

Befristeter Einsatz
Wer in Deutschland durch die VBG versichert ist, genießt auch bei der Arbeit im Ausland Versicherungsschutz – wenn der geplante Auslandseinsatz im Voraus zeitlich befristet ist. Das inländische Beschäftigungsverhältnis darf nicht unterbrochen werden, der Arbeitgeber bleibt weisungsbefugt und zahlt das Gehalt.

One-Way-Ticket
Ist die Entsendung zeitlich unbegrenzt oder wurden Mitarbeitende ausschließlich für den Einsatz im Ausland eingestellt, sollten Unternehmen für ihre Beschäftigten eine Auslandsversicherung bei der VBG abschließen.

Einsatzland
Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz regelt eine EG-Verordnung das anwendbare Sozialversicherungsrecht. Mit bestimmten Staaten wie beispielsweise Brasilien oder Israel bestehen bilaterale Abkommen. In diesen Fällen entscheidet das über- bzw. zwischenstaatliche Recht über die weitere Geltung und die Dauer des Versicherungsschutzes im Ausland. In Ländern ohne Abkommen, etwa in der Ukraine oder den USA, gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Beratung
Unter welchen Rahmenbedingungen arbeiten die Beschäftigten im Ausland? Sind sofortige Erste Hilfe und eine ärztliche Versorgung sichergestellt? Welche arbeitsmedizinische Vorsorge, etwa Impfungen, ist erforderlich? Wie steht es um die Kostenübernahme von ärztlichen Behandlungen oder Rücktransport? Um ihren gesetzlichen Pflichten gerecht zu werden, müssen Arbeitgeber auch im Ausland einen Verantwortlichen für Unfallverhütung, Erste Hilfe und ärztliche Versorgung bestellen.

Dokumente
Die Personalabteilung sollte über die wesentlichen Dokumente informieren, die im Ausland tätige Beschäftigte benötigen, und bei deren Beschaffung behilflich sein – zum Beispiel die sogenannte Entsendebescheinigung bei Einsätzen im Geltungsbereich des Verordnungsrechts (EG) und der Abkommen, die in der Regel bei der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin beantragt werden kann.

Schadensfall
Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls gilt es, die VBG so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Eine Unfallmeldung kann auch online erfolgen. Diese sollte in einem Medical-Report vom behandelnden Arzt im Ausland dokumentiert werden. Darüber hinaus hilft die VBG-Notfallhotline Versicherten rund um die Uhr bei Unfällen im Ausland: +49 40 5146-7171
Ausführliche Infos zum Thema finden Sie hier: www.vbg.de/versicherung-ausland
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