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Frau mit vergipsten Bein sitzt auf Couch
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Versichert im HomeofficeNeues Gesetz weitet Unfallversicherungsschutz aus

Beschäftigte, die im Homeoffice einen Unfall erleiden, sind nun genauso wie im Unternehmen versichert. Drei Fragen an VBG-Rechtsexpertin Christine Ramsauer.

Christine Ramsauer, Expertin Versicherung und Leistungen

Christine Ramsauer, Expertin Versicherung und Leistungen

Foto: VBG/Oliver Hardt

Frau Ramsauer, das neue Betriebs­räte­modernisierungs­gesetz erweitert den Versicherungs­schutz im Homeoffice. Was hat es damit auf sich?
Bislang waren im Homeoffice alle Tätigkeiten versichert, die sich neben der eigentlich versicherten Tätigkeit auch auf sogenannte Betriebs­wege erstreckten, wie zum Beispiel auf den Weg zum Drucker in einem anderen Raum. Unterschiede und damit Lücken im Versicherungs­schutz gab es aller­dings bei Wegen im eigenen Haushalt zum Holen eines Getränks, zur Nahrungs­aufnahme oder zum Toiletten­gang. Nach der Recht­sprechung des BSG waren diese Wege im Homeoffice nicht versichert, da sie nicht dazu dienten, die versicherte Tätigkeit auszuüben, sondern eigen­wirtschaftlich waren. Das ist jetzt anders geregelt! Die Wege sind nunmehr in gleichem Umfang wie auf der Unter­nehmens­stätte versichert. Wenn zum Beispiel eine versicherte Person im Homeoffice Durst bekommt und sich Wasser zum Trinken aus der Küche holen muss, um weiter­arbeiten zu können, besteht Versicherungs­schutz, wenn sie auf dem Weg dahin stolpert und sich den Fuß bricht. Auch unmittelbare Wege zu und von dem Ort, wo Versicherte wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Kinder zur Betreuung fremder Obhut anvertrauen, also zum Beispiel zum Kinder­garten oder zur Kita, sind nunmehr versichert, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird.

Wie steht die VBG zu dieser Entscheidung?
Der Versicherungsschutz im Homeoffice ist erweitert worden. Wer im Homeoffice verunfallt, kann automatisch auf unsere umfassenden Leistungen zählen: von der Erst­versorgung und medizinischen Leistungen zur Heil­behandlung und beruflicher und sozialer Rehabilitation bis hin zur Rente. Wenn Beschäftigte während der Arbeit unterwegs, im Homeoffice oder auf dem Weg zur Kinder­betreuung einen Unfall erleiden, sollten sich ihre Arbeit­geberinnen und Arbeit­geber schnellst­möglich an uns wenden.

Wo ist der Unfall­versicherungs­schutz im Homeoffice geregelt?
Konkret wurde Paragraf acht des Siebten Buches Sozial­gesetzbuch durch das Betriebs­räte­modernisierungs­gesetz dies­bezüglich geändert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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