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BeitragSo funktioniert die Vorschusserhebung

Die Vorschusserhebung der Beiträge bringt Vorteile für Mitgliedsunternehmen. Das müssen Sie jetzt wissen.

Der Vorteil für Mitgliedsunternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 Euro pro Jahr: Die bisher in einem Betrag fällige Beitrags­zahlung verteilt sich ab 2022 auf vier Abschlags­zahlungen. Für kleinere Unternehmen ändert sich nichts.

Die VBG führt die Vorschusserhebung ein. Der VBG-Vorstand hat in seiner Sitzung im Mai 2021 über das detaillierte Konzept und die Termine entschieden. Statt der Erhebung des Beitrags in einer Summe erfolgen die Zahlungen der Mitglieds­unternehmen mit einem höheren Beitrag zukünftig gleich­mäßiger verteilt über das Jahr. „Mit der Umstellung auf die gestreckte Vorschuss­erhebung entsprechen wir einem Anliegen der Unternehmen mit einer hohen Beitrags­belastung“, sagt Angelika Hölscher, Vorsitzende der VBG-Geschäfts­führung. 

Die Erhebung von Beitragsvorschüssen ist ein gängiges Verfahren, das fast alle Berufs­genossenschaften im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden bereits durch­führen. „Es wird keine Mehr- oder Doppel­belastung der Unternehmen wegen der Umstellung auf das neue Beitrags­verfahren geben“, so Carsten Rogge-Strang, alternierender Vorsitzender des Finanz­aus­schusses des Vorstands und Arbeit­geber­vertreter.

Wie funktioniert die Vorschuss­erhebung?

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Für Mitgliedsunternehmen mit einer Beitragssumme ab 5.000 Euro im Jahr gilt: Die bisher im Mai in einem Betrag fällige Beitrags­zahlung verteilt sich nun auf vier Abschlags­zahlungen. Diese werden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November des Beitrags­jahres fällig. Der endgültige Beitrags­bescheid im nach­folgenden Jahr berücksichtigt die gezahlten Abschlags­beträge (Verrechnung von Differenz­beträgen). Die VBG wird die betreffenden Unternehmen gesondert informieren. 

Für Unternehmen mit einem geringeren Beitrag ändert sich nichts: Die VBG erhebt den Vorschuss in einer Summe. Dieser wird zum 15. Mai eines Jahres fällig. 

Die VBG, als wesentlicher Teil der sozialen Sicherung, finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitglieds­unter­nehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfall­versicherung: Arbeits­sicherheit, Gesundheits­schutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne.

Weitere Informationen zur Vorschusserhebung befinden sich auf der VBG-Webseite: www.vbg.de/vorschuss.

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