Logo Certo

Bei der Arbeit im Ausland versichert

Versichertenkarte

Viele Firmen aus Deutschland schicken
ihre Mitarbeiter für die Arbeit ins Ausland.
Die Mitarbeiter müssen
auch im Ausland versichert sein.
Dafür müssen Firmen auf wichtige Dinge achten.
Hier stehen 6 Tipps für Firmen.

Es gibt auch ein Poster mit diesen Tipps.
Sie können das Poster
auf Ihrem Computer speichern.
Sie finden das Poster hier.
Das Poster ist nicht in Leichter Sprache.

Tipp 1:
Der Mitarbeiter ist nur für eine bestimmte Zeit im Ausland

Sanduhr

Ist ein Mitarbeiter in Deutschland
bei der VBG versichert?
Die VBG versichert den Mitarbeiter auch,
wenn er für eine bestimmte Zeit im Ausland ist.
Dafür muss es nur ein Datum geben,
an dem der Mitarbeiter zurück kommt.
Das heißt: Die Arbeit im Ausland ist befristet.

Achtung!

Wichtig für die Arbeit im Ausland:

  • Die Firma aus Deutschland bleibt auch im Ausland der Arbeitgeber vom Mitarbeiter. Der Mitarbeiter darf den Arbeitgeber im Ausland nicht wechseln.
  • Die Firma aus Deutschland zahlt weiter das Gehalt für den Mitarbeiter.

Tipp 2:
Mitarbeiter, die nur im Ausland arbeiten

Rakete

Vielleicht schickt eine Firma Mitarbeiter,
die für immer im Ausland arbeiten sollen.
Oder die Firma hat extra Mitarbeiter eingestellt,
die nur im Ausland arbeiten sollen.
Für diese Mitarbeiter braucht die Firma
eine extra Versicherung für die Arbeit im Ausland.
Die Versicherung heißt: Auslands-Versicherung.
Die VBG hat so eine Versicherung.

Tipp 3:
Verschiedene Regeln für verschiedene Länder

Einsatzort

Gilt eine Versicherung aus Deutschland im Ausland?
Wie lange gilt die Versicherung?
Das kommt auf das Land an.
Die EU-Länder und die Schweiz
haben dafür einen Vertrag.
Der Vertrag heißt: EG-Verordnung.

Vertrag

Es gibt auch Verträge mit anderen Ländern.
Zum Beispiel mit Brasilien oder Israel.
Die Regeln in den Verträgen sind verschieden.
Mit einigen Ländern gibt es keine Verträge.
Zum Beispiel mit der Ukraine oder den USA.
Dann gibt es auch keine Regeln dafür,
wie lange die Versicherung im Ausland gilt.

Tipp 4:
Gute Infos für die Mitarbeiter im Ausland

Infos im Schadensfall

Mitarbeiter im Ausland sollen wissen,

  • ob es Erste Hilfe gibt.
  • ob es genug Ärzte gibt.
  • ob sie sich vorher impfen lassen müssen.
  • ob die Firma Arzt-Kosten bezahlt.
  • ob die Firma im Notfall den Rückweg bezahlt.

Die Firma muss sich auch im Ausland
um die Arbeits-Sicherheit kümmern.

Tipp 5:
Wichtige Anträge für Mitarbeiter im Ausland

Papierflieger

Mitarbeiter im Ausland brauchen
einige wichtige Anträge für die Arbeit im Ausland.
Sie brauchen zum Beispiel
eine Entsendebescheinigung.
Diese Anträge gibt es oft
bei der gesetzlichen Kranken-Versicherung.

Hilfe im Büro

Die Firma soll ihren Mitarbeitern
alle wichtigen Infos über die Anträge geben.
Und die Firma soll dabei helfen,
dass die Mitarbeiter die Anträge bekommen.

Tipp 6:
Ein Unfall im Ausland

Feuer

Vielleicht hat ein Mitarbeiter im Ausland

  • auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall.
  • auf der Arbeit einen Unfall.
  • auf dem Weg von der Arbeit einen Unfall.

Das muss die VBG sofort wissen.
Die Firma kann den Unfall auch im Internet melden.
Ein Arzt im Ausland muss einen Bericht machen.
Das nennt man auf englisch: Medical Report.

Telefon

Es gibt auch ein Notfall-Telefon von der VBG.
Wer bei der VBG versichert ist,
kann aus dem Ausland immer anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
+49 40 51 46 71 71

Mehr Infos

Internetadresse

Mehr Infos über die Versicherung im Ausland
finden Sie hier:
www.vbg.de/versicherung-ausland

Veröffentlicht am

Das könnte Sie auch interessieren

Certo durchsuchen...