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Frage – Antwort
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VBG-FAQ: Erste HilfeWissenswertes über die Schutzengel in Ihrem Betrieb

Ob zu Fristen, Unfallmeldungen oder zum Versicherungsschutz: Manchmal bleiben Fragen offen. Wir liefern kompakte Antworten.

Ersthelfende spielen in der Rettungs­kette eine wichtige Rolle: Sie legen Verbände an, sichern Unfall­stellen ab, betreuen verunfallte Personen und retten sogar Leben. Jeder Betrieb ist verpflichtet, aus­reichend aus- und regel­mäßig fort­gebildete Erst­helferinnen und Erst­helfer zur Verfügung zu haben.

Die Zahl der Ersthelfenden in Betrieben variiert mit deren Größe: Bei zwei bis 20 Versicherten muss mindestens eine Erst­helferin oder ein Erst­helfer beauftragt sein. Firmen mit mehr als 20 Versicherten müssen im Verwaltungs­bereich fünf Prozent der Versicherten in Erster Hilfe unter­weisen lassen, in Produktions­bereichen mindestens zehn Prozent der Belegschaft. Ersthelfende müssen alle zwei Jahre an einer Fortbildung teil­nehmen.

Wer übernimmt die Kosten für Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe?

Die VBG übernimmt die Kosten für bis zu zehn Prozent der Versicherten. Bei unter 20 Beschäftigten sind das bis zu zwei Versicherte.

Ausnahmen bestehen im Sport, in Kirchen­gemeinden und in Bildungs­einrichtungen. Hier sollen alle Personen mit Leitungs­funktion (auch Ehren­amtliche), etwa Trainerinnen und Trainer oder Übungs­leiterinnen und Übungs­leiter, als Erst­helfende ausgebildet sein. Die künftigen Erst­helfer sollten mindestens 15 Jahre und sechs Monate alt sein.

Das Anmelde­formular zur Einreichung bei der Aus­bildungs­stelle finden Sie hier.

Ich benötige mehr Ersthelfende in meinem Betrieb als vorgeschrieben. Zahlt die VBG auch dann?

Ja, wenn es einen sachlichen Grund für den Mehr­bedarf an Erst­helfenden gibt. Dieser muss aus der Gefährdungs­beurteilung hervor­gehen. Mögliche Gründe können Schicht- und Teil­zeit­arbeit oder verschiedene Stand­orte sein. Die Präventions­expertinnen und -experten der zuständigen VBG-Bezirks­verwaltungen beraten hierzu und entscheiden über den Mehr­bedarf.

Wo finde ich geeignete Ausbildungsstellen?

Am einfachsten in der tages­aktuell gepflegten Daten­bank. Darin können Sie unter anderem nach Ihrer Region oder nach dem Namen der Ausbildungs­stelle suchen. Alle darin verzeichneten Stellen sind zur Ausbildung ermächtigt.

Können die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse an Unternehmen oder Versicherte erstattet werden?

Die VBG übernimmt die Kosten für die Aus- und Fort­bildung in Erster Hilfe. Die Abrechnung muss aller­dings immer direkt zwischen der ermächtigten Aus­bildungs­stelle und der VBG erfolgen. Vom Unter­nehmen muss das Anmelde­formular aus­gefüllt und der Ausbildungs­stelle zur Verfügung gestellt werden.

Hat der Betrieb die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs getragen, erstatten viele ausbildende Stellen auf Anfrage die Ausbildungs­kosten zurück und rechnen rück­wirkend – bei Vorlage des aus­gefüllten Anmelde­formulars – nach den gültigen Gebühren­sätzen mit der VBG ab.

Weitere Informationen und unsere Broschüre zum Thema Ersthelfende finden Sie hier.

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