
Mit Beginn des Jahres 2022 ist die VBG zur Vorschusserhebung ihrer Mitgliedsbeiträge ab einem Beitrag von 5.000 Euro pro Jahr übergegangen. Unternehmen mit einer hohen Beitragsbelastung zahlen den Beitrag nun in vier Abschlägen, von denen der erste immer am 15. Februar fällig wird. Die weiteren Zahlungen stehen anschließend am jeweils 15. Mai, August und November des Beitragsjahres an. Für Unternehmen mit einem geringeren Beitrag ändert sich nichts: Der VBG-Beitrag ist hier weiterhin in einer Summe fällig, und zwar jeweils am 15. Mai eines Jahres. Der Beitrag 2021 wird durch die Umstellung des Verfahrens nicht erhoben. Damit gibt es keine Doppelbelastung der Mitgliedsunternehmen.
Die Erhebung von Beitragsvorschüssen ist ein gängiges Verfahren, um größeren Unternehmen entgegenzukommen. Fast alle Berufsgenossenschaften haben mittlerweile auf dieses System umgestellt. Die Umstellung führt nicht zu einer Mehr- oder Doppelbelastung der Unternehmen.

Mitgliederfreundlicher ab 2022: So funktioniert die neue Vorschusserhebung. Klicken Sie auf das Bild, um eine vergrößerte Ansicht zu erhalten.

Veröffentlicht am