![Mitarbeiter können durch ihre Arbeit krank werden](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/Gefahr-tragen-E.jpg)
Mitarbeiter können durch ihre Arbeit krank werden.
Zum Beispiel:
- Sie müssen viele schwere Sachen heben.
Das kann den Rücken krank machen. - Sie arbeiten an einer sehr lauten Maschine.
Dann können sie schwerhörig werden.
Krankheiten durch die Arbeit nennt man:
Berufs-Krankheiten.
Die VBG hilft Versicherten,
die eine Berufs-Krankheit haben.
![Es gibt Regeln im Gesetz zu Berufs-Krankheiten](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/Gesetzbuch-201.jpg)
Es gibt Regeln im Gesetz zu Berufs-Krankheiten.
Ab dem 1. Januar 2021 ändern sich diese Regeln.
Die Regeln sind wichtig für die Prüfung
von Berufs-Krankheiten.
Denn die VBG muss prüfen:
Ist ein Mitarbeiter wirklich durch die Arbeit krank?
Dann ist es eine Berufs-Krankheit.
Das heißt:
Die VBG muss eine Berufs-Krankheit anerkennen.
![Die VBG muss eine Berufskrankheit auch anerkennen](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/achtung-005.jpg)
Früher war es so:
Die VBG kann die Berufs-Krankheit nur anerkennen, wenn der Mitarbeiter mit der Arbeit aufgehört hat.
![Es gibt viele verschiedene Berufskrankheiten](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/verletzung-606.jpg)
Das war bei diesen Krankheiten so:
- Krankheiten durch gefährliche Stoffe.
Gefährliche Stoffe sind zum Beispiel: Isocyanate.
Das spricht man: I-so-zieh-ja-na-te. - Krankheiten an den Muskeln und Sehnen.
- Krankheiten an den Händen.
Zum Beispiel:
Es fließt nicht mehr genug Blut in die Hände.
Das passiert oft bei der Arbeit an Maschinen,
die viel an den Händen rütteln. - Krankheiten am Rücken und Hals.
Zum Beispiel: Verletzungen an der Wirbelsäule. - Krankheiten an der Lunge.
- Krankheiten an der Haut.
Besser zusammenarbeiten gegen Unfälle und Berufs-Krankheiten
![Keiner soll eine Berufs-Krankheit bekommen](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/arbeitssicherheit-022.jpg)
Firmen sollen Unfälle und
Berufs-Krankheiten verhindern.
Das nennt man auch: Prävention.
Die neuen Regeln für Berufs-Krankheiten
sind sehr gut für Prävention.
So kann die VBG noch mehr mit Firmen
und Versicherten zusammen arbeiten.
Denn die VBG will:
Keiner soll eine Berufs-Krankheit bekommen.
Wenn ein Mitarbeiter eine Berufs-Krankheit hat,
soll die Berufs-Krankheit nicht schlimmer werden.
![Das will die VBG für Prävention tun](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/Gesundheits-Beauftragte-E.jpg)
Das will die VBG für Prävention tun:
Die VBG gibt den Firmen und Versicherten viele Infos zu Gefahren bei der Arbeit und Prävention.
Die VBG macht auch Angebote für Prävention.
![Die VBG bezahlt auch Kurse für Prävention](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/Schutzweste-und-Helm.jpg)
Zum Beispiel:
Die VBG bezahlt Besuche beim Arzt.
Oder die VBG bezahlt Hautpflege-Mittel.
Die VBG bezahlt auch Kurse für Prävention.
In den Kursen lernen Mitarbeiter zum Beispiel:
- Wie kümmert man sich gut um Schutz-Kleidung?
- Wie kann man trotz Krankheit gut arbeiten?
- Wie kann man gut mit neuer Technik arbeiten?
Zum Beispiel mit Maschinen oder Computern.
Die Angebote passen immer genau
zu den Krankheiten und zu den Mitarbeitern.
![Der Versicherte muss auf seine Gesundheit achten](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/achtung-005.jpg)
Vielleicht sagt die VBG nach der Prüfung:
Ja, die Krankheit vom Versicherten
ist eine Berufs-Krankheit.
Aber dann muss der Versicherte auch etwas tun.
Er muss bei der Arbeit mehr
auf seine Gesundheit achten.
Zum Beispiel:
Die VBG macht Angebote für Prävention.
Der Versicherte muss die Angebote mitmachen.
Die Regeln gelten auch für alte Berufs-Krankheiten
![Ab dem 1. Januar 2021 gibt es neue Regeln für Berufs-Krankheiten](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/Gesetzbuch-201.jpg)
Vielleicht ist ein Mitarbeiter früher schon
durch die Arbeit krank geworden.
Aber der Mitarbeiter hat die Arbeit weiter gemacht.
Früher konnte die VBG die Krankheit dann nicht
als Berufs-Krankheit anerkennen.
Ab dem 1. Januar 2021 ändert sich das.
Dann gibt es neue Regeln für Berufs-Krankheiten.
Diese Regeln gelten dann auch für Krankheiten,
die die VBG früher nicht anerkennen konnte.
![Die VBG prüft bald: Welche Krankheiten von früher können wir doch als Berufs-Krankheit anerkennen?](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/kontrolle-270.jpg)
Die VBG prüft bald:
Welche Krankheiten von früher können wir
doch als Berufs-Krankheit anerkennen?
Das prüft die VBG bei allen Krankheiten
vom Jahr 1997 bis 2020.
Versicherte müssen dafür keinen Antrag stellen.
Die VBG prüft das von selbst.
![Ab dem 1. Januar 2021 haben Mitarbeiter mit einer Berufskrankheit mehr Rechte](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/datum-108.jpg)
Haben Versicherte die alte Krankheit von früher
noch bis zum 1. Januar 2021 oder länger?
Dann kann die VBG die Krankheit
als Berufs-Krankheit anerkennen.
![Die VBG kann Geld bezahlen, wenn Versicherte eine Berufs-Krankheiten haben](/fileadmin/media/bilder/Certo-1-21-leichte-Sprache/Berufskrankheitengesetz/Geld-bekommen2-730.jpg)
Die VBG kann Geld bezahlen,
wenn Versicherte eine Berufs-Krankheiten haben.
Zum Beispiel:
- Geld für die Reha.
- Geld für die Behandlung beim Arzt.
Vielleicht bekommen Versicherte
wegen der Berufs-Krankheit auch mehr Rente.
Das prüft die VBG.
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