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Sozialwahl 2023Das sind die Ergebnisse aus der Sozialwahl

Die VBG hat 2023 die Sozialwahl. Damit wählen die Mitglieder und die Versicherten ihre Selbstverwaltung. Hier steht mehr über die Wahl.

 

Die Mitglieder von der VBG entscheiden,
wie die VBG arbeiten soll.
Das nennt man Selbstverwaltung.
Dafür machen die Mitglieder Vorschläge,
wer die Selbstverwaltung machen soll.
Das ist dann die Vertreterversammlung.
In der Vertreterversammlung gibt es 60 Plätze:

  • 30 Plätze für Vertreter von den Arbeitgebern
  • 30 Plätze für Vertreter von den Arbeitnehmern

Gibt es mehr Vorschläge für Vertreter als Plätze?
Dann müssen die Mitglieder und Versicherten wählen,
wer in die Vertreterversammlung soll.

Aber bei der Sozialwahl 2023
müssen die Mitglieder nicht wählen.
Denn es gibt genau 30 Vertreter
von den Arbeitgebern.
Und es gibt genau 30 Vertreter
von den Arbeitnehmern.
Die 60 vorgeschlagenen Vertreter
sind damit am 31. Mai 2023 gewählt.

Mehr Frauen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen

Alle VBG-Mitglieder sind wichtig für die VBG.
Die VBG will bei allen darauf achten,
was sie brauchen.

Aber dann müssen die Vertreter
auch alle gleich verteilt sein.
Es soll zum Beispiel nicht viel mehr Männer
als Frauen geben.
Darum gibt es eine neue Regel:
12 von 30 Vertretern müssen Frauen sein.
Und Arbeitgeber und Arbeitnehmer
mussten diesmal auch erklären:
Warum schlagen wir welche Vertreter vor?

Bei der Sozialwahl 2023 gibt es diesmal
viele Vertreter aus verschiedenen Bereichen.
Das ist gut.
Denn so kann die VBG auch
auf viele verschiedene Themen achten.

Die Vertreterversammlung muss sich nun
bis November einmal treffen.
Sie wählt dann den Vorstand.
In den Vorstand können auch Vertreter
aus der Vertreterversammlung.
Aber dann müssen neue Vertreter
in die Vertreterversammlung nachkommen.
Neue Vertreter stehen auf der Stellvertretungsliste.

Mehr Infos

Mehr Infos zur Sozialwahl 2023 finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Mehr Infos über die Sozialwahl
stehen in einem Bericht von der VBG.
Sie finden den Bericht in Leichter Sprache hier.
Mehr Infos über die Selbstverwaltung
stehen in einem Bericht von der VBG.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bericht ist nicht in Leichter Sprache.

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