
Wer sich selbstständig macht, ist für sich und sein Unternehmen verantwortlich. Daher ist das Thema Absicherung für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie für freiberuflich Tätige ein besonders wichtiges. Steffen Quasebarth, selbstständiger Trainer für gewaltfreie Kommunikation und freier Moderator beim MDR, fühlte sich ausreichend versichert. Eigentlich. Bis ein Zufall ihm vor Augen führte, dass ein wichtiger Baustein fehlte. Im September 2018 – seine Firma bestand bereits vier Jahre – trat sein Steuerberater mit der VBG in Kontakt, um eine neue Mitarbeiterin im Rahmen eines Werkstudentenvertrags ordnungsgemäß zu versichern. Die VBG schickte entsprechende Unterlagen zu, man tauschte sich aus – auch über die Versicherungslage des heute 48-Jährigen. „Nachdem ich das zugesandte Infomaterial gelesen und ein telefonisches Beratungsgespräch mit einem VBG-Experten geführt hatte, leuchtete es mir absolut ein, dass ich mich gegen diese eine Gefahr unbedingt noch absichern müsste“, erinnert sich der Erfurter.
Keine Angst vor den Folgen
Diese eine Gefahr – die Rede ist von den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, für die bei Steffen Quasebarth als Selbstständiger kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht. „Ich habe zwar eine Unfallversicherung abgeschlossen, allerdings nur für Unfälle in meiner Freizeit. Wäre mir im Zusammenhang mit meiner Arbeit etwas zugestoßen, wäre ich schutzlos gewesen.“
Wäre mir im Zusammenhang mit meiner Arbeit etwas zugestoßen, wäre ich schutzlos gewesen.
Für Fälle wie diese ist Steffen Quasebarth nun abgesichert – mit der Freiwilligen Unternehmerversicherung (FRW) der VBG. „Ein Ausfall der eigenen Arbeitskraft stellt für Selbstständige eine existenzielle Gefahr dar“, sagt Experte Jürgen Auer, der bei der VBG im Bereich Versicherung und Leistungen tätig ist. „Die Freiwillige Unternehmerversicherung ist ein wichtiges Instrument, dieser Gefährdung entgegenzuwirken.“

Steffen Quasebarth hat als selbstständig Tätiger die Freiwillige Unternehmerversicherung der VBG abgeschlossen. Er blickt gelassen und zuversichtlich in die Zukunft.
Foto: VBG/Stefanie LoosDie Versicherung, die Selbstständige, Unternehmerinnen und Unternehmer, unternehmerähnliche Personen in Leitungsfunktionen sowie mitarbeitende nicht pflichtversicherte Ehe- und Lebenspartner freiwillig abschließen können, umfasst einen ganzen Katalog an Leistungen. „Überzeugt hat mich, dass ich im Falle eines Arbeitsunfalls medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert werde – mit dem Ziel, meine Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen“, erklärt Kommunikationscoach Quasebarth und fügt hinzu: „natürlich neben der Geldleistung als Ersatz für ausfallendes Arbeitseinkommen, damit man vor allem die laufenden Betriebskosten decken und die Miete weiterhin zahlen kann.“
Wenig Einsatz, viel Leistung
Wie hoch die Geldleistungen sind, hängt von der Höhe der gewählten Versicherungssumme ab. Die Versicherungssumme und die dem Unternehmen zugeordnete Gefahrklasse beeinflussen die Höhe des Beitrags. Beispielrechnung: Selbstständig Tätige aus der Medienbranche zahlen bei einer Versicherungssumme über 60.000 Euro 120 Euro Beitrag pro Jahr. Dafür erhalten sie etwa ab dem 22. Tag der auf Grund von Unfallfolgen festgestellten Arbeitsunfähigkeit ein monatliches Verletztengeld in Höhe von 3.999,90 Euro. Jürgen Auer: „Jeder kann nach seinen Möglichkeiten und seinem Risiko die Versicherung im Rahmen der gegebenen Grenzen individuell gestalten. Änderungen der Versicherungssumme sind dabei jederzeit monatlich möglich.“
Sollte irgendwas passieren, geht nicht sofort alles den Bach runter.
Seit Steffen Quasebarth die Freiwillige Unternehmerversicherung abgeschlossen hat, fühlt er sich ruhiger, gelassener. „Zuversichtlich sowieso, weil ich ein Sicherheitsnetz um mich herum gespannt habe. Sollte irgendwas passieren, geht nicht sofort alles den Bach runter“, zeigt er sich sichtlich entspannt. Zu wissen, dass da jemand Erfahrenes sei, der sich im Fall des Falls um einen kümmert, habe etwas zutiefst Beruhigendes. „Ja“, gibt er zu, „ich kann seitdem besser schlafen.“
Schnelle Fakten
- Einfaches Online-Antragsverfahren
- Versicherungsschutz einen Tag nach Antrag wirksam
- Individuelle Wahl der Versicherungssumme
- Info und Beratung: www.vbg.de/frw
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