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Foto: alamy

VBG-FAQ: NotfallWas tun bei Notfällen im Betrieb?

Ob zu Fristen, Unfallmeldungen oder zum Versicherungsschutz: Manchmal bleiben Fragen offen. Wir liefern kompakte Antworten.

Vorbereitete Unternehmen wissen: Zu einer gut geregelten Arbeits­sicher­heit gehört ein inner­betriebliches Notfall­management. Verletzt sich zum Beispiel ein Beschäftigter, müssen Erst­helfende rasch handeln und die Rettungs­kette in Gang setzen. Bei Bränden müssen die Maßnahmen zur recht­zeitigen Bekämpfung durch­geführt werden.

Wo setze ich an, wenn ich die Organisation des Notfallmanagements in meinem Betrieb in Angriff nehmen will?

Die Erste Hilfe im Betrieb sollte gut organisiert sein. Dazu sollten Sie eine ausreichende Anzahl Ihrer Beschäftigten zu Erst­helfenden ausbilden lassen. Alles rund um das Thema Erste Hilfe lesen Sie in unseren FAQ. Aus dem Ergebnis der Gefährdungs­beurteilung Ihres Unter­nehmens leiten sich eventuell weitere Maßnahmen in Bezug auf die Erste Hilfe im Betrieb ab; zum Beispiel spezielle Weiter­bildungs­maßnahmen beim Umgang mit Gefahr­stoffen.

Stellen Sie genügend Sachmittel wie Melde­einrichtungen, Material für die Erste Hilfe (etwa Verband­kästen nach DIN 13157/DIN 13169) sowie Kenn­zeichnungen für die Erst­helfenden und die weiteren Beschäftigten bereit. Informieren Sie Ihre Beschäftigten über diese Einrichtungen und Abläufe bei einem Unfall. Hilfreiche Tipps finden Sie in unseren Check­listen.

Wo sind die rechtlichen Anforderungen zum Thema Erste Hilfe im Betrieb geregelt?

Folgende Gesetzestexte sind maßgeblich:

- Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) [Verlinkung folgt nach Livegang des Dossier-Artikels]
- Arbeitsstättenverordnung (§ 6 ArbStättV)
- ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
- §§ 24-28 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (und DGUV Regel 100-001)

Am besten, Sie kümmern sich nicht alleine um alles, sondern beteiligen Erst­helfende, Betriebs­ärztinnen und -ärzte sowie Ihre Fach­kraft für Arbeits­sicher­heit. Praxis­hilfe bietet Ihnen die VBG, zum Beispiel hier.

Wann muss ich der VBG einen Arbeitsunfall melden?

Besteht bei Mitarbeitenden nach einem Arbeits- oder Wege­unfall mindestens eine drei­tägige Arbeits­unfähig­keit, müssen Sie den Unfall der VBG melden – dies geht online unter meine.vbg.de/service-center/unfallmeldung. Schwere und tödliche Unfälle sind sofort, am besten per Anruf, in Ihrer zuständigen VBG-Bezirks­verwaltung zu melden.

Was ist ein D-Arzt beziehungsweise eine D-Ärztin und wo finde ich die nächste Praxis?

Ihre bei der Arbeit verletzten Beschäftigten müssen eine Durch­gangs­ärztin oder einen Durch­gangs­arzt, kurz D-Arzt, aufsuchen – es sei denn, der erst­behandelnde Arzt hat fest­gestellt, dass die Verletzung nicht über den Unfall­tag hinaus zur Arbeits­unfähigkeit führt oder die Behandlungs­bedürftig­keit voraussichtlich nicht mehr als eine Woche beträgt. D-Ärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfall­medizin. Praxen in Ihrer Region finden Sie unter www.dguv.de/landesverbaende. Hängen Sie die Rufnummer im Betrieb aus.

Worauf muss ich beim Brandschutz achten?

Auch hier gilt: Notfallmaßnahmen präventiv organisieren und gegebenen­falls mit der Feuer­wehr abstimmen, darunter Flucht­wege, Not­aus­gänge, Alarm-, Flucht- und Rettungs­pläne, Brand­schutz­ordnung. Ernennen Sie Brand­schutz­helfer. Bei bestimmten Gefährdungen können Brand­schutz­beauftragte notwendig sein. Beurteilen Sie Gefährdungen und platzieren Sie eine ausreichende Anzahl Feuerlöscher. Informieren Sie Ihre Belegschaft über die Brand­schutz­maßnahmen und üben Sie Flucht und Rettung regelmäßig.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier:

  • Arbeitsschutzgesetz § 10
  • Arbeitsstättenverordnung § 4, Anhang 2.2 und 2.3
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
  • §§ 22 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (und DGUV Regel 100-001)

Weitere Informationen zum richtigen Handeln bei Betriebs­unfällen und Bränden finden Sie in der Broschüre „Erste Hilfe und Brandschutz – Das Wichtigste auf einen Blick“.

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