
Bildschirmbrillen
Wer sein Leben lang vorm Bildschirm arbeitet, wird früher oder später eine Brille benötigen. Etwa ab dem 45. Lebensjahr verringert sich die Fähigkeit, Nahes gut zu erkennen. Grundsätzlich können Personen bei der Arbeit vor Bildschirmen die gleiche Universalbrille tragen wie in ihrem täglichen Leben. Ab einem Alter von etwa 40 bis 45 Jahren benötigen viele eine sogenannte Lesebrille. Da die Sehleistung bis etwa zum 60. Lebensjahr kontinuierlich abnimmt, muss auch diese Sehhilfe fortlaufend angepasst werden. Falls die Universalbrille für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht, kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich werden. Der Betriebsarzt berät hierzu bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Schutzbrillen
Die Funken fliegen. Der Staub wirbelt durch die Luft. Das Auge oder auch das Gesicht können durch mechanische, optische, chemische oder auch thermische Einwirkungen geschädigt werden. Schutz bieten, wie der Name es verrät, Schutzbrillen. Diese können für Brillenträger auch als Korrektionsschutzbrillen ausgeführt sein, um eine individuelle Fehlsichtigkeit auszugleichen. Gerade in der Glas- und Keramikbranche, aber auch in der Holz- und Metallverarbeitung sind solche Schutzbrillen ein notwendiges Arbeitsutensil.

Sehbehinderung
Für blinde oder sehbehinderte Personen stehen dank der Digitalisierung immer mehr Ausgleichsmöglichkeiten zur Verfügung. So kann bei der Arbeit vor Bildschirmen ein sogenannter Screenreader zum Einsatz kommen. Mithilfe dieser Software können die vorhandenen Informationen zum Beispiel in Brailleschrift übersetzt werden. Ebenso ist es möglich, die Zeichen vergrößert darzustellen oder in Sprachform wiederzugeben.

LEITFADEN FÜR UNTERNEHMEN
Mehr Infos über gutes Sehen im Büro bietet die Broschüre "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz".
JETZT LESEN: www.vbg.de/sehhilfen
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Wie erhält der Beschäftigte eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe?
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