

Fahrbahn
Grundsätzlich gilt: Gefahren wird auf der rechten Seite. Steht am Radweg ein blaues Hinweisschild, müssen Radfahrende ihn benutzen. Es sei denn, ein Hindernis versperrt den Weg – dann darf es auf der Straße umfahren werden. Sind auf kombinierten Geh- und Radwegen auch Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs, muss auf diese besonders Rücksicht genommen werden. In Fußgängerzonen müssen Radfahrerinnen und Radfahrer schieben. Gibt es keine speziellen Ampeln für den Radverkehr, müssen die Ampeln für Autos beachtet werden. In Einbahnstraßen dürfen Sie auch in die gegenläufige Richtung fahren, sofern ein Zusatzschild dies erlaubt. Dafür haben Radfahrende am Zebrastreifen keinen Vorrang vor den Autos. Hier müssen Sie also absteigen.

Linksabbiegen
Tote Winkel und Spurwechsel sind die häufigsten Gefahrenquellen. Gerade beim Linksabbiegen sollten Sie daher vorsichtig sein. Ist keine eigene Verkehrsführung für Radfahrende vorhanden, können Sie aus zwei Möglichkeiten wählen.
Beim direkten Linksabbiegen ordnet sich die Radfahrerin oder der Radfahrer per Handzeichen wie die Autos auf der Abbiegespur ein und biegt mit ihnen ab. Die geradeaus fahrenden Autos fahren dabei rechts an ihm oder ihr vorbei.
Die zweite Möglichkeit: das indirekte Linksabbiegen. Dabei überqueren Radfahrende erst die Kreuzung, danach die gegenüberliegende Straße. Dies dauert meist länger, ist aber gerade bei vielen Spuren der sicherste Weg.

Überholen
Auch wenn die Versuchung groß und es für Radfahrende grundsätzlich erlaubt ist, sollten Sie sich vor roten Ampeln nicht durch die wartenden Fahrzeuge nach vorne schlängeln. Bei Lkw und Bussen geraten Radfahrende auf diese Weise schnell in den toten Winkel. Bei Bussen gilt außerdem: Aussteigende und heraneilende Menschen können achtlos auf den Radweg laufen. Fährt der Bus mit Warnblinker auf die Haltestelle zu, darf er nicht überholt werden. Erst wenn er angehalten hat, dürfen Sie im Schritttempo vorbeifahren. Signalisiert der Bus die Weiterfahrt, ist Überholen tabu.
Obwohl parkende Autos harmlos erscheinen, sollten Radfahrerinnen und Radfahrer sie im Blick behalten: Öffnet sich plötzlich eine Tür, wird es gefährlich. Hier also besser seitlichen Abstand halten und vorbereitet sein. Rettende Manöver können Sie auch in einem Fahrtraining der VBG lernen.

Konzentration
Ein Martinshorn, ein Streit auf der Straße, Schaufenster: Wer Rad fährt, sollte seine Sinne schärfen und sich nicht ablenken lassen. Das Smartphone bleibt besser in der Tasche. Die Nutzung ist beim Radfahren verboten. Wer es zur Navigation benötigt, darf es nur im Stehen bedienen. Die Fahrt mit der Lieblingsmusik unterlegen? Verlockend, Kopfhörer schränken aber die Wahrnehmung ein. Und zumindest im dichten Verkehr sollten Sie auf Unterhaltungen verzichten. Auch Gegenstände stören beim Fahren: Beide Hände gehören an den Lenker. Was nicht auf den Gepäckträger passt, muss anders ans Ziel kommen. Schließlich ist die eigene Stimmung ebenfalls nicht zu unterschätzen. Wut, Trauer, Müdigkeit und Stress können ebenso vom Verkehr ablenken. In dem Fall ist es ratsam, sich vor der Fahrt auszuruhen oder auf das Rad zu verzichten.

Fahrstil
Oberstes Credo: Bleiben Sie berechenbar! Vermeiden Sie plötzliche Fahrmanöver wie Schlangenlinien und kündigen Sie Ihre Absichten mit Handzeichen an. Radfahrende sollten stets den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen suchen. Lassen Sie sich nicht abdrängen; versuchen Sie aber auch nicht, andere mit Ihrem Fahrverhalten zu belehren. Halten Sie ausreichend Distanz zum Fahrbahnrand.
Bei Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmenden ziehen Radfahrerinnen und Radfahrer meist den Kürzeren. Daher sollten Sie defensiv und vorausschauend fahren. Halten Sie genug Abstand. Das verlängert die Reaktionszeit. Im Zweifel sollten Radfahrende auf ihr Recht verzichten, vor allem in unübersichtlichen Situationen an Kreuzungen. Gerade rechts abbiegende Busse und Lkw übersehen Fahrräder leicht.

Rechtliches
Verzichten Sie besser auf Alkohol. Es gilt zwar eine Grenze von 1,6 Promille, denn ab diesem Wert wird bei Radfahrenden von der absoluten Fahrunfähigkeit ausgegangen. Allerdings drohen bei auffälligem Fahren oder Unfällen schon ab 0,3 Promille Konsequenzen, etwa Bußgelder und Führerscheinentzug. Komplett tabu sind Drogen jeglicher Art und Menge. Und wer eine rote Ampel überfährt, wird mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. War die Ampel schon länger rot oder kam es zum Unfall, wird es teurer. Fahren ohne Licht oder entgegen der Fahrtrichtung führt ebenfalls zu Geldstrafen.

Rollentausch
Autofahrer schimpfen auf Radfahrer – und umgekehrt. Nicht jeder oder jede ist ständig mit dem gleichen Verkehrsmittel unterwegs. Warum sich also nicht besser in den anderen hineinversetzen? Wer etwa aus dem Auto aussteigt, kann sich aufgrund der Erfahrungen auf dem Rad bewusst machen, dass die Tür gefährlich werden kann. Hier empfiehlt sich der sogenannte holländische Griff: Öffnen Sie die Fahrertür mit der rechten Hand. So denken Sie automatisch an den Blick zurück.

Radfahren mit der VBG
Mitgliedsunternehmen können kostenfrei ein Fahrsicherheitstraining für Radfahrende buchen. Mit dem neuen Präventionsmobil „Verkehrssicherheit“ kommt die VBG zu Ihnen ins Unternehmen. Für die Trainings nutzen die Teilnehmenden das eigene Fahrrad. Und wichtig: den Fahrradhelm nicht vergessen. Auf dem Trainingsprogramm stehen Themen wie Lenken, Blickführung und Bremsen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt zehn Personen.
Zwölf Tipps für die sichere Fahrt mit dem Rad oder Pedelec bietet die VBG-Broschüre „Mit dem Rad sicher mobil“.
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