
Fünfzehn Ziffern für mehr Services: Alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bekommen zum 1. Januar 2023 automatisch eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer zugeteilt. Diese wird die bisherige Mitgliedsnummer ersetzen. Damit folgt die VBG den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das zum Ziel hat, die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu machen.
Was für die Mitglieder automatisch erfolgt, ist hinter den Kulissen mit einigem Aufwand verbunden. Für die Kundinnen und Kunden hingegen wird es viel komfortabler. „Mit der neuen Unternehmensnummer haben wir endlich einen einheitlichen Standard für die Mitgliedsnummer in der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklärt Matthias Michaelis. Er ist bei der VBG dafür verantwortlich, dass die damit verbundenen Prozesse reibungslos ablaufen.

Matthias Michaelis, VBG-Ressortleiter Mitgliedschaft, Beitrag & Gefahrtarif, erläutert, wo die neue Unternehmensnummer zum Einsatz kommt.
Foto: VBG/Oliver ReetzUnternehmensnummer und Unternehmernummer
Ganz wichtig sind bei der Vergabe die Details: Es gibt einen Unterschied zwischen der Unternehmernummer und der Unternehmensnummer: Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin erhält bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine bundesweit einheitliche Unternehmernummer. Diese wird einmalig an eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft vergeben und gilt ab Vergabe dauerhaft, auch wenn Unternehmerinnen oder Unternehmen beispielsweise ihr Unternehmen aufgeben oder durch einen anderen Geschäftszweck zu einem anderen Unfallversicherungsträger wechseln. Sie hat zwölf Stellen.
Die Unternehmensnummer hat drei Stellen mehr als die Unternehmernummer. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen eine Unternehmerin oder ein Unternehmer betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.
„Die Umstellung auf die Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen.“
Die einheitliche Unternehmensnummer löst die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab. Fachmann Michaelis weiß um die vielen Vorteile des neuen Nummernsystems: „Die Umstellung auf die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen.“
Die neue Nummer sei außerdem eindeutig übersichtlicher und nutzerfreundlicher, so Michaelis: „Durch das einheitliche Nummernformat und gemeinsame Register der Unfallversicherungsträger können Unternehmen künftig ohne einen Wechsel der Mitgliedsnummer zwischen den Unfallversicherungsträgern überwiesen werden. In der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, etwa den Herstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen, ermöglicht die Unternehmensnummer ein einheitliches Auftreten der Unfallversicherungsträger. Dadurch werden wir die Bürokratie in den nächsten Jahren deutlich abbauen.“
Unternehmerinnen und Unternehmer können sich also entspannt zurücklehnen. Ihr einziges To-do: Sie müssen die neue Nummer nutzen, etwa in der Lohnabrechnung. „Unsere Mitgliedsbetriebe werden von der VBG im Herbst 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert“, erklärt Michaelis. Sobald sie diese erhalten haben, ist es ratsam zu prüfen, ob die Unternehmernummer bei mehreren Unternehmen die gleiche ist. Sollte etwas nicht stimmen oder Fragen aufkommen, steht die VBG mit Rat und Tat zur Seite. Alle Details zum neuen System finden Sie hier.
Veröffentlicht am