
Unternehmen sind dazu verpflichtet, die von ihren Beschäftigten erzielten Arbeitsentgelte, die Anzahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und die geleisteten Arbeitsstunden jährlich an die VBG zu melden. Erfolgt keine Meldung, wird der Beitrag zur Unfallversicherung geschätzt und fällt gegebenenfalls höher aus. Die Frist endet Mitte Februar.
Schritt 1: Stammdatenabruf

Der Prozess startet mit dem Abgleich grundlegender Unternehmensdaten wie Kundennummer und Gefahrtarifstelle im Entgeltabrechnungsprogramm. So wird sichergestellt, dass nur korrekte Meldungen übermittelt werden. Dieser erste Schritt ist die nötige Voraussetzung für die Erstellung des LN Digital und muss durch das Unternehmen beziehungsweise dessen lohnabrechnende Stelle aktiv angestoßen werden. Möglich ist das stets ab dem 1. November für das folgende Meldejahr. Wer eine Ausfüllhilfe statt eines eigenen Entgeltabrechnungsprogramms benutzt, führt den Abgleich später mit dem LN Digital automatisch durch (siehe Schritt 3). Hilfreiche Kurzfilme zur Verwendung von svnet.info findet man hier.
Schritt 2: Antwort und Übertrag
Maximal 48 Stunden nach dem Stammdatenabruf stehen die zur Entgeltabrechnung erforderlichen Daten dem Abrechnungsprogramm zur Verfügung. Die rückgemeldeten Daten müssen in das Entgeltabrechnungsprogramm eingefügt und die Zuordnung aller Beschäftigten zur Gefahrtarifstelle muss überprüft werden.
Schritt 3: Einreichung LN Digital
Nun kann der LN Digital direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden – spätestens bis zum 16. Februar des Folgejahrs. Die Übermittlung des Nachweises an die VBG erfolgt digital, direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm. Der Nachweis enthält die Mitgliedsnummer, die Betriebsnummer der VBG (15250094) sowie die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte, die geleisteten Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten. Wer Letztere nicht hat, muss nichts einreichen, und auch der Stammdatenabruf ist überflüssig. Wer ihn irrtümlicherweise durchgeführt hat, muss ihn stornieren. Ist im betreffenden Beitragsjahr zum ersten Mal niemand angestellt, bittet die VBG um eine kurze Information an www.vbg.de/kontakt mit dem Anliegen „Mitgliedschaft/Beitrag“.
Hilfe und Info:
www.vbg.de/lndigital
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