
Planung
Die Grundlage für die Planung bildet die Arbeitsschutzorganisation. Dazu gehören klar definierte Verantwortlichkeiten und Pflichten der funktionstragenden Personen, eine interne Kontrolle der Aufgabenerfüllung sowie Notfallorganisation (Erste Hilfe, Brandschutz) und arbeitsmedizinische Vorsorge. Danach werden die Beteiligten in Arbeitsgruppen eingeteilt und mit Aufgaben und einem Terminplan für den Ablauf vertraut gemacht. Im letzten Schritt der Planung werden die zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Unternehmen festgelegt.
Durchführung
Den folgenden Teilprozess nimmt die Durchführung ein, die wiederum in sieben Prozessschritte unterteilt werden kann. Für die festgelegten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten werden die jeweiligen Gefährdungen und Belastungen ermittelt sowie das diesbezügliche Risiko bewertet. Anschließend werden die geeigneten Schutzmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und schließlich auf Wirksamkeit geprüft. Der letzte Schritt sieht vor, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird, um die stetige Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Dokumentation
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zur Dokumentation und Bereithaltung aller Unterlagen. Diese Dokumente umfassen die Gefährdungsbeurteilung mit den zugehörigen Schutzmaßnahmen sowie die Überprüfung ihrer Umsetzung und Wirksamkeit. Die Dokumentation ist ein Teilprozess der Gefährdungsbeurteilung und endet in einer Aufbereitung der mitgeltenden Unterlagen.
Mehr Infos: www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung
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