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VBG-BeitragZahlungserleichterungen 2021 und Beitragsvorschüsse 2022

Der Vorstand der VBG wird im April 2021 über den Beitrags­fuß für das Jahr 2020 beraten und ihn beschließen. Anschließend erhalten die Mitglieds­unter­nehmen den Beitrags­bescheid. 

Zum Sitzungstermin ist außerdem geplant, dass sich der Vorstand einen Überblick über die Entwicklungen der an die VBG gemeldeten Entgelte verschafft, die auch Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge haben könnten. Die VBG strebt an, den Beitrags­fuß möglichst stabil zu halten. Außerdem wird es auch für den Beitrag 2020 wieder Zahlungs­erleichterungen in Form von Stundung und Raten­zahlung geben.

Nach jetziger Einschätzung werden die zu erwartenden Beiträge nicht alle Aufwendungen des darauf­folgenden Geschäfts­jahres decken können. Daher wird die Finanzierung der VBG im Geschäfts­jahr 2022 auf die Erhebung von Beitrags­vorschüssen umgestellt. Dieses Modell wird von den anderen Berufs­genossenschaften und ihren Mitglieds­unter­nehmen bereits erfolgreich praktiziert. Aktuelle Informationen zum VBG-Beitrag gibt es hier: www.vbg.de/beitrag.

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