
Der Vorstand der VBG wird im April 2021 über den Beitragsfuß für das Jahr 2020 beraten und ihn beschließen. Anschließend erhalten die Mitgliedsunternehmen den Beitragsbescheid.
Zum Sitzungstermin ist außerdem geplant, dass sich der Vorstand einen Überblick über die Entwicklungen der an die VBG gemeldeten Entgelte verschafft, die auch Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge haben könnten. Die VBG strebt an, den Beitragsfuß möglichst stabil zu halten. Außerdem wird es auch für den Beitrag 2020 wieder Zahlungserleichterungen in Form von Stundung und Ratenzahlung geben.
Nach jetziger Einschätzung werden die zu erwartenden Beiträge nicht alle Aufwendungen des darauffolgenden Geschäftsjahres decken können. Daher wird die Finanzierung der VBG im Geschäftsjahr 2022 auf die Erhebung von Beitragsvorschüssen umgestellt. Dieses Modell wird von den anderen Berufsgenossenschaften und ihren Mitgliedsunternehmen bereits erfolgreich praktiziert. Aktuelle Informationen zum VBG-Beitrag gibt es hier: www.vbg.de/beitrag.
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