
Ersthelfende spielen in der Rettungskette eine wichtige Rolle: Sie legen Verbände an, sichern Unfallstellen ab, betreuen verunfallte Personen und retten sogar Leben. Jeder Betrieb ist verpflichtet, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung zu haben.
Die Zahl der Ersthelfenden in Betrieben variiert mit deren Größe: Bei zwei bis 20 Versicherten muss mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer beauftragt sein. Firmen mit mehr als 20 Versicherten müssen im Verwaltungsbereich fünf Prozent der Versicherten in Erster Hilfe unterweisen lassen, in Produktionsbereichen mindestens zehn Prozent der Belegschaft. Ersthelfende müssen alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.
Wer übernimmt die Kosten für Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe?
Die VBG übernimmt die Kosten für bis zu zehn Prozent der Versicherten. Bei unter 20 Beschäftigten sind das bis zu zwei Versicherte.
Ausnahmen bestehen im Sport, in Kirchengemeinden und in Bildungseinrichtungen. Hier sollen alle Personen mit Leitungsfunktion (auch Ehrenamtliche), etwa Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter, als Ersthelfende ausgebildet sein. Die künftigen Ersthelfer sollten mindestens 15 Jahre und sechs Monate alt sein.
Das Anmeldeformular zur Einreichung bei der Ausbildungsstelle finden Sie hier.
Ich benötige mehr Ersthelfende in meinem Betrieb als vorgeschrieben. Zahlt die VBG auch dann?
Ja, wenn es einen sachlichen Grund für den Mehrbedarf an Ersthelfenden gibt. Dieser muss aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen. Mögliche Gründe können Schicht- und Teilzeitarbeit oder verschiedene Standorte sein. Die Präventionsexpertinnen und -experten der zuständigen VBG-Bezirksverwaltungen beraten hierzu und entscheiden über den Mehrbedarf.
Wo finde ich geeignete Ausbildungsstellen?
Am einfachsten in der tagesaktuell gepflegten Datenbank. Darin können Sie unter anderem nach Ihrer Region oder nach dem Namen der Ausbildungsstelle suchen. Alle darin verzeichneten Stellen sind zur Ausbildung ermächtigt.
Können die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse an Unternehmen oder Versicherte erstattet werden?
Die VBG übernimmt die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe. Die Abrechnung muss allerdings immer direkt zwischen der ermächtigten Ausbildungsstelle und der VBG erfolgen. Vom Unternehmen muss das Anmeldeformular ausgefüllt und der Ausbildungsstelle zur Verfügung gestellt werden.
Hat der Betrieb die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs getragen, erstatten viele ausbildende Stellen auf Anfrage die Ausbildungskosten zurück und rechnen rückwirkend – bei Vorlage des ausgefüllten Anmeldeformulars – nach den gültigen Gebührensätzen mit der VBG ab.
Weitere Informationen und unsere Broschüre zum Thema Ersthelfende finden Sie hier.
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