
Viele junge Leute wollen
- Geld verdienen.
- verschiedene Berufe ausprobieren.
Sie machen dann einen Ferien-Job
oder ein Praktikum.
Zum Beispiel:
Ein Schüler arbeitet in den Ferien in einem Eis-Café.
Eine Studentin macht ein Praktikum in einer Firma.
Beide arbeiten so wie die anderen Mitarbeiter auch.
Sie lernen dabei viel über den Beruf.

Aber der Beruf ist neu.
Der Weg zur Arbeit ist neu.
Darum passiert vielleicht ein Unfall.
Dann hilft die gesetzliche Unfall-Versicherung.
Was muss man dabei beachten?
Lesen Sie hier wichtige Infos:
Wann hat man einen Schutz durch die Unfall-Versicherung?

Man muss Mitarbeiter von einer Firma sein.
Man muss sich an die Regeln von der Firma halten.
Es ist egal
- wie lange man in der Firma arbeitet.
- ob man viel Geld verdient.
- ob man wenig Geld verdient.

Die Firma bezahlt das Geld für die Versicherung.
Wie viel Geld kostet die Versicherung?
Das kommt darauf an,
wie viel ein Mitarbeiter verdient.

Arbeiten bei der Firma Ferien-Jobber?
Bezahlt die Firma den Praktikanten Geld?
Dann muss die Firma die Ferien-Jobber und Praktikanten bei der Versicherung anmelden.
Die Anmeldung heißt: DEÜV-Verfahren.
Das geht bei der VBG hier.
15 Jahre oder älter

Für einen Ferien-Job oder ein Praktikum
muss man 15 Jahre alt sein oder älter.
Wer 14 Jahre alt ist oder jünger
- darf keinen Ferien-Job machen.
- darf kein Praktikum machen.
Jugendliche dürfen keine gefährliche Arbeit machen.
Und sie müssen Infos bekommen
- wie sie bei der Arbeit gesund bleiben.
- wie sie arbeiten müssen,
damit kein Unfall passiert.
Praktikum für Schüler

Viele Schüler müssen ein Praktikum machen
- in der 9. Klasse
- oder in der 10. Klasse.
Das Praktikum gehört zur Schule dazu.
Darum haben die Schüler auch im Praktikum
eine Schüler-Versicherung.
Praktikum für Studenten


Ein Student macht ein Studium
an einer Uni oder Hochschule.
In dieser Zeit macht der Student
auch ein Praktikum in einer Firma.
Beim Praktikum hat der Student
die Unfall-Versicherung von der Firma.
Es ist egal
- ob der Student das Praktikum freiwillig macht.
- ob der Student das Praktikum
für das Studium machen muss.

Aber einige Studenten machen für ihr Studium
auch ihre Abschluss-Arbeit in einer Firma.
Zum Beispiel:
Sie machen ein neues Projekt für die Firma.
Sie schreiben über das Projekt eine Abschluss-Arbeit.
Die Abschluss-Arbeit ist sehr wichtig
für das Studium.

Dann haben die Studenten vielleicht
keine Unfall-Versicherung von der Firma.
Es kommt darauf an,
- ob sie nur die Abschluss-Arbeit schreiben.
- oder ob sie auch für die Firma arbeiten.
ob sie Geld von der Firma bekommen.

Fragen Sie am besten ein VBG-Büro in Ihrer Nähe:
www.vbg.de/standorte
Arbeits-Zeiten für Jugendliche

Es gibt bestimmte Regeln,
wie lange Jugendliche arbeiten dürfen:
- Nicht mehr als 40 Stunden in der Woche
- Nicht mehr als 8 Arbeits-Stunden am Tag
- Nicht mehr als 10 Schicht-Stunden am Tag

Arbeiten Jugendliche 4,5 bis 6 Stunden am Tag?
Dann müssen sie 30 Minuten Pause machen.
Arbeiten Jugendliche 6 bis 8 Stunden am Tag?
Dann müssen sie 60 Minuten Pause machen.

Müssen die Jugendlichen noch zur Schule gehen?
Dann dürfen sie nur 4 Wochen im Jahr arbeiten.
Die 4 Wochen müssen in den Schul-Ferien sein.
Mehr Infos:
www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html

Wann dürfen Jugendliche nicht arbeiten?
- Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
- Am Wochenende.
- An Feiertagen.
Aber es gibt Ausnahmen für bestimmte Berufe.
Zum Beispiel: In der Ernte-Zeit auf einem Bauernhof.
Arbeiten im Ausland

Hat Ihre Firma auch ein Büro im Ausland?
Sollen in diesem Büro Ferien-Jobber oder Praktikanten aus Deutschland arbeiten?
Dann gilt die Unfall-Versicherung aus Deutschland vielleicht nicht.
Vielleicht gilt die Auslands-Versicherung.
Bitte fragen Sie bei der VBG nach.
Bitte fragen Sie nach,
bevor der Ferien-Jobber für Sie ins Ausland geht.
Mehr Infos

Mehr Infos sind in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Jugendarbeitsschutzgesetz.
Es gibt dazu ein Heft vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Sie finden das Heft hier.
Das Heft ist nicht in Leichter Sprache.
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