
Arbeitsschutz zu etablieren fällt kleineren Unternehmen oft schwer. Woran liegt das?
Dafür kann es vielerlei Gründe geben. Zum einen fehlt an mancher Stelle vielleicht das ausreichende Fachwissen über den betrieblichen Arbeitsschutz und das Bewusstsein für den engen Bezug zwischen betrieblichem Erfolg und sicherem und gesundem Arbeiten. Zum anderen – und das ist sicher in den meisten Fällen ausschlaggebend – fehlt es bei kleinen Unternehmen schlichtweg an der Zeit, an Ressourcen und Strukturen, eine Arbeitsschutzorganisation von Anfang an zu integrieren. Zwar sind sich viele der Verantwortung und der Fürsorge für ihre Beschäftigten bewusst, aber im Detail werden die Anforderungen etwa aus dem Arbeitsschutzgesetz oder aus Unfallverhütungsvorschriften von kleinen Unternehmen als für sie nicht verbindlich oder zutreffend angesehen. Häufig geht dann das Thema Arbeitsschutz bei Unternehmen im hektischen und routinemäßigen Arbeitsalltag einfach unter.
Ab einer beschäftigten Person besteht eine Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit.
Sie haben es angesprochen: Arbeitsschutz ist rechtlich gefordert. Wie kann ein Unternehmen mit wenig Ressourcen den Anforderungen dennoch gerecht werden?
Der Grundsatz von Werner von Siemens stimmt auch heute noch: „Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und Vernunft.“ Ab einer beschäftigten Person hat die Unternehmerin oder der Unternehmer eine Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit. Der Arbeitsschutz darf daher nicht als lästig wahrgenommen werden – vielmehr ist er integraler Bestandteil der Unternehmensorganisation und wichtiges Führungsinstrument. Sie sind dabei nicht allein: Die Expertinnen und Experten der VBG und in diesem Fall auch jene bei der Kompetenzzentren-Betreuung, kurz KPZ-Betreuung, helfen und unterstützen.

Kirsten Zimmermann berät und unterstützt Mitgliedsunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.
Foto: VBGWas steckt hinter der KPZ-Betreuung, und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Die KPZ-Betreuung der VBG richtet sich an alle Mitgliedsunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und stellt die rechtlich geforderte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung als eine alternative Betreuungsform sicher. Im KPZ-Portal finden die Unternehmerin oder der Unternehmer wichtige Informationen und Hinweise, etwa die Lernmodule zur notwendigen Erstellung der unternehmensbezogenen Gefährdungsbeurteilung, also den Praxis-Check – nach dem Grundsatz „Information bringt Motivation“. Anschließend unterstützen Fachleute der KPZ-Hotline kostenfrei bei Fragen zum Arbeitsschutz und vermitteln einen Kontakt für die anlassbezogene Betreuung vor Ort. Diese Beratung durch die KPZ-Hotline kann auch von allen Beschäftigten des Unternehmens in Anspruch genommen werden.
Wie funktioniert die Betreuung im Detail?
Erstens: Selbstlernmodule im KPZ-Portal vermitteln Wissen und branchen- und themenspezifische Informationen zum betrieblichen Arbeitsschutz. Die Bearbeitung erfolgt selbstständig online. Zeit, Ort und Reihenfolge können selbst festgelegt werden. Nach dem Selbstlernen wird der unternehmensbezogene Praxis-Check bearbeitet und damit das notwendige Dokument zur Gefährdungsbeurteilung erstellt.
Zweitens: Haben die Unternehmerin und der Unternehmer darüber hinaus Informationsbedarf und Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, die sie selbst nicht beantworten können, dann helfen die Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der kostenfreien KPZ-Hotline kompetent und schnell weiter.
Drittens: Es gibt Anlässe, wo trotz Selbstlernen und telefonischer Beratung externe Unterstützung vor Ort benötigt wird. In diesen Fällen, beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KPZ-Hotline gern zum weiteren Vorgehen.
Was müssen Unternehmen sonst noch über die KPZ-Betreuung wissen?
Für alle Mitgliedsunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ist die Nutzung des KPZ-Portals und der Kompetenzzentren-Hotline kostenfrei. Informationen zur Anmeldung gibt es auf www.vbg.de, bei den Präventionsexperten in den zuständigen Bezirksverwaltungen der VBG oder direkt auf dem KPZ-Portal. Bereits vor der Anmeldung können sich die Nutzerinnen und Nutzer die Teilnahmebedingungen und FAQ anschauen, um vorab auftretende Fragen zu klären. Kurze Erklärfilme bieten einen guten und schnellen Einstieg zur Struktur, zu den Inhalten des KPZ-Portals und dem Nutzen der KPZ-Betreuung.

Sie möchten von den Vorteilen der Kompetenzzentren-Betreuung der VBG profitieren? Melden Sie sich jetzt auf der Website des KPZ-Portals an.
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