
Die Sozialwahl 2023 der VBG findet ohne Wahlhandlung statt. Angela Bolle, Leiterin der Stabsstelle Recht bei der VBG, erklärt: „Von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wurden uns jeweils 30 Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen. Dadurch sind genauso viele Bewerberinnen und Bewerber vorhanden wie Plätze, und wir können auf eine Wahlhandlung verzichten.“ Damit gelten die Bewerberinnen und Bewerber nach dem offiziellen Wahltermin am 31.05.2023 als gewählt.
Mehr Frauen und Branchenmix in der Vertreterversammlung
Um die Interessen aller VBG-Mitglieder in der gesetzlichen Unfallversicherung zu berücksichtigen, sind die Mandate in der Selbstverwaltung paritätisch verteilt. Gemeinsam steuern die Vertreterinnen und Vertreter in ihren Gremien demokratisch und ehrenamtlich die Arbeit der VBG. Neu in diesem Jahr: 40 Prozent der Vorgeschlagenen sollen weiblich sein. Und bei der Aufstellung der Listen waren der Bundesverband der Arbeitgeber und die Gewerkschaften erstmals dazu verpflichtet zu begründen, warum sie die- oder denjenigen benennen. „Mein Eindruck ist, dass bei den Listen ein breiter Branchenmix ausgehandelt wurde – von der Zeitarbeit bis zum ÖPNV“, sagt Angela Bolle. „Alles, was an Themen für die VBG wichtig ist, findet sich somit in der Zusammensetzung der Listen und damit in der Vertreterversammlung wieder.“
Konstituierung der Gremien bis Ende November
Bis spätestens Ende November werden die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung und die Wahl des Vorstands stattfinden. Angela Bolle: „Der Vorstand kann auch aus Mitgliedern der Vertretersammlung gewählt werden. Da man nicht gleichzeitig in der Vertreterversammlung und im Vorstand sein darf, muss der Wahlausschuss die fehlenden Mitglieder der Vertreterversammlung anschließend aus den Stellvertretungslisten nachbesetzen.“
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