Auf (fast) allen Wegen
Veröffentlicht am

Veröffentlicht am
Die Arbeit im Homeoffice gehört in vielen Unternehmen heute zur Normalität. Doch wie sieht es mit dem Unfallversicherungsschutz zu Hause aus? Grundsätzlich gilt: Versichert sind alle Wege im Haushalt, die dem betrieblichen Interesse dienen. Wege, die darauf abzielen, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, sind dagegen nicht abgedeckt.

Wege zum Holen eines Getränks, zum Mittagessen oder zur Toilette sind im Homeoffice genauso versichert wie im Büro. Das gilt auch für den Weg zum Imbiss um die Ecke.
Wenn der Paketzustellservice während der Arbeitszeit an der Haustür klingelt, besteht auf dem Weg von und zur Tür Versicherungsschutz, wenn sich im Paket arbeitsrelevante Dinge, etwa Bürounterlagen, befinden. Für private Bestellungen oder bei der Paketannahme für die Nachbarinnen und Nachbarn gilt dies nicht.


Wenn der Paketzustellservice während der Arbeitszeit an der Haustür klingelt, besteht auf dem Weg von und zur Tür Versicherungsschutz, wenn sich im Paket arbeitsrelevante Dinge, etwa Bürounterlagen, befinden. Für private Bestellungen oder bei der Paketannahme für die Nachbarinnen und Nachbarn gilt dies nicht.

Wer sein Kind zur Betreuung etwa in den Kindergarten oder die Kita oder zur Schule bringt, damit die berufliche Tätigkeit im gemeinsamen Haushalt ausgeübt werden kann, steht dabei unter Versicherungsschutz.
Auf dem Weg vom Homeoffice zu einem Kundentermin oder anderen beruflichen Treffen und zurück sind Beschäftigte versichert.


Auf dem Weg vom Homeoffice zu einem Kundentermin oder anderen beruflichen Treffen und zurück sind Beschäftigte versichert.

Suchen im Homeoffice tätige Beschäftigte das Unternehmen auf, um dort zu arbeiten, weil sie beispielsweise im Homeoffice IT-Probleme haben, sind sie auf dem Weg dorthin und zurück versichert.