
Die Coronapandemie verändert unsere Arbeitswelt langfristig. Hybride Arbeitsformen entwickeln sich zur neuen Normalität. Damit das gelingt, müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer mit vielen Aspekten beschäftigen.
Wie ist die Rechtslage?
Der Verlauf der Coronavirus-Pandemie hat dazu geführt, dass die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 25. Mai 2022 aufgehoben wurden. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entschieden. Damit sind die Unternehmen gefordert, auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und des Infektionsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf erforderliche betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen zu aktualisieren.
Was das für die Unternehmen bedeutet erklären wir hier.
Was genau bedeutet eigentlich Homeoffice?
Auch wenn das Wort Homeoffice in aller Munde ist: Der richtige Ausdruck für die Art und Weise, wie viele Beschäftigte aktuell arbeiten, lautet „mobile Arbeit“. Der Gesetzgeber differenziert zwischen diesem – ortsunabhängigen – Arbeiten und der sogenannten „Telearbeit“ an einem festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs. Für beide gelten grundsätzlich unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Den Unterschied erklären wir hier.
Wie muss das Homeoffice ausgestattet sein?
Das Gesetz betrachtet das Homeoffice als eine Form des mobilen Arbeitens und nicht als sogenannten Telearbeitsplatz. Daher gelten nicht alle Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, was die Pflichten der Arbeitgebenden angeht. Grundsätzlich sollten Unternehmen mit ihren Beschäftigten über deren jeweilige Situation und ihre Bedürfnisse sprechen. Besonders das Thema Ergonomie ist dabei wichtig. Wissen Sie beispielsweise, wie groß der Abstand zwischen Augen und Monitor sein sollte, damit Beschäftigte ermüdungsfrei arbeiten können? Er sollte zwischen 50 und 70 Zentimeter betragen. Weitere handfeste Tipps für eine gesunde Arbeitsumgebung im Homeoffice geben ein Überblick im Posterformat oder unser Video. Viele Ideen, die im Büro für die nötige Bewegung sorgen, sind auch im Homeoffice umzusetzen. Die Arbeit im Homeoffice muss übrigens auch in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, zu deren Erstellung jedes Unternehmen verpflichtet ist.
Einen guten Überblick über die Voraussetzungen für das Arbeiten im Homeoffice sowie die Gestaltung des Arbeitsplatzes gibt außerdem die VBG-Fachinformation „Arbeiten im Homeoffice“.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Seit Mitte Juni 2021 sind Beschäftigte, die im Homeoffice einen Unfall erleiden, genauso wie im Unternehmen versichert. „Wenn zum Beispiel eine versicherte Person im Homeoffice Durst bekommt und sich Wasser zum Trinken aus der Küche holen muss, um weiterarbeiten zu können, besteht Versicherungsschutz, wenn sie auf dem Weg dahin stolpert und sich den Fuß bricht. Auch unmittelbare Wege zu und von dem Ort, wo Versicherte wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Kinder zur Betreuung fremder Obhut anvertrauen, also zum Beispiel zum Kindergarten oder zur Kita, sind nunmehr versichert“, erklärt VBG-Rechtsexpertin Christine Ramsauer. Mehr Infos gibt es im Kurzinterview. Einen kompakten Überblick bietet auch unser Poster.
Wie führen trotz räumlicher und zeitlicher Distanz?
Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es besonders wichtig, die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten auch auf Distanz zu stärken – und selbst gesund zu bleiben. Die Lösung liegt hier in guter Kommunikation und in verlässlichen Strukturen. Im Homeoffice arbeiten Beschäftigte nicht nur an einem anderen Ort, häufig verschieben sich auch ihre Arbeitszeiten aufgrund anderer Verpflichtungen oder persönlicher Präferenzen. „Für Unternehmen gilt es, die Vorteile der Erreichbarkeit auszuschöpfen und gleichzeitig die belastenden Faktoren für die Betroffenen zu minimieren“, weiß VBG-Arbeitspsychologin Susanne Roscher. Sie gibt fünf konkrete Tipps für die Regelung von Erreichbarkeit im Homeoffice. Auf der anderen Seite findet die Zusammenarbeit in virtuellen Teams so statt, als ob es beim Zusammenwirken zwischen mehreren Personen keine Distanz geben würde. Wie Führungskräfte diesen Widerspruch lösen können, verraten unsere FAQ.
Wird die Mischung aus Präsenzpflicht und Homeoffice die neue Normalität?
Dass die technischen Möglichkeiten der Digitalisierung auch nach dem Abflauen der Pandemie dafür sorgen, dass die tägliche Präsenzpflicht nicht mehr nötig ist, davon ist der Düsseldorfer Homeoffice-Forscher Prof. Dr. Stefan Süß überzeugt. Er spricht sich für eine ausgewogene Mischung von Büro- und mobiler Arbeit aus. Der Wissenschaftler warnt davor, den Faktor Identitätsbildung zu unterschätzen.
Viele Betriebe verändern als Folge der Pandemie-Erfahrungen ihre Arbeitsplatzkonzepte und richten sich vermehrt auf hybrides Arbeiten ein. „Menschen brauchen im Betrieb Raum für zufällige Begegnungen, weil dort das Miteinander gepflegt wird und neue Verbindungen und Ideen entstehen können“, sagt Helmut Link, Vorsitzender des Industrieverbands Büro und Arbeitswelt (IBA). Im Interview berichtet er, wie wichtig bei der Raumplanung attraktive Kommunikationsflächen in Form von Kaffeetischen und Lounge-Ecken sind. Er stellt außerdem eine zunehmende Professionalisierung der heimischen Arbeitsplätze fest.
Wie gelingen hybride Meetings?
Wenn sich einige Kolleginnen und Kollegen im Büro, andere im Homeoffice befinden, hat dies auch Auswirkungen auf die Meeting-Struktur. Wer im Büro ist, nutzt sicherlich die Gelegenheit für ein persönliches Treffen. Bleiben die anderen dann außen vor? Certo hat einige Tipps dafür, wie sich diejenigen, die nicht vor Ort sind, integrieren lassen und wie hybride Meetings zielführend gestaltet werden können. Dabei gilt grundsätzlich: „remote first“. Wie das geht, erfahren Sie hier.
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