
Vorbereitete Unternehmen wissen: Zu einer gut geregelten Arbeitssicherheit gehört ein innerbetriebliches Notfallmanagement. Verletzt sich zum Beispiel ein Beschäftigter, müssen Ersthelfende rasch handeln und die Rettungskette in Gang setzen. Bei Bränden müssen die Maßnahmen zur rechtzeitigen Bekämpfung durchgeführt werden.
Wo setze ich an, wenn ich die Organisation des Notfallmanagements in meinem Betrieb in Angriff nehmen will?
Die Erste Hilfe im Betrieb sollte gut organisiert sein. Dazu sollten Sie eine ausreichende Anzahl Ihrer Beschäftigten zu Ersthelfenden ausbilden lassen. Alles rund um das Thema Erste Hilfe lesen Sie in unseren FAQ. Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens leiten sich eventuell weitere Maßnahmen in Bezug auf die Erste Hilfe im Betrieb ab; zum Beispiel spezielle Weiterbildungsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen.
Stellen Sie genügend Sachmittel wie Meldeeinrichtungen, Material für die Erste Hilfe (etwa Verbandkästen nach DIN 13157/DIN 13169) sowie Kennzeichnungen für die Ersthelfenden und die weiteren Beschäftigten bereit. Informieren Sie Ihre Beschäftigten über diese Einrichtungen und Abläufe bei einem Unfall. Hilfreiche Tipps finden Sie in unseren Checklisten.
Wo sind die rechtlichen Anforderungen zum Thema Erste Hilfe im Betrieb geregelt?
Folgende Gesetzestexte sind maßgeblich:
- Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) [Verlinkung folgt nach Livegang des Dossier-Artikels]
- Arbeitsstättenverordnung (§ 6 ArbStättV)
- ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
- §§ 24-28 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (und DGUV Regel 100-001)
Am besten, Sie kümmern sich nicht alleine um alles, sondern beteiligen Ersthelfende, Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit. Praxishilfe bietet Ihnen die VBG, zum Beispiel hier.
Wann muss ich der VBG einen Arbeitsunfall melden?
Besteht bei Mitarbeitenden nach einem Arbeits- oder Wegeunfall mindestens eine dreitägige Arbeitsunfähigkeit, müssen Sie den Unfall der VBG melden – dies geht online unter meine.vbg.de/service-center/unfallmeldung. Schwere und tödliche Unfälle sind sofort, am besten per Anruf, in Ihrer zuständigen VBG-Bezirksverwaltung zu melden.
Was ist ein D-Arzt beziehungsweise eine D-Ärztin und wo finde ich die nächste Praxis?
Ihre bei der Arbeit verletzten Beschäftigten müssen eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, aufsuchen – es sei denn, der erstbehandelnde Arzt hat festgestellt, dass die Verletzung nicht über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich nicht mehr als eine Woche beträgt. D-Ärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Praxen in Ihrer Region finden Sie unter www.dguv.de/landesverbaende. Hängen Sie die Rufnummer im Betrieb aus.
Worauf muss ich beim Brandschutz achten?
Auch hier gilt: Notfallmaßnahmen präventiv organisieren und gegebenenfalls mit der Feuerwehr abstimmen, darunter Fluchtwege, Notausgänge, Alarm-, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung. Ernennen Sie Brandschutzhelfer. Bei bestimmten Gefährdungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein. Beurteilen Sie Gefährdungen und platzieren Sie eine ausreichende Anzahl Feuerlöscher. Informieren Sie Ihre Belegschaft über die Brandschutzmaßnahmen und üben Sie Flucht und Rettung regelmäßig.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier:
- Arbeitsschutzgesetz § 10
- Arbeitsstättenverordnung § 4, Anhang 2.2 und 2.3
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
- §§ 22 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (und DGUV Regel 100-001)
Weitere Informationen zum richtigen Handeln bei Betriebsunfällen und Bränden finden Sie in der Broschüre „Erste Hilfe und Brandschutz – Das Wichtigste auf einen Blick“.
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