

Torben Skuballa ist für den Fahrbetrieb bei der Ruhrbahn verantwortlich und damit auch für die Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
Foto: RuhrbahnBus und Bahn gehören zu den sichersten Verkehrsmitteln in Deutschland. Damit das so bleibt, setzt die Ruhrbahn, das Nahverkehrsunternehmen der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr, auf moderne technische Lösungen und Präventionsmaßnahmen im Verkehr. Verantwortlich für den Fahrbetrieb ist Torben Skuballa, der bald seit 20 Jahren im Unternehmen ist und daher weiß, worauf es bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ankommt: „Unfälle werden entweder durch menschliche Fehler, durch technische Defekte am Fahrzeug oder durch extreme Wetterverhältnisse verursacht. Und obwohl wir nie vermeiden können, dass Unfälle überhaupt passieren, können wir die Anzahl und die Schwere abmildern.“
Dafür schaut Skuballa immer auf dem Markt, was es zum Beispiel an neuen Fahrerassistenzsystemen – also elektronische Helfer im Fahrzeug, die die fahrende Person unterstützen und Unfälle verhindern sollen – gibt. „Bei neueren Pkw oder Lkw haben wir zumeist die beste Ausstattung, was Assistenzsysteme angeht. Der Nahverkehr hat da im Vergleich noch Aufholbedarf“, so Skuballa. Umso größer ist die Freude, wenn neue Systeme beschafft werden. 2019 hat die Ruhrbahn ca. 170 der 281 Busse mit neuen Assistenzsystemen ausgestattet, die über 1.000 Euro pro Fahrzeug gekostet haben. Dafür profitieren die Fahrerinnen und Fahrer seitdem von automatischen Bremssystemen mit Radarsensorik oder Spurwechselautomatik. Unaufmerksamkeiten der Fahrerinnen und Fahrer und gefährliche Manöver anderer Verkehrsteilnehmender können zum Teil vom Assistenzsystem korrigiert werden, um Gefahrsituationen unbeschadet zu überstehen.
Tatsächlich ist die Zahl der Unfälle bei der Ruhrbahn zurückgegangen, wobei Skuballa einschränkt, dass im Zeitraum seit der Installation der Assistenzsysteme auch das Verkehrsaufkommen aufgrund der Coronavirus-Pandemie gesunken ist. Trotzdem sei jeder verhütete Unfall jeden Cent der Präventionsmaßnahmen wert, so Skuballa. Das sieht auch die VBG so, die ihren gesetzlichen Präventionsauftrag ernst nimmt. Sie fördert die Beschaffung der Assistenzsysteme im Rahmen des VBG-Prämienverfahrens. Mitgliedsunternehmen können ihre besonderen Präventionsmaßnahmen einreichen und so einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro erhalten. „Der Zuschuss der VBG war für uns auch eine Bestätigung dafür, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg sind“, sagt Skuballa.
Im Prämienverfahren gefördert werden Maßnahmen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und dazu noch im VBG-Prämienkatalog der jeweiligen Branche aufgeführt sind. „Zuletzt haben wir Fahrerschutzscheiben in unseren Bussen eingeführt, die unsere Fahrerinnen und Fahrer vor aggressiven Fahrgästen, aber auch vor einer Corona-Ansteckung schützen, da sie nun regelrecht in einer abgetrennten Kabine mit eigener Klimaanlage sitzen“, erklärt Skuballa. Da die Maßnahme nicht im Prämienkatalog aufgeführt war, konnte die VBG hier zwar keinen Zuschuss gewähren. Skuballa sieht dies allerdings nicht als Grund, auf die Schutzscheiben zu verzichten: „Wir ziehen unsere Präventionsmaßnahmen, die wir für sinnvoll erachten, durch – denn die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Fahrgäste hat für uns höchste Priorität.“
Sie möchten besondere Präventionsmaßnahmen Ihres Unternehmens von der VBG bezuschussen lassen? Mitgliedsunternehmen können Maßnahmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen, im Rahmen des VBG-Prämienverfahrens finanziell fördern lassen.
Teilnehmen können Unternehmen aus folgenden Branchen:
- Sicherheitsunternehmen
- Unternehmen der Zeitarbeit
- Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern
- Unternehmen der Glasindustrie, Grobkeramik, Feinkeramik
- Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrbetriebe
Der Höchstbetrag pro Jahr liegt bei 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit der Entgeltmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Versicherungssumme), insgesamt jedoch höchstens 50.000 Euro.
Um an dem VBG-Prämienverfahren teilzunehmen, müssen Mitgliedsunternehmen ihre Prämie für das Prämienverfahren 2022 zukünftig über den Onlineservice der VBG bis Montag, den 13.02.2023 beantragen.
Informationen zum Prämienverfahren finden Sie auf der Website der VBG und in unserem VBG-FAQ zum Prämienverfahren.
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