungen
in der DGUV Vorschrift 2.
Die VBG gibt dazu Infos
in verschiedenen Artikeln.
Sie finden alle Artikel auf der Internet-Seite:
www.vbg.de
Die Infos sind nicht immer in Leichter Sprache.

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