

Dr. Jens Petersen leitet das Sachgebiet Arbeitsmedizin und Individualprävention bei der VBG.
Foto: VBG / Oliver HaardtIm Zuge der Corona-Pandemie erlangten Impfungen in Unternehmen eine zentrale Bedeutung und gelangten ins Bewusstsein der meisten Arbeitgebenden. Doch Impfungen sind nicht nur mit Blick auf Covid-19, sondern auch bei anderen Infektionskrankheiten im betrieblichen Umfeld relevant. Hierbei müssen zwei unterschiedliche Perspektiven betrachtet werden:
1. Impfen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Beschäftigte im betrieblichen Kontext im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein erhöhtes Risiko haben, beispielsweise mit Biostoffen in Kontakt zu kommen, können Impfangebote Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sein. In diesem Fall müssen Betriebe ihren Mitarbeitenden Schutzimpfungen anbieten und die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen.
Mögliche Beispiele im VBG-relevanten Umfeld sind Auslandsreisen: Reisen Beschäftigte beispielsweise für ein betriebliches Projekt ins tropische oder subtropische Ausland, muss das Unternehmen für Krankheiten, für die geeignete Impfstoffe zur Verfügung stehen, Impfungen anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Hepatitis A + B oder Gelbfieber.
2. Allgemeine Schutzimpfungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) veröffentlicht bzw. aktualisiert regelmäßig altersbezogene Impfempfehlungen in einem Impfkalender im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts. Empfiehlt die STIKO eine Impfung generell für die Bevölkerung, nimmt sie diese für die entsprechenden Personen- und Altersgruppen auf.
Es ist sinnvoll, den Impfstatus der Beschäftigten auch im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu prüfen und durch gezielte Empfehlungen vorhandene Impflücken zu schließen. „Dadurch kann auch die Vorsorge mit einem ganzheitlichen Ansatz einen wichtigen Beitrag bei allen Beschäftigten leisten“, weiß VBG-Arbeitsmediziner Dr. Jens Petersen.
Auch Unternehmen profitieren, wenn ihre Mitarbeitenden entsprechend der allgemeinen Impfempfehlungen geschützt sind.
Wie Unternehmen die Impfbereitschaft von Beschäftigten fördern können
Unternehmen können die Bereitschaft der Beschäftigten, den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO zu folgen, zum Beispiel durch folgende Maßnahmen erhöhen:
- Positive Kommunikation: Erfahrungsgemäß hilft es für die Akzeptanz und Bereitschaft, wenn Arbeitgebende über mögliche Auswirkungen von Erkrankungen aufklären und die Wirksamkeit und Vorteile von Schutzimpfungen positiv kommunizieren.
- Hürden reduzieren: Wenn Mitarbeitende die Möglichkeit haben, sich direkt im Betrieb impfen zu lassen, oder während der Arbeitszeit bezahlt freigestellt werden, um dies über die hausärztliche Versorgung zu tun, kann das die Bereitschaft positiv beeinflussen.
- Mit Vorsorge verknüpfen: Wenn Mitarbeitende aus anderen Gründen in betriebsärztlicher Behandlung sind, vor allem für Schutzimpfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, dann ist die Gelegenheit günstig, auch den übrigen Impfstatus der Beschäftigten zu prüfen und auf sinnvolle Schutzimpfungen hinzuweisen.
Was die STIKO mit Blick auf Covid-19 aktuell empfiehlt
Im August hat die STIKO ihre Empfehlungen rund um Covid-19 noch einmal ergänzt. Demnach empfiehlt sie aktuell folgende Corona-Impfungen:
- Keine Impfung für Kinder unter 5 Jahren
- 1 Impfung für alle gesunden Kinder zwischen 5 und 11 Jahren
- 2 Impfungen (Grundimmunisierung) für Kinder zwischen 5 und 11 mit engen Kontaktpersonen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben
- 3 Impfungen (Grundimmunisierung + 1. Auffrischung) für…
- … Menschen zwischen 12 und 59 Jahren
- … Schwangere ab dem 2. Trimester
- … Stillende
- 4 Impfungen (Grundimmunisierung + 1. und 2. Auffrischung) für…
- … alle Menschen ab 60 Jahren
- … Menschen mit Vorerkrankungen ab 5 Jahren
- … Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen
- … Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
Allerdings: Inzwischen gibt es nicht nur zahlreiche Virusvarianten und Impfwirkstoffe, sondern auch die Erkrankungs- und Impfhistorie der Bevölkerung ist unterschiedlich. Dazu die Einschätzung von Dr. Petersen: „Ein pauschales Vorgehen wie im letzten Jahr ist daher dieses Jahr nicht möglich. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Impfung möglich und sinnvoll ist. Die Vorgaben zu zeitlichen Abständen, Wirkstoffen und Vorerkrankungen sollten unbedingt beachtet werden.“
Detaillierte Empfehlungen zu Wirkstoffen, Abständen und Sonderfällen finden sich in Ausgabe 33 des Epidemischen Bulletins.
Seit kurzem sind auch die an die Omikron-Varianten BA.1, BA.4 und BA.5 angepassten bivalenten mRNA-Impfstoffe für Auffrischungen zugelassen und von der STIKO für Auffrischungen bei Über-12-Jährigen empfohlen. Entsprechende Impfstoffe sind verfügbar und können, ebenso wie die anderen Wirkstoffe, durch die Betriebsärzte bestellt werden.
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