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Bürosituation
Foto: Getty Images

KPZ-PortalUnterstützung beim Arbeitsschutz

In kleinen Unternehmen muss sich oft die Chefin oder der Chef persönlich um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz kümmern. Dafür bleibt meist wenig Zeit. Deshalb bietet die VBG mit der Kompetenzzentren-Betreuung betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung und Unterstützung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Wie, erklärt Kirsten Zimmermann.

Arbeitsschutz zu etablieren fällt kleineren Unternehmen oft schwer. Woran liegt das?
Dafür kann es vielerlei Gründe geben. Zum einen fehlt an mancher Stelle vielleicht das ausreichende Fach­wissen über den betrieblichen Arbeits­schutz und das Bewusst­sein für den engen Bezug zwischen betrieb­lichem Erfolg und sicherem und gesundem Arbeiten. Zum anderen – und das ist sicher in den meisten Fällen aus­schlag­gebend – fehlt es bei kleinen Unter­nehmen schlicht­weg an der Zeit, an Ressourcen und Struk­turen, eine Arbeits­schutz­organisation von Anfang an zu integrieren. Zwar sind sich viele der Verantwortung und der Für­sorge für ihre Beschäftigten bewusst, aber im Detail werden die Anforderungen etwa aus dem Arbeits­schutz­gesetz oder aus Unfall­verhütungs­vor­schriften von kleinen Unter­nehmen als für sie nicht verbindlich oder zutreffend angesehen. Häufig geht dann das Thema Arbeits­schutz bei Unter­nehmen im hektischen und routine­mäßigen Arbeits­all­tag einfach unter.

Ab einer beschäftigten Person besteht eine Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit.
Kirsten Zimmermann, Präventionsfeld Kleinunternehmen

Sie haben es angesprochen: Arbeits­schutz ist rechtlich gefordert. Wie kann ein Unter­nehmen mit wenig Ressourcen den Anforderungen dennoch gerecht werden?
Der Grundsatz von Werner von Siemens stimmt auch heute noch: „Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vor­schrift des ­Gesetzes auf­gefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und Vernunft.“ Ab einer beschäftigten Person hat die Unter­nehmerin oder der Unter­nehmer eine Für­sorge­pflicht für die Sicher­heit und Gesund­heit. Der ­Arbeits­schutz darf daher nicht als lästig wahr­genommen werden – vielmehr ist er integraler Bestand­teil der Unter­nehmens­organisation und wichtiges Führungs­instrument. Sie sind dabei nicht allein: Die Expertinnen und Experten der VBG und in diesem Fall auch jene bei der Kompetenz­zentren-Betreuung, kurz KPZ-Betreuung, helfen und unter­stützen.

Portrait Kirsten Zimmermann

Kirsten Zimmermann berät und unter­stützt Mitglieds­unter­nehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.

Foto: VBG

Was steckt hinter der KPZ-Betreuung, und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Die KPZ-Betreuung der VBG richtet sich an alle Mitglieds­unter­nehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und stellt die rechtlich geforderte betriebs­ärztliche und sicher­heits­technische Betreuung als eine alter­native Betreuungs­form sicher. Im KPZ-Portal finden die Unter­nehmerin oder der Unter­nehmer wichtige ­Informationen und Hinweise, etwa die Lern­module zur not­wendigen Erstellung der unter­nehmens­bezogenen Gefährdungs­beurteilung, also den Praxis-Check – nach dem Grund­satz „Information bringt Motivation“. Anschließend ­unter­stützen Fachleute der KPZ-Hotline kosten­frei bei Fragen zum Arbeits­schutz und vermitteln einen Kontakt für die anlass­bezogene Betreuung vor Ort. Diese Beratung durch die KPZ-Hotline kann auch von allen Beschäftigten des Unter­nehmens in Anspruch genommen werden.

Wie funktioniert die Betreuung im Detail?
Erstens: Selbstlern­module im KPZ-Portal vermit­teln Wissen und branchen- und themen­spezifische Informationen zum betrieblichen Arbeits­schutz. Die Bearbeitung erfolgt selbst­­ständig online. Zeit, Ort und Reihen­folge können selbst fest­gelegt werden. Nach dem Selbst­lernen wird der unter­nehmens­bezogene Praxis-Check be­arbeitet und damit das not­wendige Dokument zur Gefährdungs­beurteilung erstellt.

Zweitens: Haben die Unternehmerin und der Unternehmer darüber hinaus Informa­tions­bedarf und Fragen zur Arbeits­sicher­heit und zum Gesund­heits­schutz, die sie selbst nicht beantworten können, dann helfen die Betriebs­ärztinnen, Betriebs­ärzte und Fach­kräfte für Arbeits­sicher­heit der kosten­freien KPZ-Hotline kompetent und schnell weiter.

Drittens: Es gibt Anlässe, wo trotz Selbst­lernen und telefonischer Beratung externe Unter­stützung vor Ort benötigt wird. In diesen Fällen, beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KPZ-Hotline gern zum weiteren Vorgehen.

Was müssen Unternehmen sonst noch über die KPZ-Betreuung wissen?
Für alle Mitgliedsunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ist die Nutzung des KPZ-Portals und der Kompetenz­zentren-Hotline kosten­frei. Informationen zur Anmeldung gibt es auf www.vbg.de, bei den Präventions­experten in den zuständigen Bezirks­verwaltungen der VBG oder direkt auf dem KPZ-Portal. Bereits vor der Anmeldung können sich die Nutzerinnen und Nutzer die Teil­nahme­bedingungen und FAQ anschauen, um vorab auf­tretende Fragen zu klären. Kurze Erklär­filme bieten ­einen guten und schnellen Einstieg zur Struktur, zu den Inhalten des KPZ-Portals und dem Nutzen der KPZ-Betreuung.

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Sie möchten von den Vorteilen der Kompetenz­zentren-Betreuung der VBG profitieren? Melden Sie sich jetzt auf der Website des KPZ-Portals an.

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