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Illustration dreier Menschen, die mittlere Frau hat eine Idee
Foto: alamy

VBG-FAQIhre Fragen – unsere Antworten

Ob zu Fristen, Unfallmeldungen oder zum Versicherungsschutz – manchmal bleiben Fragen offen. Wir greifen auf, was Sie wissen möchten, und liefern kompakte Antworten.

Bin ich versichert, wenn ich trotz Krankschreibung zur Arbeit gehe?

Ja. Der Arzt gibt mit der Arbeits­unfähig­keits­bescheinigung nur eine Prognose zur Dauer der Arbeits­unfähig­keit ab, ein Arbeits­verbot ist damit nicht verbunden. Kehren Arbeit­nehmer­innen und Arbeit­nehmer vor Ablauf der bescheinigten Arbeits­unfähig­keits­dauer wieder an den Arbeits­platz zurück, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung. Dies gilt sowohl für die Arbeits­zeit als auch für den Weg zum und vom Arbeits­ort nach Hause. Der Unfall­versicherungs­schutz ist dabei nicht von einer Zustimmung des Unfall­versicherungs­trägers abhängig.

Bin ich automatisch unfallversichert, wenn ich ein Ehrenamt ausübe?

Häufig – aber nicht immer! Der Gesetzgeber hat eine ganze Reihe von ehren­amtlichen Tätig­keiten unter Versicherungs­schutz gestellt, aber bei Weitem nicht alle. So sind zum Beispiel ehren­amtliche Tätig­keiten für Körper­schaften des öffentlichen Rechts oder Bildungs­einrichtungen gesetzlich versichert. Bestimmte ehren­amtlich Tätige können sich frei­willig versichern, beispiels­weise gewählte und beauftragte Ehren­amts­träger und Ehren­­amts­­trägerinnen in einem gemein­nützigen Verein, etwa im Heimat- oder Tier­schutz­verein. In jedem Fall ist es sinn­voll, sich mit Fragen zum Versicherungs­schutz im Ehren­amt oder Verein an die Unter­nehmens­betreuung in der zuständigen Bezirks­verwaltung der VBG zu wenden (www.vbg.de/standorte).

Muss ich neue Beschäftigte bei der Berufsgenossenschaft anmelden, damit sie versichert sind?

Nein. Die Berufs­genossen­schaften führen kein Versicherten­verzeichnis – das ist gesetzlich nicht vor­gesehen. Beschäftigte sind kraft Gesetzes bei Arbeits- und Wege­unfällen versichert. Einer gesonderten Anmeldung bei der Berufs­genossen­schaft bedarf es daher nicht.

Erlischt der Versicherungsschutz, wenn ich den Mitgliedsbeitrag nicht bezahle?

In der Regel nicht. Im Bereich der gesetzlich Pflicht­versicherten, zum Beispiel der Beschäftigten, ist der Versicherungs­schutz immer gewähr­leistet, auch wenn der Beitrag durch den Unter­nehmer bzw. die Unter­nehmerin verspätet oder nicht gezahlt wird.
Bei freiwillig versicherten Unternehmern und Unter­nehmerinnen sowie bei freiwillig versicherten ehren­amtlich Tätigen erlischt die Versicherung jedoch, wenn der Beitrag binnen zwei Monaten nach Fällig­keit nicht gezahlt worden ist.

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